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Oberlandesgericht Köln teilt überwiegend Auffassung des Landgerichts: DSDS-news.de darf nicht zu kommerziellen Zwecken betrieben werden

Geschrieben am 25-03-2010

Köln (ots) - Das Oberlandesgericht Köln hat in einer mündlichen
Verhandlung am 26. Februar die Auffassung des Landgerichts Köln in
den wesentlichen Punkten bestätigt. Das Landgericht Köln hatte am 6.
Oktober einer Klage von RTL interactive gegen den Betreiber der
Online-Plattform www.DSDS-news.de stattgegeben. RTL hatte gegen den
Seitenbetreiber aufgrund einer Markenrechtsverletzung geklagt, da
DSDS-news.de die Marke "DSDS" widerrechtlich zu kommerziellen Zwecken
genutzt hatte.

Im Urteil des Landgerichts Köln vom 6. Oktober 2010 wurde der
Betreiber von DSDS-news.de dazu verurteilt, die Marke "DSDS" nicht
mehr im geschäftlichen Verkehr kennzeichenmäßig zu benutzen - wie
durch Benutzung auf der Seite dsds-news.de mit kommerzieller
Ausrichtung geschehen. Außerdem muss der Betreiber Auskunft bezüglich
Art und Umfang der Werbemaßnahmen und Umsätze geben, die er aufgrund
der Markenrechtsverletzung erzielt hatte.

In der mündlichen Verhandlung hatte der Beklagte am 26.2. seine
Berufung gegen das Urteil hinsichtlich der kommerziellen
Markenrechtsverletzung von DSDS zurückgenommen damit ist das Urteil
vom 6.10. rechtskräftig. Lediglich im Einzelpunkt bei der für RTL
nicht wesentlichen Forderung nach der Domainübergabe folgte das
Oberlandesgericht nun mit dem Urteil vom 19.3. nicht dem Urteil des
Landgerichts Köln. Festzuhalten bleibt, dass dem Beklagten weder von
RTL noch vom Gericht untersagt wurde, wie andere Fanseiten auch über
die Sendung zu berichten.

Denn nach wie vor steht RTL zu 100 Prozent hinter echten Fansites.
Der Betreiber von DSDS-news.de verfolgte jedoch offenkundig auch nach
Ansicht der Gerichte im Wesentlichen kommerzielle Interessen auf dem
Rücken der Markenrechtsverletzung. So handelte es sich bei
DSDS-news.de nach Auffassung von RTL nicht um eine echte Fansite,
sondern um ein Angebot mit überwiegend kommerziellem Interesse das
sehr stark Suchmaschinen-optimiert war (SEO). Zudem wurde die Seite
DSDS-news.de unerlaubt vermarktet. Nicht zuletzt sollten daher mit
dem Gerichtsverfahren auch echte Fansites geschützt werden, da
DSDS-news.de diese aus den Google-Rankings verdrängte.

Anfang März 2009 hatte RTL den Betreiber der Seite
www.DSDS-news.de abgemahnt und aufgefordert, eine strafbewehrte
Unterlassungserklärung im Hinblick auf die Markenrechtsverletzung zu
geben und ihn zunächst auch zur Übertragung der Domain
www.DSDS-news.de sowie möglicher weiterer damit zusammenhängender
Domains aufgefordert. Die gegnerische Partei reichte aufgrund der
ersten Abmahnung eine negative Feststellungsklage gegen RTL ein. Da
ein Interesse an der Eigenverwertung der Domain nicht im Vordergrund
stand, verfolgte der Sender diesen Punkt nicht weiter, so dass im
Juni im Nebenprozess vor dem Landgericht Berlin ein Urteil gegen RTL
erging.

Originaltext: RTL interactive GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/56941
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_56941.rss2

Rückfragen:
Thomas Bodemer - Presse RTL interactive GmbH
Am Coloneum 1 - 50829 Köln
Tel.: 0221 / 780-1501 - E-Mail: thomas.bodemer@rtl.de


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