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WAZ: Kündigung von "Emmely" aufgehoben - Ein kluges Urteil. Kommentar von Christopher Shepherd

Geschrieben am 10-06-2010

Essen (ots) - Auf der Suche nach dem Unwort des Jahres wäre
"Bagatellkündigung" ein guter Kandidat, da sich hinter diesem fast
harmlos klingenden Begriff viel Diskussionsstoff verbirgt. Etwa, wenn
eine Mitarbeiterin vor die Tür gesetzt wird, weil sie ein Brötchen
vom Büfett genommen hatte, das ohnehin weggeschmissen werden sollte.
Oder wenn eine Angestellte gefeuert wird, nachdem sie
unberechtigterweise Pfandbons im Wert von 1,30 Euro eingelöst hatte.
Nun hat das Bundesarbeitsgericht in so einem Fall ein Urteil
gesprochen und vernünftigerweise die Kündigung der Kassiererin
aufgehoben. Das ist aber kein Freispruch erster Klasse für die
Angestellte. Sie muss sich schon Fehlverhalten vorwerfen lassen, da
sie sich die Bons unter den Nagel gerissen hatte. Dabei ist es egal,
dass ihrem Arbeitgeber kein materieller Schaden entstanden ist -
schließlich hatte er den Bonwert in Form von Leergut bekommen.
Vielmehr hat die Kassiererin gegen eine Dienstanweisung verstoßen, da
sie die Bons nicht abzeichnen ließ.

Das rechtfertigt aber keine Kündigung; eine Abmahnung hätte laut
den Richtern gereicht. Insofern ist das Urteil klug. Es ist kein
Freibrief für Mitarbeiter-Verstöße - fordert aber auch Augenmaß von
Arbeitgebern bei Disziplinarvergehen ein.

Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55903
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55903.rss2

Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-6528
zentralredaktion@waz.de


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