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Besser sehen am Arbeitsplatz

Geschrieben am 24-03-2010

Hamburg (ots) - Beschäftigte haben unter bestimmten
Voraussetzungen ein Anrecht auf eine arbeitsplatzbezogene Sehhilfe,
darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin.
Wenn Arbeiten am Computer zu Problemen führt, kann eine
Bildschirmarbeitsplatzbrille erforderlich sein - die
Untersuchungsgebühren und die Kosten für die
Bildschirmarbeitsplatzbrille trägt in diesem Fall der Arbeitgeber.
Dr. Jens Petersen, Arbeitsmediziner der VBG, empfiehlt: "Die Höhe der
zu übernehmenden Kosten sollte vorab zwischen Arbeitgeber und
Beschäftigten geklärt werden. Zum Beispiel können die Regelungen im
Rahmen von Betriebsvereinbarungen geschlossen werden." Allerdings:
Eine spezielle Sehhilfe für die Arbeit am Bildschirm ist nur für
Beschäftigte mit fortgeschrittener Alterssichtigkeit vorgesehen, bei
denen eine Universalbrille für den Alltag nicht mehr ausreicht.

Gerade bei den Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz gibt es häufig
Nachholbedarf: "Bei Vorsorgeuntersuchungen zeigt sich, dass etwa 30
bis 40 Prozent der Beschäftigten ein nicht ausreichendes oder nicht
ausreichend korrigiertes Sehvermögen haben", erklärt der
VBG-Arbeitsmediziner. Das wirkt sich auf das Wohlbefinden aus:
Kopfschmerzen, ein Flimmern vor den Augen oder brennende und tränende
Augen können genauso die Folgen sein, wie Nacken- oder
Rückenschmerzen.

Die Vorsorgeuntersuchung nach dem Berufsgenossenschaftlichen
Grundsatz G 37, die unter anderem die Augen und das Sehvermögen am
Bildschirmarbeitsplatz überprüft, können Betriebsärzte und
Arbeitsmediziner durchführen.

Weitere Informationen finden Interessierte in dem VBG-Flyer
"Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz", den sie unter
www.vbg.de/downloads kostenfrei herunterladen können (Suchwort:
Sehhilfen).

Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit über 30 Mio.
Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind
Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in
stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in
berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zu den
ca. 750.000 Mitgliedsunternehmen zählen Dienstleistungsunternehmen
aus über 100 Gewerbezweigen, vom Architekturbüro bis zum
Zeitarbeitsunternehmen.

Weitere Informationen zur VBG finden Sie unter www.vbg.de

Originaltext: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/16868
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_16868.rss2

Pressekontakt:
VBG
Daniela Dalhoff
PR-Referentin
22281 Hamburg
Tel.: 040 5146-2525
Fax: 040 5146-2255
daniela.dalhoff@vbg.de


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