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Nur drei getestete Webstatistik-Dienste können in Deutschland legal genutzt werden / Update der Xamit Studie offenbart Nachholbedarf in Sachen Datenschutz

Geschrieben am 18-05-2010

Düsseldorf (ots) - Das Update der am 28. April 2010 vorgestellten
Xamit-Studie "Webstatistiken im Test - Welcher Dienst ist in
Deutschland legal?" zeigt, dass zur Zeit nur drei der neun getesteten
Webstatistik-Dienste in Deutschland legal genutzt werden können:
Econda, eTracker und stats4free. Dies aber auch erst nach
individuellen Anpassungen bzw. mit einzelvertraglichen Regelungen. Im
Rahmen des Studien-Updates wurden außerdem Nedstat, Omniture und
Webtrends auf vielfältigem Leserwunsch hin zusätzlich untersucht.
Webtrekk blieb auf eigenen Wunsch hin unberücksichtigt. Insgesamt
decken die neun untersuchten Statistikdienstleister mehr als 91% des
Marktes ab. Nach der ersten Veröffentlichung der Studie haben
eTracker und stats4free ihre Angebote modifiziert und deren
Datenschutzkonformität verbessert.

"Meist entsprechen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als
Grundlage eines Dienstleistervertrages durchweg nicht den
Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes", sagt Dr. Niels
Lepperhoff, Geschäftsführer der Xamit Bewertungsgesellschaft mbH,
Düsseldorf. "Auch werden von vielen Anbietern deutsche
Datenschutzbestimmungen einfach außer Acht gelassen." Für
Webseitenbetreiber heißt das, dass sie sich bei der Auswahl ihres
Dienstes selbst um dessen Datenschutz-Konformität kümmern müssen, um
kein Bußgeld zu riskieren.

Die Datenschutz- und IT-Sicherheitsspezialisten von Xamit haben
als Bewertungsmaßstab für die Webstatistik-Dienste die Kriterien im
"Beschluss des Düsseldorfer Kreises über die datenschutzkonforme
Ausgestaltung von Analyseverfahren zur Reichweitenmessung bei
Internet-Angeboten vom 26./27. November 2009" angelegt. Der Beschluss
nennt Informationspflichten der Betreiber, technische und
organisatorische Anforderungen an Statistikdienstleister und
Anforderungen an den Vertrag zwischen Webseiten-Betreiber und
Statistikdienstleister.

Die vollständige Studie steht ab sofort zum kostenlosen Download
unter www.xamit-leistungen.de/Studien_und_Tests/index.php bereit.
Neben den detaillierten Untersuchungsergebnissen sind darin auch
weitere Informationen und eine Checkliste zur gesetzeskonformen
Gestaltung von Verträgen zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11
BDSG enthalten.

Herr Dr. Niels Lepperhoff steht für Interviews zur Verfügung. Für
Terminvereinbarungen sowie Fragen und weitere Informationen wenden
Sie sich bitte an unten angegebenen Kontakt.

Über Xamit

Die Xamit Bewertungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, ist
spezialisiert auf Datenschutz- und IT-Sicherheitsfragen des
Mittelstands sowie Herausgeber zahlreicher Studien rund um die Themen
Datenschutz und IT-Sicherheit. Xamit-Experten vereinen
IT-technisches, betriebswirtschaftliches und rechtliches Know-how.
Sie stellen externe Datenschutzbeauftragte (TÜV-geprüft), entwickeln
Datenschutzkonzepte, ermitteln Compliance-Verstöße und
Sicherheitslücken. Unternehmenswerte werden so geschützt. Des
Weiteren unterstützt und begleitet Xamit Wirtschaftsprüfer bei
Unternehmensprüfungen.

Originaltext: Xamit Bewertungsgesellschaft mbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69157
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69157.rss2

Pressekontakt:
Xamit Bewertungsgesellschaft mbH
Sabine Thursch
Zülpicher Straße 6
40549 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 58 300 332
Fax: 0211 / 58 300 331
E-Mail: presse@xamit.de
Internet: www.xamit.de


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