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NDR-Rundfunkratsvorsitzende begrüßt klare Haltung der EU Kommission zur Anfrage von Koch-Mehrin

Geschrieben am 21-04-2010

Hamburg (ots) - Die Vorsitzende des NDR-Rundfunkrates, Dagmar
Gräfin Kerssenbrock, sieht in der Antwort der EU-Kommission auf eine
Anfrage der Europa-Abgeordneten Silvana Koch-Mehrin (FDP) eine
deutliche Bestätigung der Auffassung des NDR Rundfunkrats. In der
Debatte um eine mögliche Tagesschau-Applikation für Apples iPhone
habe der zuständige Kommissar Joaquin Almunia klargestellt, dass
diese Frage auf nationaler Ebene zu entscheiden sei. In seiner
Antwort verweise Almunia zudem auf die nationalen Vereinbarungen,
nach denen verbindliche Kriterien definiert wurden. Almunia erinnere
in diesem Zusammenhang an die Rundfunkmitteilung der Kommission aus
dem Jahr 2009, wonach staatliche Beihilfen (also Rundfunkgebühren)
auch zur Bereitstellung bestimmter neuartiger audiovisueller Dienste
auf neuen Verbreitungsplattformen eingesetzt werden dürften. Im
Übrigen, so das Fazit der Antwort aus Brüssel, gedenke die Kommission
sich nicht einzumischen.

"Nach dieser Antwort der Kommission fühlt man sich als für das
Telemedienangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
verantwortliches Gremium angesichts der Diskussion in Deutschland
gelegentlich wie auf einem anderen Stern", so Gräfin Kerssenbrock.
"Insofern bin ich zuversichtlich, dass die klare Haltung, die die
Kommission zum Ausdruck gebracht hat, nun auch hierzulande zu einer
Versachlichung der Debatte führen kann. Informationsfreiheit und
Informationsqualität in Deutschland sind keine Elemente
wirtschaftlicher Disposition, sondern ein Grundrecht. Im Rahmen von
dessen Verwirklichung sind die öffentlich-rechtlichen Anstalten in
besonderer Weise verpflichtet, einen qualitativen Maßstab zu setzen,
um eine informierte Gesellschaft zu erhalten."

Im Zusammenhang mit der Diskussion um eine App für tagesschau.de
erinnerte Gräfin Kerssenbrock daran, dass der NDR Rundfunkrat bereits
im Januar erklärt hatte, er könne Forderungen nach einem eigenen
Drei-Stufen-Test für ein solches Anwendungstool nicht nachvollziehen.
"Das Telemedienkonzept der ARD deckt auch den Plan für eine
Tagesschau-App ab. In dem Konzept wird zu den technischen
Ausspielwegen ausgeführt, dass sämtliche relevanten Distributionswege
genutzt werden können", so Gräfin Kerssenbrock. Dies stehe im
Einklang mit dem Rundfunkstaatsvertrag. Er verweist zu möglichen
Absichten, ein bereits bestehendes Angebot auch auf einer neuen
technischen Plattform nutzbar zu machen, in § 11 f auf die
Programmrichtlinien, die von den ARD-Landesrundfunkanstalten und dem
ZDF zu den Genehmigungsverfahren für Telemedien zu erstellen sind.
Diese Richtlinien - sie sind mit der EU-Kommission abgestimmt -
führen u. a. aus: "Ein neues oder verändertes Angebot liegt
insbesondere unter folgenden Voraussetzungen nicht vor
(Negativkriterien): (...) 3. Verbreitung bereits bestehender
Telemedien auf neuen technischen Verbreitungsplattformen
(Technikneutralität); 4. Weiterentwicklung im Zuge der technischen
Entwicklung auf bereits bestehenden Plattformen."

21. April 2010

Originaltext: NDR Norddeutscher Rundfunk
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6561
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6561.rss2

Pressekontakt:
NDR Norddeutscher Rundfunk
NDR Presse und Information
Telefon: 040 / 4156 - 2300
Fax: 040 / 4156 - 2199
http://www.ndr.de


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