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euro adhoc: Sanacorp Pharmahandel AG / Recht/Prozesse / Rechtsbeschwerde im Fusionskontrollverfahren abgewiesen

Geschrieben am 29-09-2006


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Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent verantwortlich.
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29.09.2006

Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat mit Beschluss
vom heutigen 29. September 2006 die Beschwerde der Sanacorp eG
Pharmazeutische Großhandlung gegen die Untersagungsverfügung des
Bundeskartellamts hinsichtlich der beabsichtigten Mehrheitsübernahme
an der Andreae-Noris Zahn AG, Frankfurt am Main (ANZAG), abgewiesen.
Das Gericht hat die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss nicht
zugelassen.

Die Sanacorp eG Pharmazeutische Großhandlung ist Muttergesellschaft
der Sanacorp Pharmahandel Aktiengesellschaft. Sie besitzt 100 % der
Stimmrechte und rund 75 % des gezeichneten Kapitals.

Die Sanacorp Pharmahandel Aktiengesellschaft ist derzeit mit 24,99 %
an der ANZAG beteiligt.


Ende der Mitteilung euro adhoc 29.09.2006 12:25:29
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ots Originaltext: Sanacorp Pharmahandel AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:
Dr. Thomas Strieder
Tel.: +49 (0)89 8581 494
E-Mail: t.strieder@sanacorp.de

Branche: Grosshandel
ISIN: DE0007163131
WKN: 716313
Index: CDAX, Classic All Share, Prime All Share
Börsen: Frankfurter Wertpapierbörse / Amtlicher Markt/Prime Standard
Börse Berlin-Bremen / Freiverkehr
Hamburger Wertpapierbörse / Freiverkehr
Baden-Württembergische Wertpapierbörse / Freiverkehr
Börse Düsseldorf / Freiverkehr
Bayerische Börse / Amtlicher Markt


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