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Rückruf für zwei Lidl-Artikel: Party-Artikel "Glitterkanone" und "Konfettikanone" können in ungünstigen Fällen einen zu lauten Knall erzeugen

Geschrieben am 29-04-2010

Neckarsulm (ots) - Das Handelsunternehmen Lidl Deutschland führt
als Maßnahme des vorbeugenden Verbraucherschutzes eine Rückrufaktion
der Produkte "Glitterkanone" und "Konfettikanone" durch. Erkennbar
sind die Artikel an der Aufschrift "Glitter" auf einem lilafarbenen
Gehäuse oder der Aufschrift "Confetti" auf einem gelben Gehäuse.
Sowohl die "Glitterkanone" als auch die "Konfettikanone" sind mit
Nachfüllmagazinen nachladbar. Es sollte jedoch in jedem Fall auf
einen weiteren Einsatz verzichtet werden.

Festgestellt wurde, dass bei Benutzung dieser Party-Artikel ein
Schallpegel, das heißt ein Knall, erzeugt wird, der im Fall einer
unsachgemäßen Anwendung die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher
gefährden kann.

Lidl bittet alle Kunden, die eines der Produkte gekauft haben,
dieses in einer der Lidl-Filialen in Deutschland abzugeben.
Selbstverständlich wird der Kaufpreis erstattet.

Es befindet sich bereits keine Ware mehr im Verkauf.

Originaltext: Lidl Stiftung & Co. KG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/60955
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_60955.rss2

Pressekontakt:
pressemedien@lidl.com, Tel. 07132-942339


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