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EANS-Hauptversammlung: BENE AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 11-05-2010


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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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BENE AG
Waidhofen an der Ybbs


Einladung
zu der am Mittwoch, dem 9. Juni 2010, um 11.00 Uhr
im Schlosscenter Waidhofen an der Ybbs
3340 Waidhofen an der Ybbs, Am Schlossplatz 1
stattfindenden
6. ordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre unserer Gesellschaft


T a g e s o r d n u n g :


1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate Governance-Bericht zum 31. Jänner 2010, des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht zum 31. Jänner 2010 und
des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009/10. 2.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2009/10. 3. Beschlussfassung über die
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2009/10. 4. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2010/11. 5.
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 9 Abs. (1) -
Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder. 6. Wahl eines weiteren
Aufsichtsratsmitgliedes. 7. Beschlussfassung über die
Aufwandsentschädigung der Mitglieder des Aufsichtrates für das
Geschäftsjahr 2009/10. 8. Beschlussfassung über die Anpassung der
Satzung an geänderte gesetzliche Bestimmungen, insbesondere an das
Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 (AktRÄG 2009).

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Der Jahresabschluss mit dem
Lagebericht, der Corporate-Governance-Bericht, der Konzernabschluss
mit dem Konzernlagebericht, der Vorschlag für die Gewinnverwendung
sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009/10,
die Beschlussvorschläge zu den Punkten der Tagesordnung 2 - 8, die
Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat gemäß §
87 Abs. 2 AktG, der vollständige Text dieser Einberufung und das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind ab
19.05.2010 auf der Internetseite unserer Gesellschaft www.bene.com
unter der Rubrik Hauptversammlung im Bereich Investor Relations
zugänglich. Die vorgenannten Unterlagen liegen ab dem oben genannten
Zeitpunkt zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz
der Gesellschaft in 3340 Waidhofen/Ybbs, Schwarzwiesenstraße 3, sowie
in den Geschäftsräumen in 1010 Wien, Renngasse 6 am Empfang auf. Auf
Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen,
können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Zu jedem vorgeschlagenen zusätzlichen Tagesordnungspunkt muss
ein Beschlussvorschlag samt Begründung beigelegt werden. Die
Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sein. Ein derartiges Verlangen ist ausschließlich
dann beachtlich, wenn es spätestens am 19.05.2010 der Gesellschaft
zugeht. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Die
Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass
die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung die
Aktien durchgehend halten. Derartige Anträge können von Aktionären in
Schriftform ausschließlich an BENE AG, Investor Relations,
Schwarzwiesenstraße 3, 3340 Waidhofen/Ybbs, gerichtet werden.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln, wobei eine Begründung
anzuschließen ist, und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit
den Namen der betreffenden Aktionäre und der Begründung auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Ein
derartiges Verlangen ist ausschließlich dann beachtlich, wenn es
spätestens am 28.05.2010 der Gesellschaft zugeht. Bei einem Vorschlag
zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes muss die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG dem Wahlvorschlag
angeschlossen sein. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG.
Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Derartige Anträge
können von Aktionären ausschließlich an BENE AG, Investor Relations
Schwarzwiesenstraße 3, 3340 Waidhofen/Ybbs, oder per Telefax: 07442
500 993494, oder per E-Mail an ir@bene.com wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
gerichtet werden.

Der für die Ausübung der oben genannten Rechte erforderliche Nachweis
der Aktionärseigenschaft bei depotverwahrten Inhaberaktien durch eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG hat über jene oben genannten
Anforderungen hinaus jenen zu entsprechen, die für die Teilnahme an
der Hauptversammlung erforderlich sind. Für die Übermittlung dieser
Depotbestätigung stehen dieselben Kommunikationswege und Adressen zur
Verfügung wie für jene zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Bei
nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung
Ausgeführte sinngemäß gilt. Diese ist ausschließlich an BENE AG,
Investor Relations, Schwarzwiesenstraße 3, 3340 Waidhofen/Ybbs, zu
übermitteln. Soweit ausschließlich Zwischenscheine ausgegeben sind,
ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und bedarf es keines
gesonderten Nachweises durch den Aktionär.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die Lage
des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.bene.com zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 30.05.2010 (Nachweisstichtag). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt
für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine
Depotbestätigung gemäß §10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
04.06.2010 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu
gehen muss.

Per Post:
BENE AG
Investor Relations
Schwarzwiesenstraße 3
3340 Waidhofen/Ybbs

oder

per Telefax:
07442 500 993494

Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§
262 Abs. 20 AktG).

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien Bei nicht depotverwahrten
Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines
österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens
am oben genannten Tag ausschließlich unter der oben genannten
Adressen zu gehen muss. Für die Bestätigung des Notars gilt für deren
Inhalt das nachfolgend Ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der
Depotnummer).

Depotbestätigung gemäß §10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code) - Angaben
über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien
des Aktionärs - Depotnummer anderenfalls eine sonstige Bezeichnung -
Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 30.05.2010 beziehen. Die Depotbestätigung wird in
deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die
Aktionäre werden durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht
blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der
Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
zugehen:

Per Post:
BENE AG
Investor Relations
Schwarzwiesenstraße 3
3340 Waidhofen/Ybbs

Per Telefax:
07442 500 993494

Per E-Mail:
ir@bene.com

wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist

Persönlich:
bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft www.bene.com in der Rubrik
Hauptversammlung im Bereich Investor Relations abrufbar.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens
am 08.06.2010 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.

Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulässig (§ 262 Abs.
20 AktG).

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND DER STIMMRECHTE Zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die Gesamtzahl der der
Aktien der Gesellschaft auf 24.347.352 Stück. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte beträgt 24.347.352.

Waidhofen an der Ybbs, im Mai 2010

Der Vorstand


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: BENE AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Investor Relations:

Martina Vomela

Schwarzwiesenstraße 3, A-3340 Waidhofen/Ybbs

IR Hotline: +43-7442-500-3100

ir@bene.com

Branche: Möbel
ISIN: AT00000BENE6
WKN:
Index: ATX Prime
Börsen: Wien / Amtlicher Handel


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