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ots.Audio: Arzt klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Gesundheitsfonds Ärzteverbund MEDI unterstützt die Klage MANUSKRIPT MIT O-TÖNEN

Geschrieben am 16-03-2010

Stuttgart (ots) -

- Querverweis: Audiomaterial ist unter
http://www.presseportal.de/audio und
http://www.presseportal.de/link/multimedia.mecom.eu abrufbar -

Anmoderation:
Dr. Ulrich Brander aus Brackenheim hat eine Klage gegen den
Gesundheitsfonds beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
eingereicht. Er zog damit die Konsequenz aus den veränderten
Honorarbedingungen seit Einführung des Fonds zum 1. Januar 2009.
Damals wurden auch die Arzt-Honorare reformiert. Die Auswirkungen
sind für die einzelnen Praxen zum Teil verheerend. Sie müssen nicht
selten mit Umsatzeinbußen zwischen 30 und 50 Prozent fertig werden.
Der Gesundheitsfonds führt dazu, dass rund 1,7 Milliarden Euro der
einbezahlten Beiträge aus Baden-Württemberg heraus in andere
Bundesländer abfließen.

O-Ton Dr. Ulrich Brander
Die Verfassungsbeschwerde basiert einmal darauf, dass wir Ärzte in
Baden-Württemberg nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können. Zum
anderen, dass unsere Berufsfreiheit eingeschränkt wird, dadurch, dass
der Gesetzgeber berufsregelnd in unsere ärztliche Tätigkeit
eingreift. Und da habe ich dann meinen Anwalt angerufen und habe ihn
gefragt was man dagegen machen kann. (00:27)

Die erste Hürde hat die Klage schon genommen, sie wurde für
zulässig befunden. Jetzt liegt die Klageschrift dem 1. Senat beim
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor. Der Ärzteverbund MEDI hat
schon im vergangenen Jahr mit zahlreichen Protestaktionen die
Rücknahme des Fonds und der Honorar-Reform gefordert. MEDI
unterstützt die Klage deshalb in jeder Hinsicht, so Vorsitzender Dr.
Werner Baumgärtner.

O-Ton Dr. Werner Baumgärtner
Es ist sicher gut, dass die Klage jetzt schon mal angenommen wurde
und an den 1. Senat weitergegeben wurde. Es ist gar nicht notwendig,
dass jetzt Viele klagen, sondern notwendig ist, dass der
entsprechende öffentlich Druck jetzt kommt und Druck auch aus der
Ärzteschaft, dass er eben recht hat mit seiner Klage und dass er
Dinge beklagt, die einfach geändert werden müssen. (00:22)

Für Dr. Brander war die eigene fatale Situation der Auslöser für
diesen Schritt. In seiner HNO-Praxis betreut er etwa 800 Patienten
bei einem Umsatz von rund 6000 Euro monatlich. Damit führt er eine
der kleinen Landpraxen, die von starken Umsatzeinbrüchen durch die
Folgen der Einführung des Gesundheitsfonds betroffen sind.

O-Ton Dr. Ulrich Brander
Mit diesen 6000 Euro muss ich Löhne und Gehälter zahlen und die
Praxiskosten finanzieren, da bleibt unter dem Strich nichts mehr
übrig. Wir arbeiten schon seit circa einem Jahr umsonst. (00:14)

In der Klagebegründung führt Dr. Brander auch aus, dass er in
seiner Berufsfreiheit eingeschränkt wird. Zum Beispiel durch die
Absenkung der Vergütung pro Patient, so dass ihm als HNO-Arzt pro
Patient nur noch rund 8 Euro für Medikamentenverordnungen bleiben.
Darüber hinaus geht es auch um Effizienz, die der Gesundheitsfond
bringen sollte. Mehr Wettbewerb und mehr Gesundheit zu günstigeren
Konditionen, das war die Vorgabe. Für den MEDI Vorsitzenden Dr.
Werner Baumgärtner ist genau das Gegenteil der Fall.

O-Ton Dr. Werner Baumgärtner
Wenn Sie sehen, wie bürokratisch dieses System jetzt geworden ist,
durch den Gesundheitsfonds. Nicht nur in den Praxen wird sehr viel
Geld für Bürokratie ausgegeben, das für die Patientenversorgung nicht
mehr zur Verfügung steht, sondern auch durch den Gesundheitsfond
werden Gelder wieder nur in die Bürokratie hineingesteckt und die
Gelder, die fehlen in der Patientenversorgung. (00:20)

Abmoderation:
Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage eines Arztes aus
Baden-Württemberg gegen den Gesundheitsfonds für zulässig erklärt.
Vor allem kleine Praxen und Versorgerpraxen sind von den negativen
Folgen der Honorar-Reform nach Einführung des Gesundheitsfonds
betroffen. Sie haben Umsatzeinbußen von 30-50 Prozent. Das Urteil
könnte weitreichende Folgen haben, vorausgesetzt die Richter im 1.
Senat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nehmen die Klage
jetzt auch zur Entscheidung an.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.

Originaltext: MEDI Deutschland
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61059
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61059.rss2

Pressekontakt:
Ansprechpartner:
MEDI Deutschland, Angelina Schütz, 0711 806079 73
all4radio, Birgit Richter, 0711 3277759 0


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