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Was gilt bei Garantie, Gewährleistung und Kulanz?

Geschrieben am 20-11-2006

München (ots) - Als 2002 die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung
(GVO) in Kraft trat, wollte die EU-Kommission damit auch die
Wettbewerbschancen freier Werkstätten verbessern. Deshalb sollten
Arbeiten, die während der Garantiezeit von nicht autorisierten
Betrieben ausgeführt wurden, keinen Einfluss auf die
Garantieleistungen haben - sofern gewisse Spielregeln eingehalten
werden. 2004 hatte das Fachmagazin AUTO SERVICE PRAXIS erstmals
nachgefragt, wie die Fahrzeughersteller sich zu diesen Regeln
stellen. Knapp drei Jahre danach wurde die Umfrage jetzt
aktualisiert.

An sich ist die GVO in diesem Punkt eindeutig. Wenn vom Hersteller
nicht autorisierte Werkstätten während der Garantiezeit Arbeiten
ausführen, müssen diese nach Herstellerangaben durchgeführt und
sauber dokumentiert werden. Besteht zudem kein ursächlicher
Zusammenhang zwischen der ausgeführten Arbeit und dem Garantiefall,
dürfte es sich eigentlich auf die Garantieregelungen nicht auswirken.

Dass dies jedoch oftmals nur ein frommer Wunsch ist, haben
zahlreiche Fälle gezeigt, von denen betroffene Werkstätten nach
Erscheinen der ersten Umfrage der Redaktion von AUTO SERVICE PRAXIS
berichteten. Immer wieder wurden Garantie und Gewährleistung als
Wettbewerbsbremse eingesetzt. Allerdings hatten den Schwarzen Peter
dabei nicht immer die Hersteller, sondern auch manche Markenbetriebe,
die mit gezielten Fehlinformationen Kunden verunsicherten.

In der aktuellen Ausgabe von AUTO SERVICE PRAXIS hat die Redaktion
jetzt für über 25 Marken die aktuellen Kulanz-, Garantie- und
Gewährleistungsregelungen zusammengetragen. Explizit wurde nach den
betroffenen Baugruppen und dem Kostenersatz gefragt. In dieser
Ausgabe kann außerdem nachgelesen werden, welche Voraussetzungen bei
einer "Fremdwartung" erfüllt sein müssen, damit Garantie und
Gewährleistung voll erhalten bleiben oder sogar Kulanz gewährt wird.
AUTO SERVICE PRAXIS ist das Fachmagazin für Entscheider und
Führungskräfte in Werkstätten und Autohäusern. Ergänzt wird das
Monatsmagazin durch den tagesaktuellen Online-Informationsdienst
www.autoservicepraxis.de. AUTO SERVICE PRAXIS erscheint in der
Springer Transport Media GmbH.

Originaltext: AUTO SERVICE PRAXIS
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=58975
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_58975.rss2

Pressekontakt:
Ansprechpartner:
Frank Schlieben
Chefredakteur
Fon: +49 (0)89/ 4372 -1216
Springer Transport Media GmbH
Neumarkter Straße 18
81673 München
Mail: autoservicepraxis@springer.com


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