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Geänderte Datenschutzbestimmungen: Neue Pflichten für Unternehmen

Geschrieben am 01-04-2010

Berlin/Kleve (ots) - Heute treten die nächsten Änderungen im
Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Es handelt sich dabei um die
"Datenschutz-Novelle I", die bereits im Mai vergangenen Jahres vom
Bundestag verabschiedet wurde und nun geltendes Recht wird. Nicht nur
für Auskunfteien wie beispielsweise die Schufa ergeben sich daraus
neue Pflichten. Grundsätzlich kommen auf jedes deutsche Unternehmen
neue Herausforderungen zu, betont der Arbeitskreis Datenschutz des
Verein für Credit Management (VfCM) e.V. Zu deren Unterstützung hat
er die Mindestanforderungen an den Datenschutz im Credit Management
(MaDiC) definiert - in einem Leitfaden mit 106 Anforderungen für den
erfolgreichen Umgang mit den Themen Datenverwendung und
Datensicherheit.

Rechtsanwältin Stephanie Iraschko-Luscher, stellvertretende
Vorsitzende des VfCM-Arbeitskreises Datenschutz: "Für Unternehmen
gelten neue Regeln, ab wann die Information darüber, dass ein Kunde
angemahnt worden ist, an die Auskunfteien übermittelt werden darf.
Darüber hinaus müssen die Unternehmen ihren Kunden auf Nachfrage
Auskunft darüber erteilen, wie sie deren Zahlungsfähigkeit bewerten,
d.h. welchen aktuellen Score-Wert sie über sie gespeichert haben und
was dieser genau aussagt." Dies habe in verständlicher Sprache,
zeitnah, unentgeltlich und schriftlich zu erfolgen, erläutert
Iraschko-Luscher weiter.

Das bedeutet für Unternehmen einen erhöhten Arbeitsaufwand.
Erteilen sie die entsprechenden Auskünfte nicht oder nicht schnell
genug, droht ein Bußgeld. Zudem könnten die neuen Regeln nach Ansicht
des Arbeitskreises gestiegene Zahlungsausfallrisiken zur Folge haben.
"Zumindest dann, wenn dringend benötigte Informationen über die
Zahlungsfähigkeit von Kunden nicht mehr wie bisher im erforderlichen
Maße verfügbar wären. Es aber wird einige Zeit dauern, bis sich die
Auswirkungen des Gesetzes zeigen", ist Iraschko-Luscher überzeugt. Um
Fehler im Umgang mit dem geänderten Gesetz zu vermeiden empfiehlt sie
Unternehmen die grundlegende Überprüfung ihrer Prozesse anhand der
MaDiC.

Weitere Informationen und Kontakt unter www.credit-manager.de .

Originaltext: Verein für Credit Management (VfCM) e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74553
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74553.rss2

Pressekontakt:
Mediamixx GmbH, Alf Buddenberg, Tiergartenstraße 64, 47533 Kleve,
Tel.: 02821 - 711 56 13, E-Mail: alf.buddenberg@mediamixx.net


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