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euro adhoc: bwin Interactive Entertainment AG / Recht/Prozesse / US SAFE Port Act von Präsident George W. Bush unterzeichnet

Geschrieben am 13-10-2006


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Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent verantwortlich.
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13.10.2006

Am 30. September 2006 verabschiedete der US-Senat den so genannten
"Safe Port Act", der auch einige Bestimmungen des "Unlawful Internet
Gambling Enforcement Act of 2006" zum Inhalt hat. Das neue Gesetz
betrifft vor allem den Zahlungsverkehr für nach US-amerikanischer
Rechtsauffassung rechtwidrige Online-Glücksspiele und soll durch eine
erhebliche Strafandrohung, durch Gerichtsbeschlüsse und durch massive
aufsichtsrechtliche Maßnahmen unterbunden werden. Mit dem Gesetz wird
das Kapitel 53 des US-Gesetzbuchs (United States Code) durch ein
Unterkapitel ergänzt, in dem festgehalten wird, dass die Finanzierung
von Online-Glücksspielen vor allem durch Kreditkartenzahlungen und
Überweisungen erfolge und das Medium Internet neue
Vollstreckungsmöglichkeiten notwendig mache. Erfasst werden von der
Definition "bet or wager" nicht nur Sportwetten, sondern auch
Glücksspiele und Lotterien. Mit dem Gesetz wird praktisch jeglicher
Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit rechtswidrigem Online-Glücksspiel
verboten, wobei entsprechend der US-amerikanischen Gesetzestechnik
sämtliche Zahlungsmöglichkeiten aufgeführt werden. Zusätzlich sieht §
5367 eine weitgehende Haftung sämtlicher beteiligter Unternehmen und
Personen vor. Betroffen sind etwa bereits Unternehmen, die jemandem
gehören oder von diesem kontrolliert werden, der rechtswidrige Wett-
oder Glücksspieleinsätze annimmt.

Betroffen ist auch eine Gesellschaft der bwin Gruppe, zumal das
Gesetz mit der heutigen Unterzeichnung durch Präsident George W. Bush
in Kraft getreten ist.

bwin bedauert diesen Schritt der US-Politik, der es börsennotierten,
streng regulierten und transparenten Anbietern de facto unmöglich
macht, US-Kunden zukünftig Echtgeld-Glücksspielangebote
bereitzustellen. bwin bezweifelt, dass es den US-Behörden durch
Einführung dieser gesetzlichen Regelungen gelingen wird, die
eigentlich verfolgten Ziele - Jugendschutz sowie Spielsuchtprävention
- zu verwirklichen. Erfahrungen mit restriktiven Maßnahmen zur
Vermeidung von Alkoholmissbrauch haben in der Vergangenheit gezeigt,
dass derartige Verbote nicht greifen, sondern lediglich Verbraucher
in die Illegalität treiben und ein rasches Wachstum eines gänzlich
unregulierten grauen Marktes maßgeblich unterstützen. Die
Online-Gaming-Industrie ist einheitlich der Meinung, dass die
Schaffung eines zukunftsorientierten Regulierungsrahmens, der den
Umgang mit Themen wie Konsumenten- und Jugendschutz,
Spielsuchtprävention oder Verhinderung von Geldwäsche definiert, bei
entsprechender behördlicher Aufsicht wesentlich effizienter greifen
würde als das vorliegende generelle Verbot.

bwin hat nach umfassender Analyse und eingehender Rechtsberatung in
Anerkennung des neuen Gesetzes entschieden, ab sofort keine neuen
US-Kunden für das bestehende Echtgeld-Glücksspielangebot anzunehmen
und arbeitet für alle bestehenden Kunden zügig an technologischen
Vorkehrungen auch für diese das Echtgeld-Glücksspielangebot nicht
mehr zugängig zu machen. bwin wird daher auf dem US-Markt bis auf
weiteres lediglich mit einem Play-Money-Angebot vertreten sein. Das
stark gestiegene Risiko einer Strafverfolgung durch die US-Behörden,
erheblicher Druck auf Banken und Payment Provider sowie Vorschriften
in Zusammenhang mit der Börsennotierung der Gesellschaft lassen keine
anderen Optionen offen.

Der Ongame Kundenstock enthält in etwa 177.000 nicht in den USA
ansässige, im Jahr 2006 aktive Echtgeld-Kunden. Zusätzlich kommt der
Großteil der Kunden des von Ongame übernommenen Pokernetzwerks aus
Europa. Im Q2 2006 wurden mit dem Ongame-Kundenportfolio
Brutto-Gaming-Erträge von 29,0 Mio. EUR erzielt, hierbei entfielen
9,3 Mio. EUR oder 32 Prozent auf mit Nicht-US-Kunden erzielte
Brutto-Gaming-Erträge. Die Gesamt-Brutto-Gaming-Erträge der bwin
Gruppe beliefen sich im Q2 2006 auf 94,3 Mio. EUR; als führender
Anbieter von Online-Gaming-Entertainment in Kontinentaleuropa
generierte bwin im Q2 2006 79 Prozent seiner Brutto-Gaming-Erträge
mit nicht in den USA ansässigen Kunden.

Alle bwin Kunden, die nicht in den USA ansässig sind, betreffen die
regulatorischen Veränderungen in den Vereinigten Staaten in keiner
Weise; das gesamte bwin Produktportfolio kann uneingeschränkt in
Anspruch genommen werden.


Ende der Mitteilung euro adhoc 13.10.2006 18:47:42
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ots Originaltext: bwin Interactive Entertainment AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:
Investoren:
Konrad Sveceny, Investor Relations
bwin Interactive Entertainment AG
Boersegasse 11, 1010 Vienna, Austria
Tel.: +43 (0) 50 858-2208
E-mail:investorrelations@bwin.ag
http://www.bwin.ag

Presse:
Karin Klein, Corporate Communications
bwin Interactive Entertainment AG
Boersegasse 11, 1010 Vienna, Austria
Tel.: +43 (0) 50 858-2200
E-mail:press@bwin.com
http://www.bwin.ag

Branche: Glücksspiele
ISIN: AT0000767553
WKN: 936172
Index: ATX, Prime.market
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Markt


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