| | | Geschrieben am 01-11-2006 Landgericht Frankfurt: Wirtschaft zahlt Millionenbeträge für kostenlose Reparaturen im Rahmen von Rückrufaktionen ohne Rechtsgrund
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 München (ots) - Die deutsche Industrie und Versicherungswirtschaft
 zahlen jedes Jahr viele Millionen Euro für Produktrückrufe, ohne
 rechtlich dazu verpflichtet zu sein. Das ist das Fazit aus einem erst
 kürzlich veröffentlichten, rechtskräftigen Urteil des Landgerichts
 (LG) Frankfurt am Main vom 1. August 2006 (Az. 2-19 O 429/04). "Die
 Entscheidung ist ein Meilenstein in einem der wirtschaftlich
 bedeutendsten Grundsatzstreite im deutschen Recht", sagt Michael
 Molitoris, Experte für Produkthaftungsrecht bei der Kanzlei Nörr
 Stiefenhofer Lutz in München, der die siegreiche Partei in dem
 Verfahren vertreten hat. Es geht um die Frage: Ist ein Hersteller
 verpflichtet, aufgrund seiner Produktbeobachtungspflicht fehlerhafte
 Teile oder ganze Produkte kostenlos alt gegen neu auszutauschen -
 auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist? Entgegen einer zunehmenden
 Praxis, vor allem in der Automobilindustrie, lautet die Antwort nach
 Ansicht der Richter: nein.
 
 Das LG hatte über den Millionen-Regress eines Weltkonzerns gegen
 einen Zulieferer zu entscheiden. Wegen eines defekten Bauteils rief
 der Konzern viele Jahre nach Auslieferung Röntgengeräte zurück und
 setzte neue Bauteile ein. Die Kosten dafür wollte er an den
 Zulieferer weiterreichen. Das LG wies die Klage jedoch ab.
 Die aus dem Deliktsrecht hergeleitete Pflicht zur Produktbeobachtung
 verpflichte nur zur Abwehr von Gefahren, die von den Produkten
 verursacht werden, nicht aber zum Austausch alt gegen neu, urteilten
 die Richter. Für die Erfüllung der Produktbeobachtungspflicht
 genügten daher Warnungen, Aufforderungen zur Stilllegung der Geräte
 und das Angebot zum kostenpflichtigen Austausch des Bauteils. Einen
 Anspruch auf Wandelung alt gegen neu gebe es nur nach
 Gewährleistungsrecht und binnen einer Verjährungsfrist von zwei
 Jahren. Darüber hinaus gehende Ansprüche auf Wandelung aus
 Deliktsrecht würden gegen die Wertungen des Gewährleistungsrechts
 verstoßen.
 
 "Die klaren Worte des Gerichts werden die überfällige Diskussion
 über Umfang und Grenzen der Herstellerpflichten zum Produktrückruf
 neu entfachen", erwartet Molitoris. "Die wirtschaftliche Bedeutung
 der Grenze zwischen Haftpflicht und Kulanz für Industrie und
 Versicherungen ist kaum zu überschätzen."
 
 
 Originaltext:         Nörr Stiefenhofer Lutz
 Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=58950
 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_58950.rss2
 
 
 Pressekontakt:
 Dr. Michael Neumann
 Tel. ++49 (0) 89-28 628-226
 Mobil: ++49 (0) 171-12 51 428
 Fax ++49 (0) 89-28 01 10
 E-Mail: michael.neumann@noerr.com
 
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