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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum WLAN-Urteil

Geschrieben am 12-05-2010

Bielefeld (ots) - Der Bundesgerichtshof hat salomonisch geurteilt:
Wer drahtlose lokale Netzwerke (WLAN) betreibt, muss diese vor dem
Zugriff Krimineller schützen. Die Richter nehmen Privatleute in die
(Sorgfalts-)Pflicht. Allerdings bürden sie ihnen kein
unverhältnismäßig hohes Haftungsrisiko auf, weil sie nicht für
Schadensersatzforderungen der geprellten Urheber gerade stehen
müssen. Diese können sich schnell zu mehrstelligen Eurobeträgen
summieren, wenn Kriminelle über ein privates WLAN im Internet auf
Diebestour gehen. Das wäre unverhältnismäßig, schließlich ist der
WLAN-Betreiber weder Täter noch Mittäter, sondern »nur« leichtsinnig.
Wer das Haus verlässt, verriegelt selbstverständlich die Fenster und
verschließt die Haustür. Wer das nicht tut, riskiert seinen
Versicherungsschutz. Immer mehr Kriminelle aber kommen nicht durch
die Tür, sondern nutzen andere Einfallstore wie ein ungesichertes
WLAN. Nach diesem Urteil gilt keine Ausrede mehr: Wer sein WLAN nicht
verschlüsselt, lässt die Tür einladend offen stehen, handelt
fahrlässig und muss mit Abmahnung und Unterlassungsklage rechnen -
und das zu Recht.

Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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