| | | Geschrieben am 20-09-2006 Keine Rückforderungsansprüche von bwin Kunden für verlorene Wetteinsätze - klare Rechtslage
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 Pressearbeit von Anwalt simple "Mandatsfischerei"
 
 Neugersdorf/Sachsen (ots) - "Kunden von bwin haben auf Grund der
 aktuellen Diskussion über die Konsequenzen aus dem Urteil des
 Bundesverfassungsgerichts keine Ansprüche auf Rückzahlung verlorener
 oder getätigter Wetteinsätze." Dies stellte heute ein bwin-Sprecher
 im Zusammenhang von anders lautenden Presseäußerungen eines
 Rechtsanwaltes klar. Dieses Thema sei rechtlich zweifelsfrei
 geregelt. Bei den entsprechenden Äußerungen handle sich um eine
 simple "Mandatsfischerei".
 
 Zur rechtlichen Bewertung stellt das Unternehmen klar:
 
 Einsätze für unter anderem Sportwetten können nach dem BGB
 (Bürgerliches Gesetzbuch) nicht zurückgefordert werden. Zudem verfügt
 bwin e.K. über eine in ihrer Wirksamkeit höchstrichterlich bestätigte
 Sportwetten-Genehmigung, die auf Grundlage des Gewerbegesetzes der
 DDR erteilt worden ist. Der Bundesgerichtshof hat schon 1998
 entscheiden, dass diese Genehmigungen als staatliche Genehmigungen im
 Sinne von § 763 BGB anzusehen und auf Grundlage dieser Genehmigung
 abgeschlossene Sportwetten daher verbindlich sind (BGH, Urteil vom
 29.8.1998 - XI ZR 334-97).
 
 Der in die Medien getragenen Rechtsauffassung eines Anwaltes liegt
 eine völlige Fehlinterpretation des Urteils des
 Bundesverfassungsgerichts zugrunde. Das Bundesverfassungsgericht hält
 ein staatliches Monopol nur unter sehr engen Voraussetzungen für
 zulässig. Es überlässt dem Gesetzgeber die Entscheidung, ob er
 private Anbieter zukünftig zulässt oder ein ausschließlich und
 konsequent am Gedanken der Spielsucht orientiertes Monopol errichtet.
 Die Entscheidung betrifft aber nur die Frage, ob zukünftig neue
 Genehmigungen für die Veranstaltung von Sportwetten erteilt werden
 müssen
 
 Über bwin e.K.:
 
 bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private
 Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth
 betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Er ist Betreiber der
 Domain www.bwin.de und hält seit 1990 die Lizenz für die
 Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland. Im Frühjahr 2002
 beteiligte sich die österreichische bwin Interactive Entertainment AG
 mit Sitz in Wien mit 50 Prozent atypisch-still an der bwin e.K.
 
 Als einer von drei privaten lizenzierten Wettanbietern in
 Deutschland ist bwin mit einem Marketingbudget von über 50 Millionen
 Euro allein im Jahr 2006 einer der wichtigen Sponsoren des deutschen
 Sports. 2005 und 2006 sponserte bwin unter anderem die Ausstattung
 von über 20.000 Amateur-Mannschaften mit jeweils über einer Million
 Euro.
 
 Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen
 sportlichen Wettbewerbs und die Bereitstellung eines sicheren
 Wettangebotes sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der
 vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein
 wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um
 sichere Standards für Sportwetten.
 
 Rückfragehinweis:
 bwin e.K.
 c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
 Tel.: 089/99 24 96 20
 Fax: 089/99 24 96 22
 E-Mail: schultz@schultz-kommunikation.de
 
 Originaltext:         bwin e.K.
 Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53553
 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53553.rss2
 
 
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