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Vermittlung von Sportwetten ins Ausland erlaubt

Geschrieben am 24-08-2006

Frankfurt am Main (ots) - Die Vermittlung von Sportwetten für
private Sportwettanbieter, die über eine Lizenz eines anderen
Mitgliedstaates der Europäischen Union verfügen, ist weiterhin
zulässig. Mit dieser Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Arnsberg
mit dem Beschluss vom 22.08.2006 (Az.: 1 L 725/06) seine bisherige
Auffassung bestätigt.

Das Einschreiten der Ordnungsbehörde sei mit der im EG-Vertrag
geschützten Dienstleistungsfreiheit nicht zu vereinbaren. Auch unter
Würdigung der zwischenzeitlich ergangenen anders lautenden
Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land
Nordrhein-Westfalen sei daran festzuhalten, dass das europäische
Gemeinschaftsrecht in diesen Fällen auch nicht übergangsweise hinter
dem nationalen Recht zurückzustehen habe. Der aktuell entschiedene
Fall betrifft eine Wettannahmestelle in Siegen. Weitere entsprechende
Verfahren sind beim Verwaltungsgericht Arnsberg noch anhängig.

Tipico Deutschland ist ein Dienstleistungsunternehmen des
internationalen Wettunternehmens Tipico Co. Ltd, 137 Spinola Road,
St. Julians STJ10, Malta


Originaltext: Tipico Deutschland Marketing und Vertriebs GmbH
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Kontakt:
Pressestelle Tipico
Marcus Debus
Tel: 0180 5 / 110 007
Fax: 0180 5 / 110 007 0
E-Mail: vertrieb@tipico.com


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