| | | Geschrieben am 01-07-2010 BGH-Entscheidung - Ginkgo in Lebensmitteln unzulässig
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 Karlsruhe (ots) - Mit Urteil vom heutigen Tage hat der
 Bundesgerichtshof entschieden, dass Ginkgo nicht in Lebensmitteln
 eingesetzt werden darf. "Wir sehen die Verwendung arzneilich
 wirksamer Bestandteile in Lebensmitteln kritisch. Eine derartige
 Unschärfe zwischen Arznei- und Lebensmitteln kann auch nicht im Sinne
 des Verbraucherschutzes sein", begrüßt Prof. Michael Habs,
 Geschäftsführer bei Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co. KG, Karlsruhe,
 Hersteller von EGb 761® (Tebonin®, apothekenpflichtig), das
 BGH-Urteil (Az: I ZR 19/08).
 
 Anstoß der heutigen Revisionsverhandlung vor dem BGH war die
 Frage, ob das Erfrischungsgetränk "Carpe Diem - Ginkgo" mit einem
 angegebenen Ginkgo-Extrakt Gehalt von 0,02 % verkehrsfähig ist.
 
 Ein spezieller Ginkgo-Extrakt (EGb 761®) ist in Deutschland als
 Arzneimittel zugelassen. Wirksamkeit und Verträglichkeit sind in
 großen klinischen Studien belegt. Durch den Herstellungsprozess
 werden potentiell schädliche Substanzen aus dem Extrakt entfernt.
 Dies ist bei der Verwendung von Blättern oder ungenügend definierten
 Extrakten nicht zu erreichen.
 
 Durch gleichzeitiges Anbieten von Ginkgo in Lebens- und
 Arzneimitteln besteht aus Sicht der Firma Schwabe die Gefahr, dass
 dem Verbraucher suggeriert wird, Lebensmittel mit Ginkgo-Zusatz und
 zugelassene Ginkgo-Präparate seien gleichwertig in ihrer Wirkung.
 Diese vermeintliche Gleichstellung kann den Konsumenten in die Irre
 führen. Ein wirksames Arzneimittel muss nämlich regelmäßig und in
 einer ausreichenden Dosierung eingenommen werden, um eine Wirkung auf
 die geistige Leistung zu entfalten. Lebensmittel mit nicht bekannten
 Wirkstoffgehalten - zumeist unterdosiert - können dies nicht leisten.
 
 Tebonin® ist ein pflanzliches Arzneimittel zur Behandlung bei
 nachlassender mentaler Leistungsfähigkeit. Es enthält den patentiert
 hergestellten Ginkgo-Spezialextrakt EGb 761®, der von Dr. Willmar
 Schwabe GmbH & Co. KG entwickelt wurde.
 
 Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co. KG ist ein weltweit führendes
 Unternehmen in der Entwicklung und Herstellung pflanzlicher
 Arzneimittel (Phytopharmaka). Die Unternehmensgruppe beschäftigt über
 3.000 Mitarbeiter auf allen 5 Kontinenten, Sitz der Zentrale ist
 Karlsruhe.
 
 Originaltext:         Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co. KG
 Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/34610
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 Pressekontakt:
 Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co. KG
 Willmar-Schwabe-Str. 4
 76227 Karlsruhe
 Otto Ahlmann
 Kommunikation und Neue Medien
 Telefon (0721) 4005 379
 Telefax (0721) 4005 630
 info@schwabe.de
 
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