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Curanis-Gruppe bedauert die von ihr nicht zu verantwortende Insolvenz der Curanis Holding GmbH

Geschrieben am 20-08-2010

Munster (ots) - Die Vivacon AG hat sich Ende 2009 von einem
Mehrheitsanteil an der Curanis-Gruppe getrennt und diese an
Unternehmen der Korenzecher Property Group und deren Partner
veräußert. Die neuen Gesellschafter haben mittlerweile eine
zukunftsweisende Neuausrichtung der Curanis-Gruppe vorgenommen und
bedeutende Kapitalmaßnahmen durchgeführt. Hierdurch wurde der Erhalt
von über 550 Arbeitsplätzen dauerhaft gesichert. Aufgrund von
Ereignissen, die in der Sphäre der Vivacon AG bzw. deren
Finanzierungspartner liegen, war jedoch die Geschäftsführung der
Curanis Holding GmbH gezwungen, am 18.August 2010 Insolvenzantrag zu
stellen. In diesem Zusammenhang legen wir Wert auf folgende
Feststellung:

Bei der Curanis Holding GmbH handelt es sich um eine
Beteiligungsgesellschaft ohne eigenes operatives Geschäft, die
zuletzt lediglich noch Minderheitsanteile an einzelnen Gesellschaften
der Curanis-Gruppe hielt. Die Curanis Holding GmbH beschäftigt keine
Mitarbeiter.

Trotz der Namensidentität hat die Insolvenzantragsstellung
keinerlei Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der weiterhin
verlässlich tätigen Unternehmen der Curanis-Gruppe. Das operative
Geschäft, die erbrachten Dienstleistungen sowie die bestehenden
Geschäftsverbindungen der Curanis-Gruppe sind von dem
insolvenzbedingten Ausscheiden der Curanis Holding GmbH nicht
betroffen. Kein einziger Arbeitsplatz ist durch die
Insolvenzantragstellung gefährdet

Diese Pressemitteilung dient der eventuellen Vermeidung von
Verwechslungen zwischen der insolventen Curanis Holding GmbH
einerseits und den unabhängig weiterarbeitenden und wirtschaftlich
gesunden Curanis Gesellschaften, wie z. B. der Curanis Wohnen, der
Curanis Gewerbeimmobilien, der Curanis Verwaltungsgesellschaft für
Wohnungseigentum und der Curanis Immobilien GmbH, andererseits.

Originaltext: MOSER BEZZENBERGER Rechtsanwälte
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/64896
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_64896.rss2

Pressekontakt:
Bei eventuellen Fragen zu dem oben dargestellten Sachverhalt wenden
Sie sich bitte unmittelbar an die uns in dieser Sache medienrechtlich
beratende Rechtsanwaltskanzlei Moser Bezzenberger Rechtsanwälte,
Herrn Rechtsanwalt Christian-Oliver Moser, Telefon: 030/3180520,
Email: mail@moserbezzenberger.de


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