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tecCHANNEL: Bei GEZ-Gebühr für "neuartige Empfangsgeräte" droht grenzenloses Chaos

Geschrieben am 08-09-2006

München (ots) - Ab 1. Januar 2007 gilt die Rundfunkgebühr auch für
"neuartige Empfangsgeräte" / GEZ-Regel jedoch nicht eindeutig
definiert / Neben PCs könnten künftig auch Mobil- und VoIP-Telefone
sowie Spielekonsolen und Webserver GEZ-pflichtig werden

Ab dem 1. Januar 2007 müssen Rundfunkteilnehmer eine Gebühr für so
genannte "neuartige Empfangsgeräte" entrichten. Allerdings lässt die
Regelung der GEZ offen, welche Geräte in Zukunft darunter
zusammengefasst werden. Bislang werden zumeist "Internet-PCs" in
diese Kategorie eingestuft. Aber die neue Regelung lässt, dank der
schwammigen Formulierung, viel Spielraum, so dass beispielsweise auch
Mobil- und VoIP-Telefone sowie moderne Spielekonsolen künftig
gebührenpflichtig sein könnten. Rechtsanwältin Petra Marwitz: "Die
denkbare Erhebungsbasis ist wegen der schwammigen Formulierung
'neuartige Empfangsgeräte' unbestimmt. Auch wenn man derzeit
bestimmte Kategorien nicht in die Gebührenpflicht einschließt, so ist
ein späterer Ausbau nicht ausgeschlossen. Der wahre Umfang lässt sich
also nicht abschätzen." Welche Folgen sich daraus insbesondere für
Mitarbeiter im Home Office, Administratoren sowie im Bereich des
Webserver-Hosting ergeben können, erklärt tecCHANNEL, das deutsche
Webzine für technikorientierte Computerprofis.

Besonders drastisch könnte es Unternehmen treffen, die stark auf
Mitarbeiter im Home Office setzen. Denn die Auslegung des Home Office
als zusätzlicher Firmenstandort könnte dazu führen, dass für jeden
einzelnen Computer zu Hause Rundfunkgebühren fällig werden.
Beispielhaft hierfür steht das Unternehmen Sun, das kürzlich
ankündigte, rund 800 Mitarbeiter im Home Office einzusetzen.

Interessant wird es ferner beim Webserver-Hosting. Viele Firmen
betreiben ihren Webserver nicht am eigenen Standort, sondern mieten
einen Server bei einem Hoster. Faktisch handelt es sich dabei um
einen separaten Standort, es wird also eine erneute Gebühr fällig.
Deshalb rät tecCHANNEL: Wer mehrere Server betreibt, sollte sich von
seinem Hoster bestätigen lassen, dass alle am selben Firmenstandort
stehen. Ansonsten kann pro Standort eine Gebühr fällig werden.

Ebenfalls könnten Administratoren von der neuen Regelung betroffen
sein. Loggt sich dieser etwa von zu Hause aus mit seinem privaten
Rechner per VPN in das Firmennetz ein, so zählt dies nicht mehr
ausschließlich als private Nutzung. Demzufolge sind Gebühren fällig,
weil die Zweitgerätebefreiung nicht mehr gilt. Somit wird de facto
für ein Gerät zweimal kassiert.

Ob und inwieweit künftig Firmen und Privatanwender von der neuen
Regelung betroffen sein werden lässt sich erst exakt belegen, wenn
die Gebührenpflicht wirksam ist. Aber es steht zu erwarten, dass vor
dem Hintergrund der sehr schwammigen Definition viele Verbraucher und
Firmen sich gegen die Auslegung der GEZ gerichtlich zur Wehr setzen,
so tecCHANNEL.

Den ausführlichen Report zu diesem Thema sowie weitere
Hintergrundinformationen finden Sie aktuell unter www.tecChannel.de

Für Rückfragen der Redaktionen:
Michael Eckert, Chefredakteur tecCHANNEL
Tel. 089/360 86-856, Fax -878,
meckert@tecChannel.de
w w w . t e c C h a n n e l . d e

Originaltext: tecChannel
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