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Wie man einen niedrigeren Preis aushandelt

Geschrieben am 29-08-2006

Stuttgart (ots) - Reader's Digest gibt Tipps, um zu Schnäppchen zu
kommen

Stuttgart, 29. August 2006. Was auf orientalischen Basaren ganz
normal ist, ist hier zu Lande noch immer eine Ausnahme: Nur in
seltenen Fällen versuchen die Verbraucher beim Kauf von Waren einen
niedrigeren Preis auszuhandeln. Das Magazin Reader's Digest gibt in
seiner September-Ausgabe wertvolle Tipps, wie man richtig um den
Preis feilscht und damit zu Schnäppchen kommt. Zwei Grundregeln: Man
braucht Mut und eine entsprechende Verhandlungstaktik.

Regel eins: Man sollte den Händler langte Zeit im Unklaren lassen,
ob man die Ware kauft. Denn je länger das Verkaufsgespräch dauert,
desto größer wird die Unsicherheit beim Verkäufer. Dabei sollte man
nicht hektisch werden, sondern gezielt längere Pausen machen.
Beispiel: Wer einen Anzug kaufen möchte und im ersten Moment vom
hohen Preis schockiert ist, sollte erst zögern, dann von der Ware
überzeugt sein, aber immer wieder über den hohen Preis klagen.
Mögliches Ergebnis dieser Hinhaltetaktik: Der Verkäufer verlangt
weniger, weil er das lange Verkaufsgespräch zu einem guten Ende
bringen möchte.

Regel zwei: Wer den Preis nach unten handeln will, sollte dies vor
allem bei langlebigen Konsumgütern versuchen. So kann es sich zum
Beispiel beim Kauf eines Autos lohnen, dem Autohändler zu sagen,
welchen Preis man bereit ist zu zahlen. Bevor der Händler den teurer
ausgezeichneten Wagen gar nicht verkauft, willigt er wahrscheinlich
auch für weniger Geld ein.

Regel drei: Wer investieren will, sollte sich immer Angebote von
mehreren Firmen geben lassen. Das schafft zum einen Sicherheit, ob
die gewünschte Leistung - zum Beispiel beim Bau eines Bades - von
unterschiedlichen Handwerkern nach ähnlichem Muster erfüllt wird. Zum
anderen kann man die einzelnen Firmen unter Druck setzen. Denn es ist
völlig legal, dem einen Betrieb zu sagen, dass ein anderer Betrieb
die gleiche Arbeit deutlich preiswerter erfüllen würde. Auf diese
Weise kann man den Preis drücken.

Regel vier: Wer über Zeitungsanzeigen, Werbespots oder das
Internet auf Schnäppchen aufmerksam wird, dann aber vor Ort im
Geschäft erfährt, dass bestimmte Produkte von den versprochenen
Rabatten ausgenommen werden, ohne dass er das wissen konnte, sollte
nicht klein beigeben, sondern den Abteilungsleiter oder eine andere
Führungskraft der Firma verlangen. Im folgenden Gespräch hilft es
nicht, wütend zu sein, sondern man sollte stattdessen Mitleid
erzeugen. Der mögliche Effekt: Der Verkäufer zeigt Verständnis für
die Enttäuschung des Kunden und gewählt womöglich einen Rabatt.

Regel fünf: Wenn ein Unternehmen oder ein Geschäft bestimmte
Vereinbarungen nicht einhält und zum Beispiel eine bestellte Ware
trotz mehrmaliger Versprechungen nicht termingerecht liefern kann,
ist es möglich, eine Gegenleistung zu verlangen. Dies kann ein
Preisnachlass bei der Rechnung sein, aber auch ein Geschenk
einzufordern ist denkbar. Allerdings sollte man sich im Voraus
überlegen, was man dann verlangt.

Aus der Sicht von Experten wird das Feilschen um einen besseren
Preis in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Obwohl das Rabattgesetz
bereits vor fünf Jahren abgeschafft worden ist und damit
Preisnachlässe offiziell erlaubt sind, hätten viele Verbraucher noch
immer Hemmungen vor dem Verhandeln, sagt Wirtschaftspsychologe
Valentin Nowotny aus Hamburg: "Doch allmählich ändert sich diese
Mentalität, auch weil das Geld in vielen Haushalten aufgrund der
schlechten Wirtschaftslage knapper wird."

Für weitere Informationen zu diesem Reader's Digest-Thema stehen
wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die September-Ausgabe von Reader's
Digest ist ab sofort an zentralen Kiosken erhältlich.

Artikel aus der September-Ausgabe zum Download:
http://www.readersdigest.de Auf Service für Journalisten klicken
(Rubrik Magazin Reader's Digest)

Originaltext: Reader's Digest Deutschland
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=32522
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_32522.rss2

Bei Rückfragen:
Reader's Digest Deutschland: Verlag Das Beste GmbH
Öffentlichkeitsarbeit, Uwe Horn
Augustenstr. 1, 70178 Stuttgart
Tel. 0711 / 6602-521, Fax 0711 / 6602-160,
E-mail: presse@readersdigest.de


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