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Jobcenter-Reform: neue Chancen für Kommunen

Geschrieben am 06-07-2010

Hamburg (ots) - Mitte Juni hat der Gesetzgeber den Weg für den
Fortbestand und die Reform der Jobcenter freigemacht. Die Reform
ermöglicht in Zukunft eine verfassungskonforme gemeinsame Betreuung
von Langzeitarbeitslosen durch Kommunen und Arbeitsagenturen.
Gleichzeitig wird aber auch weiteren 41 Kommunen die Möglichkeit
eröffnet, diese Aufgaben allein zu übernehmen. Eine Chance, die rund
170 der 240 Landkreise nutzen wollen, wie eine Umfrage des
Landkreistages ergab. Absehbar ist damit ein harter Wettbewerb um die
Zulassung als sogenannte Optionskommune. Die Vorbereitung steckt
meist noch in den Kinderschuhen. Das haben Marktbeobachtungen von
Steria Mummert Consulting ergeben.

Spätestens bis Ende des Jahres müssen sich die Kommunen für ein
Trägermodell entscheiden. Entweder sie betreuen Langzeitarbeitslose
auch weiterhin gemeinsam mit der Agentur für Arbeit oder sie
übernehmen diese Aufgaben allein. Entscheiden sie sich für das
Optionsmodell, steht ein anspruchsvolles Zulassungsverfahren bevor.
So müssen die Kommunen unter anderem darlegen, auf welchen bisherigen
arbeitsmarktpolitischen Erfolgen aufgebaut werden kann und wie
zukünftig eine erfolgreiche Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik aussehen
soll. Gleichzeitig sind die geplanten Organisations-, Kontroll- und
Übergangsstrukturen darzulegen.

Landkreise und Städte unterschätzen zum Teil den Aufwand, den die
Zulassung als Optionskommune sowohl bei der Bewerbung als auch in der
Umsetzung mit sich bringt. Viele wollen erst einmal raus aus dem
alten Modell. "Im Fokus stehen eher die Probleme und die
Unzufriedenheit über die bestehende Arbeitsteilung mit der Agentur
für Arbeit als die zukünftigen Herausforderungen bei alleiniger
Übernahme der Betreuung", sagt Heiko Greitschus-Kock, Vorstand der
Optionskommune in Verden.

Aber auch für Kommunen, die in Zukunft die Zusammenarbeit mit der
Agentur für Arbeit beibehalten wollen, besteht Handlungsbedarf. Es
gilt, die Aufgaben zwischen der Agentur für Arbeit und der Gemeinde
zu "entflechten", wie es der Gesetzgeber vorschreibt. So muss für den
Kunden künftig klar erkennbar sein, wer für die Aufgaben zuständig
ist. "Die Kommunen sind faktisch in Zukunft nur noch für die sozialen
Leistungen und Kosten der Unterkunft zuständig. Ihr Einfluss auf die
Arbeitsmarktpolitik vor Ort droht zu schwinden", sagt Bernd Felder,
Principal Consultant bei Steria Mummert Consulting. "Daher gilt es
für die Kommunen jetzt, sich über ihren Gestaltungsanspruch in der
Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik klar zu werden und daraus das
richtige Trägermodell abzuleiten."

Originaltext: Steria Mummert Consulting
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50272
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50272.rss2

Pressekontakt:
Steria Mummert Consulting
Birgit Eckmüller
Tel.: +49 (0) 40 22703-5219
E-Mail: birgit.eckmueller@steria-mummert.de

Faktenkontor
Jörg Forthmann
Tel.: +49 (0) 40 22703-7787
E-Mail: joerg.forthmann@faktenkontor.de


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