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Gerichtliche Ohrfeigen für die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) in Sachen Phoenix Kapitaldienst

Geschrieben am 15-07-2010

Berlin/Jena (ots) - "Immer mehr Gerichte folgen unseren
Argumentationen und verurteilen die Entschädigungseinrichtung der
Wertpapierhandelsunternehmen zur vollständigen Zahlung oder zur
sofortigen Verbescheidung der geschädigten Phoenix-Anleger", erklärt
Rechtsanwalt Philipp Wolfgang Beyer, Inhaber der Kanzlei PWB
Rechtsanwälte aus Jena vor der Presse in Berlin. "Derzeit liegen uns
35 obsiegende Urteile vor, drei davon sogar in der 2. Instanz", so
Beyer weiter.

"Obwohl Phoenix der größte Anlagebetrugsfall der Nachkriegszeit
ist, wird dies durch das Verhalten der EdW sogar noch übertroffen.
Dies ist für mich der eigentliche Finanzskandal. Trotz offensichtlich
klarer Rechtslage weigert sich eine staatliche Einrichtung mit
fadenscheinigen Argumenten, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Das
ist so, als würde ein Notarzt seine Hilfe den Opfern bei einem
Verkehrsunfall erst nach Ausstellung einer Überweisung gewähren",
betont Rechtsanwalt Beyer, dessen Kanzlei rund 1.900 geschädigte
Phoenix-Anleger vertritt.

Zum Hintergrund des Finanzskandals

Im Jahr 2005 musste die Phoenix Kapitaldienst GmbH Insolvenz
anmelden. Davon betroffen waren rund 30.000 Kapitalanleger, die
mindestens 500 Millionen Euro eingezahlt hatten. Unter
Berücksichtigung der den Anlegern zustehenden Gewinnzuweisungen
beliefen sich zum 31.12.2004 die Verbindlichkeiten der Phoenix
gegenüber den Anlegern auf 809.778.000 Euro. Im Jahr 2006 wurden die
für den Betrug mitverantwortlichen Personen zu langjährigen
Haftstrafen verurteilt. Ein am 19. April 2007 beschlossener
Insolvenzplan wurde vom Landgericht Frankfurt a. M. auf die
Beschwerde von Anlegern hin mit Beschluss vom 29.10.2007 (AZ: 2/9 T
198/07) aufgehoben. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Aufhebung im
Februar 2009. Auszahlungen aus der Insolvenzmasse seien deshalb -
nach einer Aussage des Phoenix-Insolvenzverwalters - nicht vor 2015
zu erwarten.

Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
(EdW)

Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
wäre gemäß § 5 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz
dazu verpflichtet gewesen "geeignete Maßnahmen zu treffen, um die
Gläubiger innerhalb von drei Monaten nach Eintritt des
Entschädigungsfalles zu entschädigen."

Zwischenzeitlich sind indes nicht nur drei Monate sondern nahezu
2.000 Tage vergangen, seit denen die 30.000 geschädigten
Phoenix-Anleger auf ihre Gesamtentschädigung bzw. auf den Abschluss
des Entschädigungsverfahren warten.

Die Entschädigungseinrichtung hat - bis auf wenige Einzelfälle -
erst im Februar 2009 damit begonnen, Teilentschädigungen zu leisten.
Sie will - nach eigenen Angaben - in den nächsten 2 ½ Jahren
insgesamt 128 Millionen Euro auszahlen.

Die EdW begründet die "Teilentschädigungen" damit, dass den
Anlegern so genannte Aussonderungsrechte zustehen könnten und die
Anleger sich somit zunächst an der "Insolvenzmasse" (die ca. 250 Mio.
Euro beträgt) zunächst schadenlos halten müssten. Erst wenn die
Insolvenzmasse verteilt sei, stehe der Restschaden der Anleger fest
und ließe sich somit die EdW-Entschädigung endgültig berechnen.
Solange hingegen noch erhebliche Vermögenswerte vorhanden seien,
dürfe die EdW mit den Entschädigungen abwarten bzw. dürfe sie nur
Teilentschädigungen leisten. Mit Stand vom 3. Juni 2010 hat die
Entschädigungseinrichtung nach eigenen Aussagen bislang über rund
16.200 Anträge auf Entschädigung entscheiden und Teilentschädigungen
in einer Gesamthöhe von 73 Mio. Euro zugesagt. Demnach warten derzeit
noch immer mehr als 12.000 Anleger auf eine Entscheidung über ihre
Anträge.

Die Klagen

Aufgrund des Verhaltens der Entschädigungseinrichtung hat die
Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena) Klagen gegen diese eingereicht und
bislang insgesamt 35 obsiegende Urteile gegen die staatliche EdW für
Mandanten erstritten; davon 3 Urteile bereits in 2. Instanz.

Zum einen wurde die EdW mit so genannten Untätigkeitsklagen zur
Tätigkeit (Verbescheidung der Anträge auf Entschädigung von
Mandanten) verurteilt; zum anderen wurde die EdW auf Leistungsklagen
hin dazu verurteilt, die restliche bislang zurückgehaltene
Entschädigung an die Phoenix-Opfer zu zahlen (Feststellung, dass
"Teilentschädigungspraxis" rechtswidrig ist).

"Statt die klaren gerichtlichen Vorgaben zu akzeptieren und ihrem
gesetzlichen Auftrag zu entsprechen, legt die EdW immer wieder
Rechtsmittel gegen die Urteile ein. Damit werden erhebliche Kosten
verursacht und Geld verschwendet, das eigentlich den Anlage-Opfern
zugute kommen sollte", erklärt Rechtsanwalt Matthias Kilian, der die
Urteile vor den Berliner Gerichten erstritten hat.

Kilian weiter: "Die EdW spielt meiner Meinung nach auf Zeit, da
sie das Geld für die Auszahlung an die Opfer derzeit nicht hat und
personell völlig unterbesetzt ist. Hier hätte die Bundesregierung
viel früher eingreifen und der EdW zumindest das Geld komplett
vorschießen müssen. Was soll eine Entschädigungseinrichtung, wenn Sie
kein Geld für eine Entschädigung hat? Das Vertrauen der Anleger in
den Finanzplatz Deutschland ist dadurch erheblich beeinträchtigt."

Nach Auffassung der Kanzlei PWB Rechtsanwälte liegt der
Finanzbedarf der EdW bei rund 250 Millionen Euro.

Die Urteile

Vier Abteilungen des Amtsgerichts Berlin-Mitte und zwölf
Zivilkammern des Landgerichts Berlin haben die
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)
verurteilt. Insgesamt konnte die Kanzlei PWB Rechtsanwälte bislang 35
obsiegende Urteile erstreiten.

Eine Übersicht über die Urteile mit einigen beispielhaften
Aussagen der Gerichte ist auf der Homepage der Kanzlei (
www.pwb-law.com ) hinterlegt. Die Urteile sind noch nicht
rechtskräftig.

Originaltext: PWB Rechtsanwälte Jena
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69720
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69720.rss2

Für Rückfragen:
PWB Rechtsanwälte
RA Philipp Wolfgang Beyer
Löbdergraben 11 a
07743 Jena
Telefon: 03641 35 35 08
E-Mail: pwb@pwb-law.com


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