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ots.Audio: Hilfe in schweren Zeiten: Hinterbliebenenrente für Witwen und Witwer

Geschrieben am 13-04-2010

Berlin (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Wenn der Partner stirbt, beginnt für die Witwe oder den Witwer
eine schwere Zeit. Zu dem persönlichen Verlust kommt oft noch die
Sorge um die wirtschaftliche Existenz. Da ist es gut zu wissen, dass
man unter bestimmten Voraussetzungen eine Hinterbliebenenrente
bekommen kann. Wir sprechen mit Ulrich Theil, stellvertretender
Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:

Herr Theil, welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um eine
Hinterbliebenenrente zu bekommen?

O-Ton 32 sec.
"Grundsätzlich hat Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wer
bis zum Tod des Partners mit ihm in gültiger Ehe oder auch in einer
eingetragenen Lebensgemeinschaft gelebt hat. Die Ehe darf also weder
rechtskräftig geschieden noch für nichtig erklärt worden sein. Ob die
Partner tatsächlich zusammen oder getrennt gelebt haben, spielt
übrigens keine Rolle. Wichtig ist aber zu wissen, dass wirksame
Eheschließungen nach deutschem Recht weiterhin ausschließlich die vor
einem Standesamt geschlossenen Ehen sind."

Außerdem spielt auch die Länge der Ehe eine Rolle. Inwiefern?

O-Ton 27 sec.
"Um so genannte reine Versorgungsehen zu verhindern, wird eine
Witwen- oder Witwerrente bei Eheschließungen ab Januar 2002 nur noch
gezahlt, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Hier gibt es
aber Ausnahmen: Zum Beispiel bei plötzlichem Unfalltod oder bei
unvorhersehbarer Krankheit des Ehepartners besteht auch bei kürzerer
Ehedauer ein Rentenanspruch."

Welche versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind noch wichtig?

O-Ton 18 sec.
"Eine Witwen- oder Witwerrente erhält man nur, wenn der verstorbene
Ehepartner die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren also die
Mindestversicherungszeit erfüllt hat. Der Hinterbliebene darf nicht
wieder geheiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft
geschlossen haben."

Wie hoch ist die Witwen- oder Witwerrente?

O-Ton 64 sec.
"Zunächst gilt: Für die auf den Sterbemonat folgenden drei
Kalendermonate, auch "Sterbevierteljahr" genannt, wird die
Hinterbliebenenrente in voller Höhe der Rente des Verstorbenen
gezahlt. Dieser erhöhte Rentenbetrag soll den Hinterbliebenen den
finanziellen Übergang auf die veränderten Verhältnisse erleichtern.
Ab dem vierten Kalendermonat ist zu unterscheiden zwischen großer und
kleiner Witwen- oder Witwerrente:
Die kleine Rente gibt es für Hinterbliebene unter 45 Jahren, die
nicht erwerbsgemindert sind und kein Kind erziehen. Sie ist auf zwei
Jahre befristet und beträgt 25% der Rente, auf die der Verstorbene
zum Zeitpunkt des Todes Anspruch gehabt hätte.
Die große Rente beträgt 55 % und wird gezahlt, wenn der
Hinterbliebene älter als 45 ist oder ein Kind erzieht oder
erwerbsgemindert ist. Hier gibt es keine zeitliche Begrenzung."

Wenn der Witwer oder die Witwe eigenes Einkommen hat, wie wird
dieses angerechnet?

O-Ton 42 sec.
"Wer als Hinterbliebener neben dieser Rente weitere Einkünfte hat,
dem werden sie oberhalb eines bestimmten Freibetrags zu 40 % auf die
Hinterbliebenenrente angerechnet.
Diese Anrechnung kann folglich dazu führen, dass die
Hinterbliebenenrente in geringerer Höhe gezahlt wird, oder die
Zahlung sogar ganz ruht. Wir empfehlen daher dringend, sich zum
Beispiel vor Aufnahme einer Beschäftigung unverzüglich beim
zuständigen Rentenversicherungsträger oder in den wohnortnahen
bundesweiten Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung über
die Auswirkungen zu informieren. Die Auskunfts- und Beratungsstellen
helfen übrigens auch bei der Antragstellung."

Danke schön Ulrich Theil. Weitere Informationen gibt es an dem
kostenlosen bundesweiten Servicetelefon 0800 1000 4800 oder im
Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Gabriele Chlopczik
Deutsche Rentenversicherung Bund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation
Ruhrstr. 2, 10709 Berlin / Postanschrift: 10704 Berlin
fon: +49 30 865-36750
fax: +49 30 865-27379
D2 : +49 172 3821705
m@il: gabriele.chlopczik@drv-bund.de


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