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Einleitung von Musterverfahren gegen ehemalige Schneider-Vorstände Benedikt Niemeyer und Ralf Adam

Geschrieben am 15-11-2006

München (ots) - Die Münchner Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hat im
Auftrag zahlreicher Mandanten gegen die ehemaligen
Schneider-Vorstände Benedikt Niemeyer und Ralf Adam wegen
vorsätzlicher Veröffentlichung falscher Kapitalmarktinformationen
Musterfeststellungsanträge nach dem Kapitalanleger-
Musterverfahrensgesetz (Kap-MuG) beim Landgericht München I
eingereicht (Aktenzeichen: 4 O 25695/05). Das Verfahren ermöglicht
es, entscheidungserhebliche Tatsachen bzw. Rechtsfragen einheitlich
für eine Vielzahl von Klägern vom Oberlandesgericht München und
gegebenenfalls später vom Bundesgerichtshof klären zu lassen.

In den Verfahren gilt es zu klären, ob die Ankündigung der
zeitnahen Markteinführung des sogenannten "Schneider LaserTV", mit
dem nach Konzernangaben eine neue Ära der Bilddarstellung im
Konsumgütermarkt eingeläutet werden sollte, auf der Grundlage des
Forschungs- und Entwicklungsstandes bei Schneider vertretbar war.
Tatsächlich wurde von Schneider nie auch nur ein Prototyp des LaserTV
vorgestellt, obwohl unter anderem bereits am 16. Oktober 2000 der
"Durchbruch für Schneider LaserTV" gemeldet wurde.

Darüber hinaus soll geklärt werden, ob die Meldung stetiger
Verbesserungen der Ergebnisentwicklung bei Schneider für die Jahre ab
1999 bis kurz vor Eintritt der Insolvenz Anfang 2002 durch Tatsachen
unterlegt war. Unter anderem sollten die Konzernverluste 1999 und
2000 gegenüber den jeweiligen Vorjahren halbiert worden sein, 2002
sollte bereits ein deutlicher Jahresüberschuss erzielt werden. Völlig
überraschend für den Kapitalmarkt erfolgte dann Ende Januar 2002 die
Insolvenzanmeldung für alle Konzerngesellschaften.

Die Kläger werfen den Ex-Vorständen unter anderem vor, dass für
das Geschäftsjahr 2000 Konzernverluste im Bereich der
Unterhaltungselektronik nicht korrekt ausgewiesen, sondern unter
vorsätzlichem Verstoß gegen Bilanzierungsvorschriften als angebliche
Entwicklungsaufwendungen im Laserbereich aktiviert wurden.

"Die gegen die Beklagten erhobenen Vorwürfe sind so schwerwiegend,
dass sie den Vergleich mit den großen Betrugsfällen am Neuen Markt,
wie Infomatec und EM.TV, nicht zu scheuen brauchen", so Rechtsanwalt
Felix Weigend von der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte.

Hält das Landgericht München I die eingereichten Anträge für
zulässig, so veröffentlicht es diese im elektronischen Bundesanzeiger
(www.ebundesanzeiger.de). Der nächste Schritt wäre dann der Erlass
eines sogenannten Vorlagebeschlusses an das Oberlandesgericht
München, sofern innerhalb von vier Monaten mindestens neun weitere,
inhaltsgleiche Musterfeststellungsanträge gestellt werden. "Da wir
deutlich mehr als zehn Kläger vertreten und für alle kurzfristig
Musteranträge einreichen werden, wird es höchstwahrscheinlich zu
einem Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht München kommen", so
Rechtsanwalt Weigend weiter.

Das Oberlandesgericht entscheidet dann per Musterentscheid für
alle beteiligten Kläger verbindlich über zentrale Tatsachen und
Rechtsfragen. Die Durchführung eines Musterverfahrens bringt für die
Kläger erhebliche Vorteile. Zunächst wird das Kostenrisiko für die
Kläger deutlich reduziert, weil die problematischen Tatsachen und
Rechtsfragen mit Bindungswirkung für alle geklärt werden. Die Kosten
für die Beweisaufnahme verteilen sich anteilig auf alle Kläger.
Überdies sieht der Musterprozess vor dem Oberlandesgericht München
keine weitere Rechtsanwaltsgebühr vor.


ÜBER ROTTER RECHTSANWÄLTE:

Rotter Rechtsanwälte (München und Hamburg) ist eine der führenden
deutschen Kanzleien für private und institutionelle Kapitalanleger.
Rotter Rechtsanwälte ist im Bereich der fehlerhaften
Kapitalmarktinformationen führend in Kontinentaleuropa. Insgesamt
konnte Rotter Rechtsanwälte im Rahmen von Schadensersatzprozessen in
Deutschland und den USA, wo die Kanzlei seit 1998 präsent ist, bei
fehlerhaften Kapitalmarktinformationen europäischer bzw. in
Deutschland notierter Unternehmen zu mehr als 1 Mrd. EUR
Entschädigung für Investoren beitragen. Zum institutionellen
Mandatsspektrum von Rotter Rechtsanwälte gehören weltweit führende
Asset Manager, amerikanische und europäische Pensionskassen,
internationale Versicherer, Privatbanken, US- und europäische
Fondsmanager sowie deutsche Kapitalanlagegesellschaften (KAG) mit
einem verwalteten Vermögen (Assets under Management AuM) von 1,8
Billionen Euro.

Originaltext: Rotter Rechtsanwälte
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Northoff.Com Public Relations, Frankfurt/Main
Clemens Sommer, Telefon: (069) 952977-46, Fax -10,
E-Mail: rotter@northoff.com

Rotter Rechtsanwälte, München:
Felix Weigend, Rechtsanwalt
Telefon: (0 89) 64 98 45-0, E-Mail: mail@rotter-rechtsanwaelte.de


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