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22. März: Tag der Kriminalitätsopfer / WEISSER RING fordert umfassenden Schutz jugendlicher Opferzeugen im Gerichtssaal

Geschrieben am 15-03-2010

Mainz (ots) - Zum jährlichen "Tag der Kriminalitätsopfer" (22.
März) fordert der WEISSE RING Politik, Justiz und Verwaltung auf,
noch stärker als bisher auf die Opfer zuzugehen und ihnen Hilfe und
Unterstützung anzubieten bzw. zu vermitteln. Menschen, die durch
Kriminalität und Gewalt aus ihrer Lebensbahn geworfen wurden, dürften
nicht auf sich alleine gestellt bleiben und nur allzu oft um ihre
Rechte und Ansprüche kämpfen müssen. Eine moderne rechtsstaatliche
Solidargemeinschaft steht in der Pflicht und der humanitären
Verantwortung gegenüber in Not geratenen Kriminalitätsopfern. "Diese
Verpflichtung gilt insbesondere gegenüber jungen Menschen, die
ansonsten sowohl den Glauben an das Gute im Menschen als auch das
Vertrauen in unser Gemeinwesen verlieren könnten", so der Sprecher
des WEISSEN RINGS, Helmut K. Rüster.

Besonders belastend für junge Menschen sei ihre Rolle als
Opferzeuge, die sie in einem Strafverfahren wahrzunehmen haben. So
setze sich der WEISSE RING u. a. dafür ein, dass ihnen zumindest der
gleiche Persönlichkeitsschutz zugestanden wird, wie er jugendlichen
Straftätern seit jeher zuteil wird.

Jugendliche Opfer dürften vor Gericht nicht schlechter gestellt
sein als jugendliche Täter. Diesem Grundsatz stimme wohl jeder zu.
Die Praxis in deutschen Gerichtssälen sehe trotz einiger in jüngster
Zeit vom WEISSEN RING mitinitiierten Verbesserungen allerdings ganz
anders aus.

Vordringlich müsse dafür gesorgt werden, dass kindliche und
jugendliche Opfer vor öffentlicher Bloßstellung besser geschützt
werden. Während der jugendliche Straftäter aufgrund der
Nichtöffentlichkeit des Jugendstrafverfahrens umfassend gegen
nachteilige Wirkung öffentlicher Bloßstellung auf seine Entwicklung
geschützt wird, ist dieser Schutz bei Kindern und Jugendlichen, die
Opfer einer Straftat geworden sind, bisher nur lückenhaft gegeben.
Der WEISSE RING fordert den Gesetzgeber nachdrücklich auf, diesen
ungerechten und untragbaren Zustand endlich zu beenden.

Dabei sind es nicht allein die spektakulären Verbrechen, die
quälende Fragen nach dem Warum aufwerfen, sondern die unzähligen und
meist nicht entdeckten Verletzungen an Seele und Körper junger
Menschen, die sich nicht dagegen zu wehren wissen. Gerade diese Opfer
leiden unter kaum vorstellbaren psychischen Belastungen, geschieht
doch die Vielzahl der Übergriffe in heimischer Umgebung, begangen von
Erziehungspersonen, von Geschwistern, von Verwandten oder "guten"
Bekannten.

Für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des WEISSEN RINGS
sind es insbesondere die Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch und von
Kindesmisshandlung, die selbst bei langjähriger Erfahrung mit den
Auswirkungen gewalttätigen Handelns tief unter die Haut gehen. Jedem
Opfer fällt es schwer, sich nach einer erlittenen Gewalttat neben den
körperlichen Verletzungen vor allem wieder emotional zurecht zu
finden. Kinder und Jugendliche tragen daran besonders schwer.

Konsequentes Einschreiten der Jugendämter notwendig

Auch beim Schutz von Kindern, die in der Familie Gewalt und
Verwahrlosung ausgesetzt sind, ist nach Auffassung des WEISSEN RINGS
Handlungsbedarf dringend geboten. In Deutschland hätten Gläubiger
gegenwärtig bessere Rechte als Kinder, die diesen akuten Gefahren
ausgesetzt sind. Gerichtsvollzieher könnten die Wohnung eines
Schuldners notfalls aufbrechen, um Ansprüche durchzusetzen.
Mitarbeiter des Jugendamtes dagegen dürften gegen den Willen der
Erziehungsberechtigten die Wohnung nicht ohne weiteres betreten,
selbst wenn ein Kind womöglich in Lebensgefahr schwebe. Hier müsse
die Polizei um Vollzugshilfe gebeten werden, weil diese mit
ummittelbarem Zwang vorgehen kann.

