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400-Euro-Job und Hinzuverdienst in der Rentenversicherung

Geschrieben am 25-08-2006

Berlin (ots) -

Rentner, die noch nicht 65 Jahre alt sind und neben ihrer Rente
einen Mini-Job mit einem monatlichen Gehalt von 400 Euro (brutto)
ausüben, müssen mit einer Reduzierung ihrer Rente rechnen. Grund sind
die Hinzuverdienstgrenzen in der Rentenversicherung.

Altersrentner unter 65 Jahre sowie Bezieher einer Rente wegen
voller Erwerbsminderung können neben ihrer Rente monatlich 350 Euro
(brutto) hinzuverdienen, ohne dass es zu einer Reduzierung ihrer
Rente kommt. Zweimal im Jahr darf unter bestimmten Voraussetzungen
der Hinzuverdienst auch das Doppelte betragen, also 700 Euro
(brutto).

Üben Rentner einen Minijob mit einem Gehalt von 400 Euro aus,
überschreiten sie die zulässige Hinzuverdienstgrenze. Die Folge: Die
Rente wird gekürzt. Die verminderte Rente und das Einkommen aus dem
400-Euro-Job können dann sogar niedriger sein als die ungekürzte
Rente plus zulässigem Hinzuverdienst bis 350 Euro. Ab dem 65.
Geburtstag kann unbegrenzt hinzuverdient werden.

Ruheständlern, die noch arbeiten wollen, wird empfohlen, sich vor
einer Beschäftigungsaufnahme stets zu informieren. Kostenlose
Beratung bieten die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen
Rentenversicherung. Adressen und weitere Informationen erhalten Sie
kostenfrei unter 0800 10004800 oder im Internet:
www.deutsche-rentenversicherung.de


Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=50838
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:

Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030 865-89174
Fax: 030 865-89425
dr.dirk.von.der.heide@drv-bund.de


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