Urlaubsärger / Mückenplage ist kein Grund zur Klage / ADAC: Reisemängel richtig reklamieren
Geschrieben am 20-08-2010 |
München (ots) - Wenn der Urlaub nicht hält, was der Katalog oder
das Online-Portal versprechen, können Urlauber Geld zurückverlangen.
Der ADAC sagt, worauf zu achten ist, wenn die Beschwerde Erfolg haben
soll:
Wer mit einer Leistung des Reiseveranstalters nicht zufrieden ist,
muss zuerst muss an Ort und Stelle Abhilfe verlangen. Bereits dies
sollte man sich von der zuständigen Reiseleitung oder direkt vom
Vertragspartner bestätigen lassen. Die sogenannte Mängelanzeige kann
später wichtig für die Beschwerdeführung sein. Zudem sollte man sich
von Mitreisenden die bestehenden Mängel bezeugen lassen. Unabhängige
Zeugen sind vor Gericht glaubwürdiger als der mitreisende Partner
oder Familienangehörige. Hilfreich ist außerdem eine
Fotodokumentation. Vieles kann im Bild festgehalten werden, bei
Lärmbelästigung kann ein Videomitschnitt aufschlussreich sein. Nach
der Rückkehr sind die Ansprüche innerhalb eines Monats beim
Reiseveranstalter geltend zu machen. Wer bummelt, geht leer aus.
Ob und welche Reisepreisminderung Urlaubern zusteht, hängt vom
Mangel ab. Zur Orientierung hat der ADAC rund 300 Urteile aus den
letzten zehn Jahren in einer Tabelle zusammengestellt. Sie ist nicht
verbindlich, denn jedes Gericht entscheidet anders - bietet aber
einen guten Überblick. Insekten sind beispielsweise zwar eine Plage,
doch nicht unbedingt Grund zur Klage. Solche Beschwerden werden von
den Gerichten häufig abgeschmettert. Die Lärmbelästigung durch einen
krähenden Hahn am frühen Morgen im ländlichen Raum oder Geckos in
karibischen Hotelzimmern müssen ebenfalls ertragen werden. Auch die
Katalogbeschreibung "direkte Strandlage" ist Auslegungssache. Bei
einer Clubanlage, die insgesamt sehr weitläufig ist, muss der Kläger
akzeptieren, dass sein Apartment bis zu 800 Meter vom Stand entfernt
liegt. Wer aber bei einem Malediven-Urlaub auf einem Tauchboot, statt
wie gebucht auf einer Insel untergebracht ist oder wer im Hotel durch
Soldaten gestört wird, die ein Manöver durchführen, der darf durchaus
mit der Rückerstattung des gesamten Reisepreises rechnen.
Wenn Hin- und Rückflüge verlegt werden und nicht außergewöhnliche
Umstände wie beispielsweise Tornados oder Nebel Ursache dafür sind,
schützt die Fluggastrechteverordnung der EU den Reisenden. Bei großer
Verspätung oder Annullierung eines Fluges hat er Anspruch auf eine
Ausgleichszahlung. Diese beträgt je nach Flugstrecke zwischen 250 und
600 Euro.
Die ADAC-Tabelle zur Reisepreisminderung ist abrufbar unter
www.adac.de/Recht_und_Rat/reiserecht . ADAC-Mitglieder erhalten eine
juristische Beratung in allen Fragen rund ums Reiserecht.
Originaltext: ADAC
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7849
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7849.rss2
Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Unternehmenskommunikation
Katharina Bauer
Tel. +49 (0)89/7676 2412
E-Mail: katharina.bauer@adac.de
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
284955
weitere Artikel:
- ABC-SCHÜTZEN AUFGEPASST! Die gesetzliche Versicherung greift nur auf dem direkten Schulweg / Daher rät die Deutsche Vermögensberatung Eltern zu ausreichendem Unfallschutz im Straßenverkehr (mit Bild) Frankfurt (ots) -
- Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter
http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -
Es ist wieder soweit: In vielen Bundesländern sind die
Erstklässler bereits im Straßenverkehr unterwegs, und das meist zu
verkehrsreichen Tageszeiten. Für Autofahrer bedeutet das, besonders
umsichtig zu fahren. Denn laut ADAC wird in Deutschland alle 27
Minuten ein Kind von einem Auto angefahren. Zu einem sicheren Start
in die Schule gehört daher auch ein ausreichender
Versicherungsschutz: "Stößt den mehr...
