| | | Geschrieben am 17-09-2010 Neues Wasserrecht schafft Einheitlichkeit  12. EUROFORUM-Jahrestagung "Immissionsschutzrecht im Wandel" 23. und 24. November 2010, Düsseldorf http://www.euroforum.de/pr-immissionsschutzrecht
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 Düsseldorf (ots) - Mit dem neuen Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
 gelten auf Bundesebene erstmals einheitliche Vorgaben zur
 Bewirtschaftung der oberirdischen Gewässer, der Küstengewässer und
 des Grundwassers. Ziel der Neuregelung ist es, durch eine stärkere
 Vereinheitlichung und bessere Systematik die Verständlichkeit und
 Praktikabilität des Wasserrechts zu verbessern. Darüber hinaus
 überführt das Gesetz bisher im Landesrecht normierte Bereiche in
 Bundesrecht, soweit ein Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung
 besteht. Es schafft auch die Voraussetzungen für eine bundesweit
 einheitliche Umsetzung des EG-Wasserrechts. Auf der 12.
 EUROFORUM-Jahrestagung "Immissionsschutzrecht im Wandel" (23. und 24.
 November 2010, Düsseldorf) diskutieren Referenten und
 Umweltbeauftragte über die Auswirkungen des neuen Wasserrechts auf
 die Praxis, Änderungen im Abfallrecht sowie aktuelle Rechtssprechung,
 die Einfluss auf die Genehmigung oder den Betrieb von Anlagen haben.
 
 Änderungen des Wasserrechts im Detail
 
 Die neuen Rechtsvorschriften zum anlagenbezogenen Gewässerschutz
 im neuen Wasserrecht und die Regelungen im novellierten
 Wasserhaushaltgesetz, stellt im Detail Dr. Anne Janssen-Overath vor.
 Die Spezialistin für VAwS- und Abwassermanagement spricht weiterhin
 über den Referentenentwurf zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
 und die Auswirkungen auf die betriebliche Praxis. Gemäß Artikel 13
 der EG-Wasserrahmenrichtlinie ist für jedes Flussgebiet in Europa,
 ein Bewirtschaftungsplan zu erstellen. Dies ist auch für
 internationale Flussgebiete anzustreben. Dipl.-Ing. Simon Christian
 Henneberg (Flussgebietsgemeinschaft Weser) spricht über Ziele,
 Hintergründe und Anwendungen des Bewirtschaftungsplans.
 
 Vollregelungen des Landesnaturschutzrechts ist zweifelhaft "Gegen
 die Wirksamkeit von Vollregelungen des Landesnaturschutzrechts
 bestehen verfassungsrechtliche Zweifel. Aus Gründen der
 Rechtssicherheit muss das nordrhein-westfälische Landschaftsgesetz
 unverzüglich novelliert werden", erklärte Prof. Dr. Martin Beckmann
 (Rechtsanwälte Baumeister) im Vorfeld der Tagung. Einen Überblick
 über die Inhalte der BNatSchG-Novelle, das Abweichungsrecht der
 Länder und inwieweit Positiv- und Negativkataloge der Länder zur
 Eingriffsregelung noch zulässig sind, erörtert Dr. Beckmann in seinem
 Vortrag. Exemplarische Rechtsprechungen des Oberverwaltungsgerichts
 für das Land Nordrhein-Westfalen zum Immissionsschutzrecht stellt
 Prof. Dr. Max-Jürgen Seibert (Oberverwaltungsgericht Münster) vor.
 
 Abfallmanagement: nun ganz papierlos
 
 Seit dem 1. April 2010 gibt es ein elektronisches
 Nachweisverfahren zur Überwachung gefährlicher Abfälle. Die Nachweise
 über die umweltverträgliche Entsorgung von gefährlichen Abfällen
 werden nun elektronisch bearbeitet und übermittelt. "Ziel der neuen
 Form ist es, das Überwachungsverfahren zu vereinfachen ohne die
 Effizienz der Überwachung zu vernachlässigen", so Klaus-Dieter Koß
 (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) gegenüber dem
 Veranstalter. Koß spricht auf dem Branchentreff über seine
 Erfahrungen in den ersten Monaten nach Einführung des neuen
 Verfahrens.
 
 Originaltext:         EUROFORUM Deutschland SE
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6625
 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6625.rss2
 
 Pressekontakt:
 Julia Batzing
 Pressereferentin
 Euroforum Deutschland SE
 Prinzenallee 3
 40549 Düsseldorf
 Telefon: +49 (0)2 11/ 96 86 - 33 81
 Telefax: +49 (0)2 11/ 96 86 - 43 81
 Mailto: julia.batzing@euroforum.com
 Internet: www.euroforum.com, www.iir.de
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