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Vergünstigungen bei Schwerbehinderung sichern

Geschrieben am 15-07-2010

München (ots) - Knapp 7 Millionen Menschen leben in Deutschland
mit einer schweren Behinderung. Trotz Beeinträchtigung sollen
Menschen mit Handicap ihr Leben möglichst selbstbestimmt und
eigenverantwortlich führen können. "Um die körperlichen Nachteile
auszugleichen, hat der Staat eine Reihe von Unterstützungen
vorgesehen, insbesonders im Arbeitsleben," sagt Jürgen Greß,
Rechtsanwalt und Autor des neuen Beck kompakt-Ratgebers
"Schwerbehinderung" (Verlag C.H.Beck). Doch welche Vergünstigungen
stehen einem Schwerbehinderten zu? Sozialrechtler Greß klärt auf.

"Um seine Rechte geltend machen zu können, muss eine
Schwerbehinderung zunächst amtlich anerkannt sein", erläutert Jürgen
Greß. Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn die körperliche,
geistige oder seelische Gesundheit eines Menschen schlechter ist, als
die anderer Gleichaltriger. Die Schwere einer Beeinträchtigung wird
durch den Grad der Behinderung (GdB) ausgedrückt. Der Münchner
Anwalt: "Wenn der Grad der Behinderung einen Wert von 50 oder höher
erreicht, wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt." Der Ausweis
ist ein wichtiger Schlüssel zu verschiedenen Nachteilsausgleichen.

Insbesondere wenn es darum geht, behinderten Menschen eine Arbeit
zu verschaffen, stellt der Staat umfangreiche Leistungen bereit -
sowohl für den behinderten Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber.

"So können Behinderte etwa einen Zuschuss für Lehrgangskosten,
Arbeitskleidung oder Werkzeuge beim Integrationsamt beantragen",
erklärt Rechtsanwalt Greß. Mehrkosten, die durch die Behinderung
entstehen, können Betroffene außerdem von der Steuer absetzen. Als
behinderungsbedingte Ausgaben zählen beispielsweise Fahrten zwischen
Wohnung und Arbeitsstätte, die Beschäftigung einer Haushaltshilfe
sowie die Kosten für eine Heimunterbringung. Diese Ausgaben müssen
aber einzeln nachgewiesen werden. Häufig ist daher die Geltendmachung
eines sogenannten Behinderten-Pauschbetrags günstiger.

Arbeitgeber können von der Arbeitsagentur bei schwerbehinderten
Auszubildenden Zuschüsse in Höhe von bis zu 80 Prozent der
monatlichen Ausbildungsvergütung erhalten. Bei der Anstellung eines
schwer vermittelbaren Arbeitnehmers sind Zuzahlungen von bis zu 70
Prozent der Gehaltskosten möglich.

Sollte die Bewilligung eines Zuschusses abgelehnt werden,
empfiehlt es sich häufig, Widerspruch einzulegen, damit die
Entscheidung überprüft wird. Autor Jürgen Greß weiß aus Erfahrung:
"Teilweise werden Anträge nur abgelehnt , weil die Behörde hofft,
dass die Ablehnung hingenommen wird und damit Ausgaben gespart werden
können."

Jürgen Greß, Schwerbehinderung, Reihe Beck kompakt, Verlag
C.H.Beck, 128 Seiten, kartoniert EUR 6,80, ISBN 978-3-406-60258-0,
www.beck-shop.de/30811

Originaltext: Verlag C.H.Beck
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/34486
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_34486.rss2

Pressekontakt:
Verlag C.H.Beck oHG
Cagdas Sarihan
Tel. (089) 381 89-666
Fax (089) 381 89-480
E-Mail: cagdas.sarihan@beck.de
Internet: www.presse.beck.de


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