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Altersblindheit: Gerichtsurteil stärkt Patientenrechte

Geschrieben am 29-03-2010

Aachen (ots) - Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichtes Aachen vom
11. März 2010 bestätigt die Kritik der Patientenorganisation PRO
RETINA Deutschland e.V. an der Versorgungssituation von Patienten,
denen Altersblindheit droht. Dem Urteil zufolge haben gesetzlich
Versicherte, die an der Altersabhängigen Makula-Degeneration (AMD)
leiden, Anspruch auf die Behandlung mit einer zugelassenen Therapie
bei einem Augenarzt ihrer Wahl. Sie müssen sich nicht gegen ihren
Willen von ihrer Krankenkasse auf die Anwendung eines nicht
zugelassenen Medikamentes verweisen lassen.

In Deutschland erkranken pro Jahr schätzungsweise 50.000 zumeist
ältere Patienten an der feuchten altersabhängigen Makula-Degeneration
(AMD). Eine Therapie in der Frühphase kann den Sehverlust stoppen und
die Sehfähigkeit sogar wieder verbessern. Wirksame Medikamente sind
zugelassen, allerdings gehört die ärztiche Leistung, die Injektion
eines Medikamentes in den Augapfel, nicht zum Leistungskatalog der
gesetzlichen Krankenkassen.

Darum haben viele Krankenkassen Verträge mit Augenarzt-Gruppen
abgeschlossen, um die Kostenübernahme für die Behandlung zu regeln.
Allerdings müssen die Ärzte aufgrund der pauschalen Vergütung, die
die Kosten für Medikament und ärztliche Leistung umfasst, die
billigere, aber für diese Indikation nicht zugelassene Substanz
Bevacizumab (Handelsname: Avastin) injizieren, deren Wirksamkeit und
Sicherheit für diesen Einsatz indes wissenschaftlich nicht
ausreichend belegt ist. Darum sollte diese Substanz nach Meinung von
Experten ausschließlich im Rahmen von klinischen Studien eingesetzt
werden. Die Kassen sparen aber so die Ausgaben für den teureren
zugelassenen Wirkstoff Ranibizumab (Handelsname: Lucentis). Stellt
ein Patient den Antrag auf Behandlung, lehnen die Kassen die
Übernahme der Behandlungskosten mit Lucentis ab und fordern die
Patienten auf, sich bei ihren »Vertragsärzten« behandeln zu lassen.

Nun bestätigt das Sozialgericht Aachen, dass Patienten dies nicht
hinnehmen müssen: Sie haben Anspruch auf die Therapie mit dem
zugelassenen Medikament durch einen Augenarzt ihrer Wahl.

"Auch unsere Patientenorganisation wünscht sich eine
kostengünstige Behandlung, doch die politische Auseinandersetzung
über Arzneimittelpreise darf nicht auf dem Rücken der Patienten
ausgetragen werden", betont Ute Palm, Vorstandsmitglied von PRO
RETINA Deutschland e.V. Hier sei die Politik gefordert, endlich
entsprechende Regelungen zu treffen, betont die
Patientenorganisation.

Die PRO RETINA Deutschland e.V. - Selbsthilfevereinigung von
Menschen mit Netzhautdegene-rationen - wurde 1977 von Betroffenen und
deren Angehörigen als gemeinnütziger Verein gegründet, um sich selbst
zu helfen. Es ist eine bundesweit tätige Organisation mit derzeit 60
Regionalgruppen und rund 6.000 Mitgliedern. Sie bietet Informationen
und Beratung und versteht sich als Interessenvertretung der
Patientinnen und Patienten in der Öffentlichkeit. Um einen Beitrag
zur Entwicklung wirksamer Therapien zu leisten, engagiert sich PRO
RETINA Deutschland e.V. über ihre Stiftung auch in der
Forschungsförderung.

Originaltext: Pro Retina Deutschland e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/72629
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_72629.rss2

Pressekontakt:
Barbara Ritzert
ProScience Communications -
die Agentur für Wissenschaftskommunikation
Andechser Weg 17
82343 Pöcking
Tel.: 08157 9397-0
Fax: 08157 9397-97
info@proscience-com.de


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