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"Perlentaucher" gewinnt gegen FAZ und SZ vor dem Landgericht Frankfurt

Geschrieben am 23-11-2006

Berlin (ots) -


Als Rechtsanwälte des Online-Magazins "Perlentaucher" geben wir
Folgendes bekannt:

Mit Urteil vom 23.11.2006 hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts
Frankfurt am Main die Klage der "Frankfurter Allgemeine Zeitung" und
der "Süddeutschen Zeitung" gegen den "Perlentaucher" vollumfänglich
zurückgewiesen.

In dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob die Lizenzierung der
so genannten "Perlentaucher-Notizen" an Internet-Book-Shops wie
"buecher.de" zulässig ist. Bei den "Perlentaucher-Notizen" handelt es
sich um Zusammenfassungen verschiedener Feuilletonartikel der
wichtigsten deutschsprachigen Tageszeitungen. Die "Frankfurter
Allgemeine Zeitung" und die "Süddeutsche Zeitung" hatten gegen diese
Form der Verbreitung der "Perlentaucher-Notizen" geklagt und sich
dabei auf eine Verletzung ihrer Urheber- und Markenrechte sowie auf
einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht berufen.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat den auf Unterlassung
gerichteten Klagen von "FAZ" und "SZ" nicht stattgegeben. Wie sich
aus den vorab veröffentlichten Entscheidungsgründen entnehmen lässt,
verneint das Landgericht eine Verletzung der Urheberrechte von "FAZ"
und "SZ". Mitteilungen über den Inhalt urheberrechtlich geschützter
Texte seien zulässig, soweit die Inhaltszusammenfassungen die Lektüre
des Originaltextes nicht ersetzen. Soweit diese Schwelle - wie bei
den "Perlentaucher-Notizen" - nicht überschritten werde, könne ohne
Verletzung fremder Urheberrechte über den wesentlichen Inhalt der
Originaltexte informiert werden. Auch die Markenrechte von "FAZ" und
"SZ" seien nicht verletzt. Soweit in den "Perlentaucher-Notizen" auf
die zu Gunsten von "FAZ" und "SZ" geschützten Marken verwiesen werde,
sei diese Nutzung fremder Kennzeichen zulässig, da die Kennzeichen
lediglich beschreibend für die Inhalte der vom "Perlentaucher"
erstellten Zusammenfassungen genutzt würden. Schließlich verneint das
Landgericht auch das Vorliegen eines Wettbewerbsverstoßes. Die
"Perlentaucher-Notizen" könnten nicht als wettbewerbswidrige
Übernahme fremder Leistungen angesehen werden. Auch eine
Rufausbeutung scheide aus.

Somit ist das Landgericht Frankfurt am Main der rechtlichen
Begründung des "Perlentaucher" vollumfänglich gefolgt. Das Urteil ist
noch nicht rechtskräftig. Ob "FAZ" und "SZ" in die Berufung gehen,
bleibt abzuwarten.

Originaltext: Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=62754
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_62754.rss2

Pressekontakt:
RA Simon Bergmann
Tel. (030) 88 00 15 - 0
Mobil (0173) 2 05 30 99
e-mail: sb@schertz-bergmann.de


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