| | | Geschrieben am 09-11-2006 EKD und Deutsche Bischofskonferenz mahnen humanitäre Bleiberechtsregelung an. / Gemeinsamer Brief von Bischof Huber und Kardinal Lehmann an die Innenminister
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 Hannover (ots) - In einem gemeinsamen Schreiben an die
 Innenminister und -senatoren der Bundesländer haben der Vorsitzende
 der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, und der
 Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD),
 Bischof Wolfgang Huber, begrüßt, dass sich eine Einigung über ein
 Bleiberecht für langjährig Geduldete abzeichnet. "Wir sind dankbar
 für die politische Bewegung, die in die Debatte gekommen ist", so
 Bischof Huber und Kardinal Lehmann. Einige der Vorschläge weisen
 jedoch unter humanitären Gesichtspunkten noch gravierende Probleme
 auf. Die Bischöfe mahnen deshalb, nicht nur den legitimen Interessen
 von Staat und Gesellschaft, sondern auch den Lebenssituationen der
 Betroffenen gerecht zu werden.
 
 Von einer Bleiberechtsregelung sollten Menschen profitieren, die
 es nicht selbst zu verantworten haben, dass sie Deutschland nicht
 verlassen können. "Bei der Ausgestaltung der Regelung ist darauf zu
 achten, dass die Anforderungen von den Betroffenen auch erfüllt
 werden können", so Kardinal Lehmann und Bischof Huber. Die Kirchen
 befürworten daher ausdrücklich Vorschläge, eine Aufenthaltserlaubnis
 mit einem uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang "auf Probe" zu
 erteilen. Dabei sollten aber auch Ausnahmetatbestände geschaffen
 werden, die die besondere Situation berücksichtigen, in der sich
 beispielsweise behinderte, kranke und traumatisierte Menschen
 befinden.
 
 Die Kriterien, nach denen ein Ausschluss von einer
 Bleiberechtsregelung vorgesehen ist, müssen dem Grundsatz der
 Verhältnismäßigkeit entsprechen, fordern Kardinal Lehmann und Bischof
 Huber. Scharfe Kritik üben sie an den Überlegungen, pauschal
 Staatsangehörige bestimmter Länder - namentlich des Irak -
 auszuschließen, weil sich möglicherweise Terrorverdächtige unter den
 Geduldeten befinden könnten: "Zur Terrorbekämpfung bietet das
 deutsche Recht andere und geeignetere Mittel als eine
 undifferenzierte Verdächtigung ganzer Personengruppen." Mit Sorge
 nehmen die Kirchen auch Pläne wahr, ganze Familien wegen des
 Fehlverhaltens eines Elternteils von einem dauerhaften Aufenthalt
 auszuschließen. In solchen Fällen sollte vorrangig das Kindeswohl
 berücksichtigt werden.
 
 Nachdrücklich warnen Bischof Huber und Kardinal Lehmann davor,
 eine Bleiberechtsregelung zur Verhandlungsmasse im Ringen um die
 Novellierung des Zuwanderungsgesetzes zu machen. "Es dürfen nicht,
 sozusagen als Ausgleich für eine solche Regelung, an anderen Stellen
 Verschärfungen vorgenommen werden." Besonders problematisch sei es,
 die Situation der Geduldeten weiter zu erschweren. Wenn die
 Betroffenen nicht selbst zu verantworten haben, dass sie ausreisen
 können, wäre es ungerecht, ihnen dauerhaft die Leistungen des
 Sozialsystems nur reduziert oder in Form von Sachleistungen zu
 gewähren. Kardinal Lehmann und Bischof Huber wenden sich auch gegen
 Pläne, für den Ehegattennachzug ein Mindestalter einzuführen und
 bereits vor der Einreise den Nachweis von Sprachkenntnissen zu
 verlangen. Mit dem - auch grundgesetzlich garantierten - Schutz von
 Ehe und Familie sei dies kaum in Einklang zu bringen.
 
 In Deutschland leben derzeit fast 200.000 Menschen ohne
 gesicherten Aufenthaltsstatus. Viele von ihnen - Flüchtlinge aus
 Afghanistan, Palästina oder dem Kosovo - leben seit mehreren Jahren
 hier. Obwohl ihre Asylanträge abgelehnt wurden, ist ihnen aus
 dringenden persönlichen oder humanitären Gründen eine Rückkehr in
 ihre Herkunftsländern auf absehbare Zeit nicht möglich. Ihre Duldung
 wird aber jeweils nur für wenige Monate verlängert. Am 16. und 17.
 November wird die Innenministerkonferenz über eine
 Bleiberechtsregelung für die Betroffenen entscheiden.
 
 Hannover/Bonn, 9. November 2006
 Pressestelle der EKD		Pressestelle der Deutschen
 Bischofskonferenz
 Karoline Lehmann                     Dr. Martina Höns
 
 Originaltext:         EKD Evangelische Kirche in Deutschland
 Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=55310
 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_55310.rss2
 
 Evangelische Kirche in Deutschland
 Hans-Christof Vetter
 Herrenhäuser Strasse 12
 D-30419 Hannover
 Telefon: 0511 - 2796 - 269
 E-Mail: christof.vetter@ekd.de
 
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