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Gerichtlicher Stopp des Influenzaschutzes mit Cystus 052® Infektblocker

Geschrieben am 17-03-2010

Glandorf (ots) - Im Namen des Volkes

- Gerichtlicher Stopp des Influenzaschutzes mit Cystus 052®
Infektblocker

Seit Mitte März 2010 sind die Medizinprodukte Cystus 052
Infektblocker® Tabletten und Cystus 052® Gurgellösung in Deutschland
nicht mehr verkehrsfähig und dürfen nicht mehr verkauft werden. Das
jetzt ergangene Urteil des Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
(Az 24 K 4394/08) erschwert es Bürgerinnen und Bürgern erheblich,
sich bei viralen Epidemien wirksam zu schützen (zum Beispiel vor
Influenza), besonders nachdem sich die seit 2005 für 200 Millionen
Euro eingelagerten antiviralen Medikamente als weitgehend unwirksam
und nebenwirkungsreich erwiesen haben und die 2009 für über 400
Millionen Euro angekauften Schweinegrippe-Impfstoffe nicht von der
Bevölkerung akzeptiert wurden.

Der Wirkstoff Cystus052 wird aus einer speziellen Zistrose des
Mittelmeerraumes gewonnen. Die antiviralen Effekte sind mit allen in
der Virologie üblichen wissenschaftlichen Methoden bestens belegt.
Der Extrakt umhüllt Viren und verhindert so physikalisch die
Infektion von Zellen. Derzeit gibt es keinen anderen pflanzlichen
Wirkstoff als Cystus052, der jenen Bedrohungen wirksam Einhalt
gebieten kann, die durch Influenza-Pandemien, saisonale Grippe oder
akute Atemwegsinfekte entstehen. Millionen von Menschen haben während
der Schweinegrippe-Epidemie 2009 und der Influenza-Saison 2009/2010
auf die Infektions-Vorbeugung mit Cystus052 vertraut.

Rechtsirrtum: Nächste Verhandlung vor Europäischen Gerichtshof

Mit dem Beschluss des OVG NRW vom 15.03.2010 wurde eine Berufung
gegen das ursprüngliche Urteil des VG Köln abgelehnt. Das VG Köln
hatte auf Betreiben des Bundesinstitutes für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) die Medizinprodukte Cystus 052 Infektblocker®
Tabletten und die Cystus 052® Gurgellösung entgegen der
wissenschaftlichen Nachweise zur physikalischen (und gerade nicht
pharmakologischen) Wirkungsweise als Arzneimittel eingestuft. Diese
Entscheidungen sind weder rechtlich noch tatsächlich nachvollziehbar,
müssen aber selbstverständlich respektiert werden. Andererseits
erwägen Dr. Pandalis Urheimische Medizin GmbH / TeutoPharma GmbH
sämtliche rechtlichen Möglichkeiten, den Rechtsirrtum des OVG NRW
gerichtlich überprüfen zu lassen, wobei insbesondere der Weg zum EuGH
in Betracht gezogen wird. Durch die Kategorisierung von Cystus 052
Infektblocker® Tabletten und Cystus 052® Gurgellösung als
Arzneimittel entsteht die paradoxe Situation, dass die nun notwendige
Zulassung mit dem Beleg der pharmakologischen Wirkungsweise zu
begründen wäre, der aber aufgrund der wissenschaftlichen Nachweise
zur physikalischen Blockadewirkung des Pflanzenextraktes schwerlich
erbracht werden kann. Der infektblockierende Effekt basiert eben
nicht auf arzneilichen Gesichtspunkten.

Keine Zweifel an antiviralen Effekten, keine Nebenwirkungsmeldung

Damit wird bis zur endgültigen Klärung dieser europarechtswidrigen
Ausdehnung des Arzneimittelbegriffs zumindest dem deutschen Markt ein
mit Wirkungsnachweisen und klinischen Prüfungen belegtes,
hochwirksames Produkt zur Abwehr viraler und bakterieller Infektionen
der oberen Atemwege entzogen. Niemals sind dem BfArM übrigens
irgendwelche Sicherheitsprobleme bei der Anwendung gemeldet worden.
Auch die Effektivität wurde nicht angezweifelt. Dr. Pandalis
Urheimische MedizinGmbH / TeutoPharma GmbH werden deshalb weiterhin
dafür kämpfen, dass die einzige effektive pflanzliche Alternative
allen schutzbedürftigen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung
gestellt wird, auch wenn dies weitere Rechtsverfahren bedeuten wird.
Zunächst muss man sich allerdings dem Beschluss des OVG NRW beugen -
Cystus 052 Infektblocker® Tabletten und Cystus 052® Gurgellösung
können in Deutschland nicht mehr in der bisherigen Form in Verkehr
gebracht werden.

Dr. Georgios Pandalis, der "Vater" vieler innovativer
Heilpflanzenprodukte einschließlich der antiviralen
Cystus052-Produktpalette, sagt: "Alle Verbraucher können sich
glücklich schätzen, die noch Cystus 052 Infektblocker-Tabletten im
Hause haben". Sein Bedauern gilt ausdrücklich jenen Menschen, die den
Cystus052-Infektblocker als festen Bestandteil ihrer persönlichen
Gesundheits-Vorsorge ausgewählt und effektiv für sich und ihre
Familie eingesetzt haben. Und jetzt nicht mehr auf diese Option
setzen können: "Wir engagieren uns dafür, dass Cystus 052
Infektblocker sobald wie möglich wieder erhältlich sein wird".

Weitere Informationen: www.urheimische-medizin.de

Originaltext: Dr. Pandalis Urheimische Medizin GmbH & Co. KG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/78103
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_78103.rss2

Pressekontakt:
POYS GmbH
Dagmar Helmig
Longericher Hauptstraße 45
50739 Köln
Tel.: 0221 / 95749127


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