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Swiss Life Vorsorge-Know-how: Bei der Betriebsrente ist Eigeninitiative gefragt

Geschrieben am 22-04-2010

München (ots) - Betriebsrenten sind in Zeiten der Finanzkrise kein
Thema mehr - so oder so ähnlich kann man es immer wieder in der
Presse lesen. Dabei ist die betriebliche Vorsorge für Arbeitnehmer
und Arbeitgeber attraktiv. Bietet der Chef die Betriebsrente nicht
von sich aus an, sollte der Arbeitnehmer unbedingt selbst nachfragen.
Denn jeder Beschäftigte hat das Recht auf eine betriebliche
Altersvorsorge (bAV). Zwar muss die Firma sie nicht finanzieren, aber
sie muss ihren Mitarbeitern zumindest die sogenannte
Entgeltumwandlung ermöglichen. Jeder hat es also selbst in der Hand,
ob er später eine Firmenrente bekommt oder nicht. Im Thema des Monats
April widmet sich Swiss Life unter www.swisslife.de/vorsorge der
Entgeltumwandlung, erklärt das Prinzip und gibt Tipps zu dieser
speziellen Form der Firmenrente.

Gerade in Zeiten unsicherer Arbeitsplätze und Patchwork-Biografien
ist die Entgeltumwandlung ideal, um flexibel für seinen Ruhestand
vorzusorgen. Das Prinzip ist einfach: Vom Bruttogehalt des
Arbeitnehmers fließt ein Teil direkt in seine Vorsorge. Das bringt
während der Berufstätigkeit finanzielle Vorteile, denn auf diesen
Teil des Gehalts entfallen keine Steuern oder Sozialabgaben - somit
profitieren beide Seiten davon.

Konkret: Jeder Beschäftigte kann 2010 bis zu 2.640 Euro steuer-
und sozialabgabenfrei in seine betriebliche Altersvorsorge
investieren. Anspruch auf zusätzliche 1.800 Euro steuerfreie
Umwandlung haben ebenfalls sehr viele Arbeitnehmer - das muss man im
Einzelfall prüfen lassen. Ein weiteres Plus: Die persönliche
Situation des Versicherten wird stets berücksichtigt. Während der
Elternzeit oder in einer Phase der Arbeitslosigkeit können die
Prämienzahlungen ausgesetzt werden. Wer seinen Job wechselt, kann die
Entgeltumwandlung zum neuen Arbeitgeber mitnehmen und fortführen. Und
nicht zuletzt sollte die Aussicht auf eine lebenslange garantierte
Rentenzahlung Grund genug sein, aktiv auf den Arbeitgeber zuzugehen
und ihn auf eine Entgeltumwandlung anzusprechen. Was zu beachten ist,
erklärt Swiss Life unter www.swisslife.de/vorsorge .

Originaltext: Swiss Life Vorsorge-Know-how
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66918
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66918.rss2

Pressekontakt:

Karin Stadler, pressestelle@swisslife.de


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