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Schmiergeldähnliche Zahlungen an die Deutsche Bank?

Geschrieben am 21-06-2010

Hamburg (ots) - Hamburger Anlegerin klagt auf Schadensersatz /
Widerruf bereits geschlossener Abfindungsvergleiche möglich /
Millionenrisiko für die Deutsche Bank

Die prospektierten Riesenräder des "Global View" Fonds der Great
Wheel Beteiligungs GmbH & Co sind nie gebaut worden, der Fonds steht
kurz vor der Insolvenz. Die Klägerin aus Hamburg macht
Schadensersatzansprüche gegen die Deutsche Bank geltend. Diese
begründen sich unter anderem damit, dass diese Bank nicht nur die im
Prospekt ausgewiesen 10 Prozent Eigenkapitalvermittlungskosten
erhalten hat. Laut Prospekt hätte diese Zahlung der DBM Fonds Invest
GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main zugestanden. Die Deutsche Bank hat
darüber hinaus weitere 2 Prozent vom Zeichnungskapital erhalten, die
nach den von der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien eine
"schmiergeldähnliche Funktion" haben, weil es sich um
"umsatzabhängige Zahlungen" handelt, die hinter dem Rücken des
Anlegers aus seinen Zahlungen an die Bank zurückfließen. Anleger die
schon das Abfindungsangebot angenommen haben, können aufatmen: Da die
Widerrufsbelehrung Fehler aufweist, können sie von einem "ewigen
Widerrufsrecht" Gebrauch machen.

Im Dezember 2006 zeichnete die Klägerin aus Hamburg auf Anraten
ihres langjährigen Kundenberaters in der Hamburger Filiale der
Deutschen Bank eine Beteiligung an dem "Global View" Fonds der Great
Wheel Beteiligungs GmbH & Co. KG in Höhe von 10.000 Euro. Eine
Tochtergesellschaft der Initiatorin unterbreitete ein
Vergleichsangebot in Höhe von 60 Prozent des gezeichneten Kapitals,
welches die Klägerin aber nicht annahm. Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht Jens-Peter Gieschen von der Hamburger Kanzlei KWAG:
"Wir werden im Prozess nachweisen, dass die Deutsche Bank den Hals
nicht voll genug bekommen konnte und sich zunächst geweigert hat, den
Vertrieb des Fonds zu übernehmen, weil ihr die Provision von 10
Prozent zu niedrig gewesen ist. Die Deutsche Bank wollte mindestens
12 Prozent an dem Vertrieb verdienen und so hat man einen 'Due
Dilligence' einer Deutsche Bank-Tochtergesellschaft erfunden, die
dann zusätzlich mit weiteren 2 Prozent 'vergütet' worden ist."

Merkwürdig ist allerdings, dass diese 2-prozentige Gebühr an die
"Deutsche Immobilien und Leasing GmbH" (DIL) laut Prospekt für
"Konzeptprüfung, Marketingkonzept und Vertriebssteuerung" berechnet
wird, aber nur von den Anlegern bezahlt werden, die über die Deutsche
Bank AG und der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG
gezeichnet haben.

Gieschen: "Während bei allen anderen Anlegern 'nur' 10 Prozent der
Investitionssumme für 'Kapitalbeschaffungskosten' verbraucht und
damit nicht in die eigentlichen Projekte investiert werden konnten,
wurden Anlegern, die über die Deutsche Bank gezeichnet haben, 12
Prozent ihrer Investitionssumme abgezogen. War die angebliche
'Konzeptprüfung' durch die DIL eine Dienstleistung, die für
'Nicht-Deutsche-Bank-Kunden' ohne Interesse gewesen ist oder hat es
diese 'Prüfung' tatsächlich nie gegeben? Unsere Informationen legen
nahe, dass hier gemauschelt worden ist, um der Deutschen Bank die
verlangten 12 Prozent Vertriebsprovision zuzuschanzen. Offensichtlich
mit dem gewünschten Erfolg: 80 Prozent der Anleger wurden in der
Folgezeit über die Deutsche Bank geködert."

Nach Bekanntwerden der desaströsen finanziellen Lage der
Fondsgesellschaft hatten viele Anleger in den letzten Monaten ein
Abfindungsangebot angenommen, das ihnen 60 Prozent des eingezahlten
Kapitals zurückgebracht hat. Auf 40 Prozent Verlust bleiben diese
allerdings sitzen. Das muss aber nicht so andauern.

Gieschen: "Die Widerrufsbelehrungen, die Bestandteil dieses
Abfindungsangebotes waren, sind nach unserer Prüfung fehlerhaft. Dies
hat zur Folge, dass dem Anleger ein 'ewiges Widerrufsrecht' zusteht.
Wer das Vergleichsangebot angenommen hat, kann jetzt die
Entscheidungen in den Klageverfahren abwarten und bei positivem
Ausgang gegebenenfalls noch nach Jahren von seinem Widerrufsrecht
Gebrauch machen. Für die Deutsche Bank bleibt damit ein Risiko von
rund 200 Millionen Euro auch in den kommenden Jahren bestehen."

Weitere Informationen unter www.kwag-recht.de

Originaltext: KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/80462
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_80462.rss2

Für Rückfragen

Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft
Poststraße 2 - 4, 20354 Hamburg
Tel. 040 / 226 399 5 - 0
Fax 040 / 226 399 5 - 29
hamburg@kwag-recht.de

Borgmeier Public Relations
Walter Hasenclever
Am Saatmoor 2
D-28865 Lilienthal
fon: +49 4298 468 3-12
fax: +49 4298 468 3-33
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