Angesichts des gesetzlich verbrieften Wächteramtes des Staates
seien erweiterte Befugnisse dieser Behörden daher dringend
erforderlich. Bei Hinweisen auf Problemsituationen sollten die
Jugendämter unverzüglich einschreiten dürfen. Bisher sind sie auf die
freiwillige Kooperation mit den Eltern angewiesen. Diese gesetzliche
Schutzlücke gilt es zu schließen, fordert auch der Vorsitzende des
Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag, Siegfried Kauder, seit
vielen Jahren Mitglied im Geschäftsführenden Bundesvorstand des
WEISSEN RINGS.

Zugleich müsse den Jugendämtern aber auch eine Art Verpflichtung
zum Handeln auferlegt werden, wenn sich Probleme abzeichneten,
ebenso sollte ab einer bestimmten Verdachtsstufe eine Meldepflicht
der Jugendämter gegenüber der Polizei eingeführt werden.

Ebenfalls fordert der WEISSE RING trotz der durch das 2.
Justizmodernisierungsgesetz am 31.12.2006 in engen Grenzen
eingeführten Nebenklage im Verfahren gegen Jugendliche, die
Nebenklage im Jugendstrafverfahren allgemein zuzulassen und damit die
Beiordnung eines Opferanwaltes zu ermöglichen.

Die derzeitige Regelung beschränkt sich ausschließlich auf
Verbrechenstatbestände, die zusätzlich noch eine besondere
Betroffenheit beim Opfer auslösen müssen. "Da die meisten
Sexualstraftaten an Kindern und Minderjährigen "nur"
Vergehenstatbestände sind, bleiben diese ganz besonders
schutzbedürftigen Opfer, bei denen eine erhebliche Betroffenheit wohl
immer indiziert ist, weiterhin ohne wirksamen Schutz", so WR-
Sprecher Helmut K. Rüster.

Auch die Zulassung des Adhäsionsverfahrens in der Hauptverhandlung
gegen Jugendliche ist dringend geboten. Handelt es sich bei dem
Geschädigten um ein jugendliches Opfer, das so schneller und ohne
erneut belastenden Umweg über ein Zivilklageverfahren zu
Schadensersatz und Schmerzensgeld käme, kann sich das für seine
künftige Einstellung zur Justiz und für sein Rechtsempfinden nur
positiv auswirken.

"Tag der Kriminalitätsopfer"

Der "Tag der Kriminalitätsopfer" (22. März) erinnert an die
persönliche, rechtliche und wirtschaftliche Situation der durch
Kriminalität und Gewalt geschädigten Menschen, die auf Schutz,
praktische Hilfe und Solidarität unseres Gemeinwesens angewiesen
sind. Der WEISSE RING stärkt mit diesem Signal seit vielen Jahren das
öffentliche Bewusstsein und fordert Politik, Justiz und Verwaltung
zum Handeln auf. Inzwischen ist dieser Tag für viele Menschen zu
einem weithin sichtbaren Zeichen gesellschaftlicher Verantwortung
geworden.

"WEISSER RING"

Der WEISSE RING hat seit 1976 mit derzeit 420 Anlaufstellen ein
bundesweites Hilfsnetz für Kriminalitätsopfer aufbauen können. Mehr
als 3.000 ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen
den Opfern und ihren Familien mit Rat und Tat zur Seite, leisten
menschlichen Beistand und persönliche Betreuung, geben Hilfestellung
im Umgang mit den Behörden und helfen den Geschädigten auf
vielfältige Weise bei der Bewältigung der Tatfolgen. Die geschulten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS
können binnen kurzer Zeit Kontakt zu den Opferhelfern in der
nächstgelegenen Außenstelle des Vereins herstellen. Dies gilt ebenso
für die Weiterleitung von generellen Anfragen rund um den Verein zu
Mitarbeitern der Bundesgeschäftsstelle und der Landesbüros des
WEISSEN RINGS.

Bundesweites Opfer-Telefon 0800 0800 343.

Weitere Informationen finden Sie unter www.weisser-ring.de

Originaltext: Weisser Ring e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6758
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6758.rss2

Pressekontakt:
WEISSER RING
Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und
zur Verhütung von Straftaten e. V.
Pressestelle
Helmut K. Rüster
Weberstr. 16
55130 Mainz
E-Mail: presse@weisser-ring.de
Fax: 06131/830360
Telefon: 06131/830338


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