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Der Tagesspiegel: DGB prüft Verfassungsbeschwerde gegen Hartz-IV-Entscheidung

Geschrieben am 23-11-2006

Berlin (ots) - Berlin. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat
die Entscheidung des Bundessozialgerichts zum Arbeitslosengeld II
(ALG II) bedauert und prüft einen Gang nach Karlsruhe. "Der DGB wird
die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde prüfen", sagte die
stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock dem Tagesspiegel
(Freitagausgabe). Auch nach der Entscheidung des
Bundessozialgerichts sei es fraglich, ob die Absenkung der
Arbeitslosenunterstützung auf das Niveau des ALG II insbesondere im
Falle älterer Arbeitsloser verfassungsrechtlich zulässig ist. "Neben
Leistungskürzungen durch die geringere Leistungshöhe des ALG II
müssen die betroffenen Arbeitslosen mit verschärfter Anrechnung von
Einkommen und verringerten Rentenansprüchen rechnen", kritisierte
Sehrbrock: "Im Ergebnis wird die langjährig aufgebaute Altersvorsorge
der Betroffenen entwertet."

Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an:
Der Tagesspiegel, Ressort Wirtschaft, Telefon 030/26009-260

Originaltext: Der Tagesspiegel
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=2790
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_2790.rss2

Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de
 


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