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Beispielhaftes Gerichtsurteil gegen Internet-Abzocker

Geschrieben am 18-06-2010

Hamburg (ots) - Rechtskräftig: Abofallen-Opfer gewinnen mit
Unterstützung von COMPUTERBILD gegen Abzocke / Gericht: "Die Beklagte
hat arglistig gehandelt." / Politiker bleiben tatenlos:
Abofallen-Gefahr nicht gebannt

Um heute mit Mafiamethoden Geld zu machen, braucht man keine
schweren Jungs mit Waffen. Ein wenig Ahnung vom Internet, das Wissen
um Gesetzeslücken und jede Menge Internetadressen genügen, um viel
Geld zu kassieren. Entsprechend viele Abzocker gibt es, die arglose
Nutzer in teure Online-Abofallen locken und anschließend mit
Rechnungen und Mahnungen unter Druck setzen. Und das funktioniert:
Hunderttausende Opfer haben aus Angst vor Ärger schon bezahlt, der
Schaden geht inzwischen in die Millionen. Um Verbraucher zu schützen,
starteten COMPUTERBILD und der Verbraucherzentrale Bundesverband
vergangenen August eine gemeinsame Anti-Abzock-Aktion. Die Kampagne
feiert große Erfolge vor Gericht und mit einer speziellen Software
gegen Internetabzocke (Heft 14/2010, ab Samstag im Handel).

COMPUTERBILD ging juristisch gegen Online-Abzocker vor und ließ
Abofallen-Opfer von der renommierten Wirtschaftskanzlei CMS Hasche
Sigle vertreten. Mit Erfolg. So gibt es unter anderem ein Urteil mit
Signalkraft: Die Firma Online Premium Content Limited wurde wegen der
Geschäftspraktiken mit der Abofalle www.online-gedichtesammlung.de
verklagt, 60 Euro plus Zinsen an das Opfer zurückzuzahlen. Auf der
Internetseite warb der Betreiber mit "über 2000 Gedichten zum Lesen
und Downloaden", Zugriff gab es nach der Anmeldung mit Name,
Anschrift und E-Mail-Adresse. Der Trick: Im Kleingedruckten wurde den
Nutzern ein 12-Monatsvertrag für 60 Euro untergejubelt. Dazu stellte
das Amtsgericht Hamburg-St. Georg eindeutig fest: "Die Beklagte hat
arglistig gehandelt, denn sie hat durch ihre Vertretungsberechtigten
in der Absicht gehandelt, den Kläger über die Entgeltlichkeit ihres
Angebots zu täuschen." (Az. 922 C 4445/09)

Auch gegen die Firma Content Services Ltd. hat ein Opfer mit
COMPUTERBILD-Unterstützung beim Amtsgericht Düsseldorf Klage
eingereicht. Die Firma betreibt unter anderem mit www.opendownload.de
eine der einträglichsten Abofallen des vergangenen Jahres. Nach dem
Herunterladen von Gratis-Software sollen die Opfer 96 Euro zahlen.
Antrag in der Klage: Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung, nach
Strafgesetzbuch also wegen Betrugs. Darüber wollten der offizielle
Geschäftsführer Alexander V. und seine Hintermänner wohl lieber nicht
vor Gericht verhandeln. Sie ruderten zurück, der Vertrag wurde
rückwirkend abgewickelt und das gezahlte Geld plus Zinsen erstattet.
(Az. 231 C 9386/09)

Zudem erzielte die Redaktion einen ersten Teilerfolg gegen ein
Unternehmen von Michael B., der Kopf einer Abzockergruppe aus
Frankfurt am Main sein soll. Die Firma wehrt sich mit Hilfe eines
Anwalts dagegen, dass zwei Internetseiten vom
COMPUTERBILD-Abzockschutz negativ bewertet wurden. Die kostenlose
Zusatzsoftware für Internetbrowser ist Teil der Anti-Abzocke-Kampagne
und warnt Nutzer beim Aufruf von Kostenfallenseiten im Internet. Das
Unternehmen von Michael B. verlor in erster Instanz vor dem
Landgericht Hamburg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, B. hat
Berufung eingelegt.

Die Maschen der Abzockseiten sind meist gleich. Um abzukassieren,
lockt die Abzockmafia Interessenten vor allem über Suchmaschinen auf
ihre Seiten. Dort wird beispielsweise mit dem Download beliebter
Gratisprogramme nach Anmeldung geworben. Nur ganz klein steht
irgendwo auf der Internetseite ein leicht übersehbarer Kostenhinweis.
Wer Name und Anschrift eingibt, erhält wenig später eine Abo-Rechnung
in Höhe von knapp 100 Euro und mehr. Wird diese nicht beglichen,
folgen Mahnungen und Inkassobriefe. Spätestens dann geben viele
Abofallen-Opfer klein bei und überweisen das Geld. Die
Internet-Abzocker verdienen sich so eine goldene Nase: Es gibt
Konten, auf denen bis zu einer Million Euro eingegangen sind - pro
Monat.

Und die Abofallen-Gefahr besteht vorerst auch weiterhin, weil die
Politiker seit Jahren tatenlos bleiben. Überlastete
Ermittlungsbehörden und rechtliche Schlupflöcher machen es den
Betrügern einfach. Sind einzelne Internetseiten nicht mehr lukrativ
oder aufgeflogen, registrieren die Macher einfach neue Adressen und
das Spiel beginnt von vorne.

Einen zuverlässigen Schutz vor erkannten Abzockern bietet der
COMPUTERBILD- Abzockschutz für die Internetbrowser Firefox und
Internet Explorer. Die eingebaute Warnliste mit gefährlichen
Internetangeboten wird laufend erweitert. Bei mehr als 500.000
Nutzern ist das Programm bereits erfolgreich im Einsatz.

Gratis-Download und Ratgeber: Der COMPUTERBILD-Abzockschutz unter
http://sicherheitscenter.computerbild.de

Originaltext: COMPUTER BILD-Gruppe/COMPUTERBILD.de
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51005
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51005.rss2

Pressekontakt:
Redaktions-Ansprechpartner: Dirk Kuchel, Tel. 040-34068821 - auch für
Radio-Interviews via Audiocodec in Studioqualität oder per Telefon.

Presseagentur:
René Jochum
Communication
Consultants GmbH
Tel. 0711-97893.35
Fax 0711-97893.55
jochum@postamt.cc


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