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Armutsgefährdung in den Bundesländern unterschiedlich

Geschrieben am 27-08-2010

Wiesbaden (ots) - Die Armutsgefährdung der Menschen in Deutschland
ist in den Bundesländern sehr unterschiedlich: Nach Angaben des
Statistischen Bundesamtes (Destatis) war im Jahr 2009 mehr als jeder
fünfte Mensch in Mecklenburg-Vorpommern (23%), Sachsen-Anhalt (22%)
und Bremen (20%) armutsgefährdet. In den südlichen Bundesländern
Baden-Württemberg und Bayern hatte dagegen nur ungefähr jeder neunte
Mensch ein erhöhtes Armutsrisiko (jeweils 11%).

Gemäß der Definition der Europäischen Union gelten Menschen als
armutsgefährdet, die mit weniger als 60% des mittleren Einkommens
(Median) der Bevölkerung, hier dem mittleren Einkommen in
Deutschland, auskommen müssen. Die Ergebnisse gehen aus Berechnungen
des Mikrozensus für das Jahr 2009 hervor, die von den Statistischen
Ämtern des Bundes und der Länder im Rahmen des Projekts
"Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik" durchgeführt
wurden.

Bundesweit waren im Jahr 2009 nach diesen Berechnungen knapp 15%
der Menschen in Deutschland armutsgefährdet. Dabei gibt es einen
deutlichen Ost-West-Unterschied: Hatten in den neuen Ländern
(einschließlich Berlin) knapp 20% der Bevölkerung ein erhöhtes
Armutsrisiko, waren im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) 13% der
Menschen armutsgefährdet. Lediglich die 65-Jährigen und Älteren
hatten in den neuen Ländern (10%) ein geringeres Armutsrisiko als im
früheren Bundesgebiet (13%). In Westdeutschland lag das Armutsrisiko
außer in Baden-Württemberg und Bayern lediglich in Hessen (12%) unter
dem westdeutschen Durchschnitt (13%). In Ostdeutschland hatten
Brandenburg (17%) und Thüringen (18%) Armutsgefährdungsquoten unter
dem ostdeutschen Durchschnitt (20%).

Ein besonders hohes Armutsrisiko haben Erwerbslose. Mehr als die
Hälfte der Erwerbslosen (54%) in Deutschland war 2009
armutsgefährdet. Auch hier gibt es große regionale Unterschiede:
Während 2009 in Bayern und Baden-Württemberg 41% beziehungsweise 42%
der Erwerbslosen armutsgefährdet waren, waren es in Sachsen-Anhalt
70%.

Auch Alleinerziehende und ihre Kinder waren bundesweit (40%)
besonders armutsgefährdet. Während in Hessen (31%) und
Baden-Württemberg (33%) rund ein Drittel der Mitglieder von
Alleinerziehenden-Haushalten von Armut bedroht waren, traf dies in
Sachsen-Anhalt (59%), Mecklenburg-Vorpommern (56%), Sachsen (52%) und
Thüringen (51%) auf mehr als die Hälfte der entsprechenden
Haushaltsmitglieder zu.

Grundlage der Armutsgefährdungsquoten ist die
Armutsgefährdungsschwelle auf Bundesebene. Diese wird anhand des
mittleren Einkommens im gesamten Bundesgebiet errechnet. Den
ermittelten Armutsgefährdungsquoten für Bund und Länder liegt somit
eine einheitliche Armutsgefährdungsschwelle zugrunde.

Diese und weitere Daten zu Armuts- und Sozialindikatoren, zum Teil
in tiefer regionaler Gliederung, detaillierte methodische
Erläuterungen zu den Datenquellen und den angewandten
Berechnungsverfahren stehen im Internet-Angebot der Statistischen
Ämter des Bundes und der Länder unter
www.amtliche-sozialberichterstattung.de zur Verfügung. Dort finden
Sie auch Armutsgefährdungsquoten, die auf Basis regional
unterschiedlicher Armutsgefährdungsschwellen ermittelt wurden. Dieses
Informationsangebot wird durch das Projekt "Sozialberichterstattung
der amtlichen Statistik" regelmäßig aktualisiert und
weiterentwickelt.

Methodische Hinweise:

Die im Rahmen dieser Pressemitteilung präsentierten
Armutsgefährdungsquoten für Bund und Länder wurden auf der Grundlage
der Ergebnisse des Mikrozensus 2009 berechnet. Der Mikrozensus ist
die größte jährliche Haushaltsbefragung in Europa; er bietet aufgrund
seiner Stichprobengröße die Möglichkeit, für alle Bundesländer
verlässliche Indikatoren zu berechnen.

Für die Berechnung von Armutsgefährdungsquoten kommen mehrere
Datenquellen der amtlichen Statistik in Betracht. Auf europäischer
Ebene und auf Bundesebene (insbesondere im Armuts- und
Reichtumsbericht der Bundesregierung) wird zur Berechnung von
Indikatoren, die die Einkommensarmut und -verteilung betreffen, die
Statistik "Leben in Europa" (EU-SILC) als Datengrundlage
herangezogen. Für die Darstellung vergleichbarer Indikatoren auf
Ebene der Bundesländer kann EU-SILC jedoch nicht verwendet werden, da
die Stichprobe nicht groß genug ist, um auch für kleinere
Bundesländer die entsprechenden Indikatoren auszuweisen. Zu beachten
ist, dass sich der Mikrozensus und EU-SILC sowohl hinsichtlich des zu
Grunde liegenden Einkommenskonzepts und der Einkommenserfassung als
auch hinsichtlich des Stichprobendesigns unterscheiden. Nach den
Ergebnissen der EU-SILC-Erhebung 2008 ergab sich bundesweit eine
Armutsgefährdungsquote von 15% (bezogen auf das
Einkommensreferenzjahr 2007).

Neben den dargestellten Armutsgefährdungsquoten gemessen am
Bundesmedian werden im Rahmen der Sozialberichterstattung der
amtlichen Statistik auch Armutsgefährdungsquoten gemessen am Landes-
beziehungsweise regionalen Median berechnet. Hierzu wird das mittlere
Einkommen (Median) im jeweiligen Bundesland beziehungsweise in der
jeweiligen Region herangezogen. Dadurch wird den Unterschieden im
Einkommensniveau zwischen den Bundesländern beziehungsweise Regionen
Rechnung getragen. Regionale Einkommensunterschiede werden zum Teil
durch Unterschiede im Preisniveau (insbesondere im Mietniveau)
ausgeglichen. Dies kann dazu führen, dass die Armutsgefährdung
gemessen am Bundesmedian in prosperierenden Regionen unterschätzt und
andererseits die Armut in Regionen mit einem relativ niedrigen
Einkommensniveau überschätzt wird.

Eine zusätzliche Tabelle bietet die Online-Fassung dieser
Pressemitteilung unter www.destatis.de.

Weitere Auskünfte gibt:

Zweigstelle Bonn, Andrea Wolff, Telefon: (0611) 75-8164, E-Mail:
sbe@destatis.de

Originaltext: Statistisches Bundesamt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/32102
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_32102.rss2

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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