- ARCHITEKTUR: Algen, willkommen am Haus Hamburg (ots) - Architekten aus Hamburg und weiteren Städten
wollen Algen in Hausfassaden als Energielieferanten einsetzen. Wie
das Magazin GEO in seiner September-Ausgabe berichtet, soll die Idee
im Rahmen der Internationalen Bauausstellung verwirklicht werden, die
im Stadtviertel Wilhelmsburg auf der Elbinsel 2013 stattfinden wird.
In durchsichtigen Fassadenelementen aus Kunststoff sollen die
Algen Biomasse bilden, die über Leitungen in den Keller gepumpt wird.
Dort erzeugt ein Hauskraftwerk aus der wässrigen Materie das Gas mehr...
- FBI-Mann packt aus - Pierce Brosnan ist laut art an der Verfilmung der Memoiren von Robert Wittmann interessiert Hamburg (ots) - Nach Angaben des Kunstmagazins art rangiert der
Kunst- und Antikraub nach Drogen, Geldwäsche und Handel mit Waffen
auf Platz vier der internationalen Verbrechen mit einem jährlichen
Schaden von sechs Milliarden Dollar. Der Gründer des Art Crime Teams
beim amerikanischen FBI Robert Wittmann hat nach eigenen Schätzungen
im Laufe seiner 20-jährigen Karriere Kunst im Wert von 225 Millionen
Dollar aufgespürt. Jetzt packt er in seinen Memoiren "Priceless" über
seine Zeit beim FBI aus. Dies berichtet art in seiner aktuellen mehr...
- ISO 26262 - neuer Sicherheitsstandard mit Innovationsspielräumen 2. EUROFORUM-Konferenz "ISO 26262" 27. und 28. September 2010, Millennium Hotel & Ressort, Stuttgart Stuttgart/Düsseldorf (ots) - Die ISO 26262 (Functional Safety -
Road vehicles) wird nach der geplanten Veröffentlichung Mitte 2011
die Norm zur funktionalen Sicherheit von Straßenfahrzeugen IEC 61508
für die Automobilindustrie ablösen. Da die neue Norm unter
Beteiligung der Automobilindustrie entworfen wurde, berücksichtigt
sie viel stärker branchenspezifische Anforderungen und läßt
Innovationsspielräume bei elektrischen und elektronischen Systemen in
Pkws zu. Der Entwurf der neuen Norm (Draft International Standard
DIS) liegt mehr...
- WDR-Radioprogramme werden wegen Wartungsarbeiten am Sender Ibbenbüren kurzzeitig abgeschaltet Köln (ots) - Der WDR-Sender Ibbenbüren wird am kommenden Montag,
den 23. August, wegen Wartungsarbeiten von 11.10 bis 12.15 Uhr
abgeschaltet. Die Radioprogramme 1LIVE, WDR 2, WDR 3, WDR 4, WDR 5
werden im nordöstlichen Bereich des Kreises Steinfurt in der
genannten Zeit nicht zu hören sein. Vornehmlich betroffen sind die
Gemeinden Ibbenbüren, Hopsten, Recke, Mettingen, Westerkappeln,
Lotte, Tecklenburg. In angrenzenden Orten kann je nach Lage
gegebenenfalls auf benachbarte UKW-Frequenzen umgeschaltet werden.
Originaltext: mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Sonstiges
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
Sat1.de mit neuem Online-Spiele-Portal Sat1Spiele.de / SevenOne Intermedia baut Bereich Games weiter aus
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|