| | | Geschrieben am 09-07-2010 EANS-News: Raiffeisen International Bank-Holding AG: Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der Raiffeisen International Bank-Holding AG zum Rückerwerb eigener Aktien
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 Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der Raiffeisen
 International Bank-Holding AG zum Rückerwerb eigener Aktien gemäß §
 65 Abs. 1 Z 8 AktG
 sowie zur Veräußerung eigener Aktien auf andere
 Art als über
 die Börse oder durch ein öffentliches Angebot (§ 65
 Abs. 1b AktG)
 Veröffentlichung gemäß § 82 Abs. 9 BörseG iVm §§ 2 und
 3
 VeröffentlichungsV 2002
 
 
 
 
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 Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
 Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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 Aktienrückkauf
 
 Utl.: Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der
 Raiffeisen International Bank-Holding AG zum Rückerwerb eigener
 Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG sowie zur Veräußerung eigener
 Aktien auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches
 Angebot (§ 65 Abs. 1b AktG) Veröffentlichung gemäß § 82 Abs. 9 BörseG
 iVm §§ 2 und 3 VeröffentlichungsV 2002
 
 Wien (euro adhoc) - Die Hauptversammlung der Raiffeisen International
 Bank-Holding AG, Wien, FN 122119 m, vom 8. Juli 2010 hat die
 folgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 65 Abs. 1a AktG iVm
 § 82 Abs. 9 BörseG und gemäß §§ 2 und 3 der VeröffentlichungsV 2002
 veröffentlicht werden:
 
 1. Der Vorstand ist nach den Bestimmungen des § 65 Abs. 1 Ziffer 8
 AktG zum Erwerb und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals
 befasst werden muss, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien
 ermächtigt. Der Anteil der nach dieser Ermächtigung zu erwerbenden
 oder der aufgrund zeitlich vorangehender Ermächtigungen der
 Hauptversammlung gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG bereits erworbenen Aktien
 und der gemäß § 65 Abs. 1 Z 1, 4 und 7 AktG gegebenenfalls zu
 erwerbenden oder bereits erworbenen eigenen Aktien darf insgesamt 10
 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen.
 Die Dauer der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist mit 30
 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung in der Hauptversammlung
 begrenzt.
 
 Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt EUR 1
 (eins) pro Aktie, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert
 darf nicht mehr als 10 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten
 Börsenschlusskurs der der Ausübung dieser Ermächtigung
 vorangegangenen 10 Handelstage liegen.
 
 Diese Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen und in
 Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, mit ihr
 verbundene Unternehmen oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt
 werden.
 
 2. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für
 die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art der Veräußerung
 als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot auch unter
 teilweisen oder gänzlichen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
 zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Das
 Bezugsrecht der Aktionäre darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn
 die Verwendung der eigenen Aktien als Gegenleistung für eine
 Sacheinlage, beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben
 oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder
 Ausland oder zum Zweck der Durchführung des "Share Incentive Program"
 der Gesellschaft für leitende Angestellte und Mitglieder des
 Vorstands der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen
 erfolgt. Weiters kann für den Fall, dass Wandelschuldverschreibungen
 auf der Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses vom 10.06.2008
 ausgegeben werden, das Bezugsrecht der Aktionäre auch ausgeschlossen
 werden, um (eigene) Aktien an solche Gläubiger von
 Wandelschuldverschreibungen auszugeben, die von dem ihnen gemäß den
 Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen gewährten Umtausch- oder
 Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch gemacht haben. Diese
 Ermächtigung kann ein Mal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln
 oder gemeinsam ausgeübt werden und gilt für die Dauer von fünf Jahren
 ab dem Datum dieser Beschlussfassung.
 
 3. Sowohl dieser Beschluss als auch ein darauf beruhendes
 Rückkaufprogramm oder ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm sowie
 deren Dauer sind zu veröffentlichen.
 
 Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 10. Juni
 2008 beschlossene Ermächtigung zum Rückkauf und zur Verwendung
 eigener Aktien und bezieht sich hinsichtlich der Verwendung auch auf
 den von der Gesellschaft bereits erworbenen Bestand eigener Aktien.
 
 Den entsprechenden Veröffentlichungspflichten gemäß § 6 und § 7 der
 VeröffentlichungsV 2002 wird durch die Veröffentlichung im Internet
 über die Website der Gesellschaft, www.ri.co.at, entsprochen.
 
 
 Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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 ots Originaltext: Raiffeisen International Bank-Holding AG
 Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
 
 Rückfragehinweis:
 
 Raiffeisen International Bank-Holding AG
 
 Mag. Michael Palzer
 
 Tel.: +43 1 71707-2828
 
 mailto:michael.palzer@ri.co.at
 
 Branche: Banken
 ISIN:    AT0000606306
 WKN:
 Index:   ATX Prime, ATX
 Börsen:  Wien / Amtlicher Handel
 
 
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