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Die häufigsten Versicherungsirrtümer

Geschrieben am 18-03-2010

München (ots) - Kleingedrucktes ist unbeliebt. Kaum jemand will
Versicherungsbedingungen lesen, Statistiken oder Gesetzestexte. Das
ist menschlich nur allzu verständlich, führt aber zu Irrtümern und es
halten sich hartnäckig Vorurteile über gesetzliche und private
Versicherungen. Allianz Experten klären auf.

Irrtum 1: "Meine Haftpflichtversicherung muss zahlen, weil ich gar
nicht schuld bin"

Herr H. ist ein gewissenhafter Mieter. Wie in seinem Mietvertrag
vereinbart, räumt und streut er im Winter den Gehweg vor dem
gemieteten Haus und im Herbst sorgt er dafür, dass kein glitschiges
Laub auf dem Bürgersteig liegt. Und das mehrmals am Tag, von früh bis
spät. Eine Passantin ist dennoch ausgerutscht und will jetzt
Schadenersatz und Schmerzensgeld von Herrn H. "Na", denkt H., "war ja
immer gewissenhaft und habe mir nichts zuschulden kommen lassen. Dann
ist das ein Fall für meine Haftpflichtversicherung."

Da hat Herr H. recht - und auch wieder nicht!

Die Haftungsfrage hat der Gesetzgeber nämlich im § 823 BGB
geregelt: Wer fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die
Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen
widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus
entstehenden Schadens verpflichtet.

"Die Haftpflichtversicherung zahlt dann, wenn Herr H. haftet, also
fahrlässig gehandelt hat. Wenn er nicht schuldhaft gehandelt hat,
weil keine Fahrlässigkeit vorliegt, haftet er nicht und die
Haftpflichtversicherung muss nicht zahlen", erklärt Meike Finke,
leitende Justiziarin bei der Allianz Versicherung.

Zur Beruhigung: Die Haftpflichtversicherung lässt Herrn H. nicht
allein - ob er nun fahrlässig gehandelt hat oder nicht. Wenn er
schuld am Unglück der Passantin wäre, also den Gehweg fahrlässig
nicht geräumt hätte, würde sie das Schmerzensgeld übernehmen. Wenn er
nicht schuld ist - wie in diesem Fall - wehrt sie die unberechtigten
Ansprüche der Passantin für ihn ab, notfalls vor Gericht.

Irrtum 2: "Wenn ich nicht mehr voll arbeiten kann, bekomme ich vom
Staat

40 Prozent meines letzten Bruttoeinkommens"

Jeder dritte Deutsche geht davon aus, dass die Deutsche
Rentenversicherung bei Erwerbsminderung eine Rente von 40 Prozent des
Bruttoeinkommens zahlt, ergab jüngst eine forsa-Umfrage. Falsch! Es
gibt zwar eine staatliche Unterstützung, aber die Jüngeren haben
dabei eindeutig das Nachsehen. Wer nach 1961 geboren ist und nur noch
weniger als drei Stunden arbeiten kann, erhält eine
Erwerbsminderungsrente von gerade mal 29 Prozent des letzten
Bruttogehalts. Geht man von einem durchschnittlichen Bruttogehalt
eines Angestellten von rund 3.100 Euro im Monat aus, sind das etwa
900 Euro.

Trotzdem wollen sich nur sechs Prozent der Deutschen gegen diese
große Versorgungslücke privat absichern. Gängige Vorurteile: "Das
betrifft mich nicht und ist zu teuer!" Gerade Menschen in Büroberufen
meinen, kein Berufsunfähigkeitsrisiko zu haben, weil ihr Job ja nicht
gefährlich sei. Falsch! "Jeder fünfte Arbeitnehmer wird vor dem
Rentenalter berufsunfähig", weiß Olaf Hottinger, Leiter der
Risikoprüfung bei Allianz Leben. So trifft es z.B. jeden dritten
IT-Spezialisten und jeden sechsten Steuerberater.

Und "teuer" ist relativ: Denn je früher man privat vorsorgt, desto
günstiger ist es. Ein 25-jähriger Bürokaufmann, der sich bis zum 65.
Lebensjahr absichern möchte, zahlt für eine Berufsunfähigkeitsrente
von 1.000 Euro im Monat z.B. bei der Allianz einen monatlichen
Beitrag von 38,50 Euro. Deshalb muss man in jungen Jahren aktiv
werden!

Irrtum 3: "Die private Krankenversicherung ist nur etwas für
Besserverdiener"

Entgegen diesem weit verbreiteten Vorurteil sind in der Privaten
Krankenversicherung nicht nur zahlungskräftige "Besserverdienende",
sprich "reiche Angestellte" oder Manager versichert. Insgesamt haben
rund 55 Prozent der PKV-Versicherten ein Einkommen unter 30.000 Euro
pro Jahr (2.500 Euro im Monat). Zum Vergleich: Der
Durchschnittsverdienst eines vollzeitbeschäftigten Bundesbürgers
beträgt in Deutschland etwa 3.100 Euro brutto.

"Unter den Privatversicherten sind viele Beamte im mittleren
Dienst sowie viele kleine Handwerker und Gewerbetreibende mit
durchschnittlichem Einkommen", sagt Winfried Gärtner, Leiter
Zentrale Vertriebsfunktionen bei der Allianz Privaten
Krankenversicherung. Nur ein Achtel der Privatversicherten sind die
"besserverdienenden Angestellten", die über der
Versicherungspflichtgrenze liegen und in der gesetzlichen
Krankenversicherung den Höchstbeitrag von 558,75 Euro zahlen müssten.

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Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend
angegebenen Vorbehalten.

Vorbehalt bei Zukunftsaussagen

Soweit wir in diesem Dokument Prognosen oder Erwartungen äußern
oder die Zukunft betreffende Aussagen machen, können diese Aussagen
mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden
sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher
wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen.

Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen können sich
Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage
und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz
Kerngeschäftsfeldern und -märkten, aus Akquisitionen sowie der
anschließenden Integration von Unternehmen und aus
Restrukturierungsmaßnahmen ergeben. Abweichungen können außerdem aus
dem Ausmaß oder der Häufigkeit von Versicherungsfällen (zum Beispiel
aus Naturkatastrophen), der Entwicklung von Schadenskosten,
Stornoraten, Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise
tendenzen und, insbesondere im Bank- und Kapitalanlagebereich, aus
dem Ausfall von Kreditnehmern und sonstigen Schuldnern resultieren.

Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte (zum Beispiel
Marktschwankungen und Kreditausfälle) und der Wechselkurse sowie
nationale und internationale Gesetzesänderungen, insbesondere
hinsichtlich steuerlicher Regelungen, können entsprechenden Einfluss
haben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit
und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. Die hier dargestellten
Sachverhalte können auch durch Risiken und Unsicherheiten beeinflusst
werden, die in den jeweiligen Meldungen der Allianz SE an die US
Securities and Exchange Commission beschrieben werden. Die
Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, Zukunftsaussagen zu
aktualisieren. Die Gesellschaft übernimmt ferner keine Verpflichtung,
die in dieser Meldung enthaltenen Aussagen zu aktualisieren.

Originaltext: Allianz Deutschland AG (ADAG)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65275
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65275.rss2

Kontaktdaten:
Allianz Deutschland AG
Unternehmenskommunikation
Claudia Herrmann
Telefon: 089.3800-6858
E-Mail: claudia.herrmann@allianz.de


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