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Durchbruch für die wirksamste Therapie gegen Neurodermitis

Geschrieben am 09-10-2006

Boppard (ots) -

Bundesverband Neurodermitiskranker: Hoffnung für Mitglieder

Der Bundesverband Neurodermitiskranker ist dankbar, dass die
Wirksamkeit der nach Auffassung des Verbandes effizientesten
Therapie gegen Neurodermitis, der AHIT, jetzt durch eine Studie der
Universität Mannheim belegt ist. Damit haben Tausende Betroffene die
Chance, die Behandlungskosten bei ihrer Krankenkasse einzureichen.

Jürgen Pfeifer, Vorsitzender des Verbandes: "Es kann letztlich
nicht zu Lasten der Kranken gehen, dass diese von Herrn Dr. med.
Horst Kief aus Ludwigshafen entwickelte Therapie, die seit 20 Jahren,
Neurodermitiskranken hilft, erst nach so langer Zeit Anerkennung
findet.

Immer wieder mussten Menschen über ihre Krankenkasse erfahren,
dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) die Wirksamkeit
der AHIT- Therapie in Frage stellte. Im Ergebnis wurde eine
Kostenübernahme seitens der Krankenkasse verweigert. Viele Einsprüche
und Sozialklagen haben wir in den Jahren seit 1999 (bis zu dieser
Zeit wurde die AHIT-Behandlung immer noch in Ausnahmefällen bezahlt)
begleitet, bis das Bundessozialgericht in Kassel diese
Verfahrensweise per Urteil aushebelte. Es wurde entschieden, dass nur
Therapien, die vom damaligen gemeinsamen Bundesausschuss für Ärzte
und Krankenkassen (heute: Gemeinsamer Bundesausschuss) in die Neuen
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB-Richtlinien) aufgenommen
wurden, erstattungsfähig sind.

Über Einsprüche und Sozialklagen erreichten viele Anwender der
AHIT (oft mit unserer Hilfe), dass die Verfahren bis zum Abschluss
der Studie zum Ruhen gebracht wurden. Nachdem die Wirksamkeit der
AHIT in der nun vorliegenden Studie nachgewiesen wird, raten wir
allen betroffenen Mitglieder, mit dem Verband Kontakt aufzunehmen,
sofern sich das Verfahren im Ruhezustand befindet. Ziel ist es, die
Erstattung seitens der Kassen unter den veränderten Umständen nunmehr
durchzusetzen. Wir werden außerdem juristisch prüfen, inwieweit durch
Klageabweisung beendete Sozialklagen, aber auch Klagen gegen Private
Krankenkassen und Beihilfestellen, wieder Aufnahme finden können".


Originaltext: Bundesverband Neurodermitiskranker
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=63820
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_63820.rss2

Ansprechpartner:

Jürgen Pfeifer, Bundesverband Neurodermitiskranker
in Deutschland e.V., Oberstrasse 171, 56154 Boppard; Tel.: 0 67 42/87
13 0; E-Mail: info@neurodermitis.net


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