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Emnid-Umfrage: Wer zahlt bei einem Unfall wegen falscher Winter-Bereifung? / Jeder dritte Autofahrer ohne Kenntnis in Sachen Versicherungsschutz

Geschrieben am 22-11-2006

Hamburg (ots) - In diesem Jahr wird es ernst: Nach der neuen
Straßenverkehrsordnung(StVO) muss jeder Autofahrer im Winter für eine
"geeignete Bereifung" sorgen. Das ist zwar seit langem bekannt, doch
welche versicherungsrechtlichen Konsequenzen es hat, mit den falschen
Pneus "erwischt" zu werden, weiß kaum jemand: Jeder dritte Autofahrer
(38,5%) gibt zu, sich in Versicherungsfragen zum Thema Winterreifen
nicht auszukennen. Das hat jetzt eine repräsentative Emnid-Studie
ergeben, die im Auftrag Deutschlands führender
Reifenhändler-Kooperation point S unter knapp 2.000 Männern und
Frauen ab 18 Jahren durchgeführt wurde. Bei den 18- bis 29-Jährigen
ist sogar mehr als die Hälfte (59,6%) der Befragten nicht informiert.

Jetzt steigt die Unfallgefahr Fakt ist: Sommerreifen sind für
Schnee und Eis völlig ungeeignet. Die deutlich gestiegene Anzahl der
Unfälle im vergangenen, sehr kalten Winter hat viele Menschen
aufgerüttelt. Allein wegen der Schnee- und Eisglätte auf deutschen
Straßen gab es insgesamt 12.359 Crashs mit Personenschaden (plus 31%
gegenüber Vorjahr!). Die Nachfrage nach Winterreifen ist
dementsprechend groß. Wer bei Routinekontrollen der Polizei ertappt
wird, trotz winterlicher Straßenverhältnisse mit Sommerreifen
unterwegs zu sein, zahlt künftig ein Verwarnungsgeld von 20 Euro.
Behindert das Auto den Verkehr oder ist es sogar in einen Unfall
verwickelt, sind bis zu 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in der
Verkehrssünderkartei in Flensburg fällig. Der Autofahrer riskiert
zudem eine Mitschuld, so dass die Versicherung des Gegners nur einen
Teil des Schadens ersetzt, die eigene Haftpflicht den Rest übernehmen
muss und deshalb die Prozente steigen. Der Verlust des
Kaskoversicherungsschutzes droht, wenn darüber hinaus "grob
fahrlässiges Verhalten" angenommen werden kann.

Aber auch mit Winterreifen kann man Ärger mit der Versicherung
bekommen. Zum einen ist es natürlich wichtig, dass die Profilstärke
ausreichend ist. "Winterreifen sollten spätestens bei einer
Rest-Profiltiefe von 4 mm oder nach sechs Jahren ersetzt werden",
empfiehlt Rainer Baßler, Produktmanager Reifen der point S
Deutschland GmbH. Die point S-Kooperation hält in ihren rund 750
Stationen bundesweit ein breites Angebot an Marken-Reifen bereit.

Ein anderes Thema ist die Geschwindigkeitskategorie der
Winterreifen. So sind für Autos, die schneller als 190 km/h fahren
können, Reifen erhältlich, die bis 210 km/h zugelassen sind. Um Geld
zu sparen, kann man sich aber auch die günstigere Variante mit einem
Tempolimit von nur 190 km/h montieren lassen, wenn im Sichtbereich
des Fahrers ein entsprechender Aufkleber platziert wird. "Wer sich
dafür entscheidet, sollte sich an die Höchstgeschwindigkeit halten",
betont Verkehrsrechtler Hans-Jürgen Geb-hardt aus Homburg/Saar. Denn
kommt es durch einen Reifenschaden nach überhöhtem Dauertempo zu
einem Unfall, kann die Versicherung in der Haftpflicht im Nachhinein
Regress verlangen. In der Vollkasko zahlt sie laut Gebhardt überhaupt
nicht.

Mobil bleiben - Winterreifen aufziehen

Alle, die noch mit Sommerreifen unterwegs sind, sollten jetzt ganz
schnell handeln. Denn für die Wintervariante gilt die Faustregel: von
O bis O, also von Oktober bis Ostern. Beim Kauf eines Satzes
Winter-Kompletträder (aus dem Angebot der point S-Werbebeilage)
erhalten Kunden von point S die Befüllung mit der
High-Tech-Reifenfüllung PRO-FILL und die point S-Reifengarantie
kostenlos dazu.

Die dazugehörige Optik ist unter presse@amg-hamburg.de zu
bestellen.

point S Deutschland GmbH

Christian Rudy Leiter Marketing / PR Röhrstraße 7 64372
Ober-Ramstadt Tel.: 06154 / 639-137 E-Mail: crudy@point-s.de
Internet: www.point-s.de

Originaltext: AMG Hamburg
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=63907
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_63907.rss2

Pressekontakt:
AMG Hamburg

Erdtrud Mühlens
Geschäftsführerin
Goernestraße 30
20249 Hamburg
Tel.: 040 / 480 650-10
E-Mail: e.muehlens@amg-hamburg.de
Internet: www.amg-hamburg.de


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