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Ombudsstelle Geschlossene Fonds veröffentlicht Tätigkeitsbericht für das Jahr 2009

Geschrieben am 08-03-2010

Berlin (ots) - Am 8. März hat die Ombudsstelle Geschlossene Fonds
in Berlin ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2009 veröffentlicht.
Zahl der am Ombudsverfahren teilnehmenden Unternehmen steigt auf 264
Dem Bericht zufolge hat sich der Wirkungskreis der Ombudsstelle stark
vergrößert. Seit Gründung im März 2008 haben sich 44 Anbieter
geschlossener Fonds und insgesamt 220 weitere Unternehmen (insbes.
Fonds- und Treuhandgesellschaften) der Schlichtungsstelle
angeschlossen. Allein im Jahr 2009 sind 98 Unternehmen neu
hinzugekommen.

3 Unternehmen haben den Verein Ombudsstelle 2009 verlassen: SAB
Spar- und Anlageberatung AG, DOBA Grund Beteiligungs GmbH und WestLB
Trust GmbH. Diese Unternehmen sind aus dem Verband Geschlossene Fonds
ausgeschieden, womit auch die Voraussetzung für die Mitgliedschaft im
Verein Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. nicht mehr gegeben war.
Per 31.3.2010 wird aus demselben Grund Fondshaus Hamburg ausscheiden.

Leichter Rückgang im Beschwerdeaufkommen

2009 sind insgesamt 88 Anfragen bei der Ombudsstelle Geschlossene
Fonds eingegangen.

34 dieser Anfragen richteten sich gegen geschlossene Fonds, die
von Vereinsmitgliedern initiiert worden sind. Betroffen waren 27
verschiedene geschlossene Fonds von 19 Mitgliedsunternehmen. 40
Anfragen betrafen geschlossene Fonds, die nicht von
Vereinsmitgliedern aufgelegt wurden, weitere 8 bezogen sich nicht auf
geschlossene Fonds sondern z.B. auf offene Fonds oder Versicherungen.
In 6 Fällen richtete sich die Beschwerde gegen ein
Vertriebsunternehmen bzw. den Bankenvertrieb.

Ausgang der Verfahren

Die Ombudsstelle kann über insgesamt 81 abgeschlossene Fälle im
Jahr 2009 berichten.

In 3 Fällen kam es zu Einigungen, die allesamt die Auflösung des
Vertrages und die Rückabwicklung der Beteiligung betrafen. In 12
Fällen hat die Prüfung der Ombudsfrau ergeben, dass eine inhaltliche
Beurteilung des Falles nicht möglich ist, da es sich um einen
unzulässigen Verfahrensgegenstand gemäß § 5 Abs. 2 der
Verfahrensordnung handelt.

59 Fälle musste die Ombudsstelle wegen Unzuständigkeit
zurückweisen. Dabei handelte es sich um Beschwerden zu Altfonds der
Mitgliedsunternehmen, die sich noch nicht dem Ombudsverfahren
angeschlossen haben (6 Fälle) und um Beschwerden gegen Fonds von
Unternehmen, die nicht der Ombudsstelle angeschlossen sind (53
Fälle). 7 Fälle wurden von den Beschwerdeführern nicht weiter
verfolgt.

Beschwerdegründe

Die häufigsten Beschwerdegründe im Jahr 2009 bezogen sich auf die
Kündigung der Beteiligung (15 Beschwerden) und auf Prospektfehler (11
Beschwerden).

Weitere Beschwerden hatten Fehler bei Auszahlungen /
Ausschüttungen (7 Fälle), Kontroll- und Auskunftsrechte (6 Fälle)
sowie den Widerruf der Beteiligung (5 Fälle) zum Gegenstand.

Ein weiterer Fall bezog sich auf die Übertragung der Beteiligung,
37 Beschwerden wurden unter sonstigen Beweggründen zusammengefasst.
In 6 Fällen ist der Verfahrensgegenstand der Ombudsstelle unbekannt
geblieben.

Der vollständige Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für das Jahr
2009 steht auf den Internetseiten der Ombudsstelle unter dem
Menüpunkt Publikationen
(http://www.ombudsstelle-geschlossene-fonds.de/publikationen.html)
zum Download bereit.

Fazit und Ausblick

Anders als erwartet, hat sich die Finanzkrise 2009 noch nicht auf
die Anzahl der Anfragen und Beschwerden ausgewirkt. Zwar gab es
Anleger, die Rat suchten, wie sie sich in der Krise verhalten
sollten. Hierbei handelte es sich allerdings nur um wenige Fälle.

Die Geschäftsführerin der Ombudsstelle, Dr. Ulrike Busse, über
mögliche Ursachen: "Viele in Not geratene Fondsgesellschaften sind
sogenannte Altfonds, die sich dem Ombudsverfahren noch nicht
angeschlossen haben. Für diese besteht deshalb keine Zuständigkeit
der Ombudsstelle."

Soweit Fehler bei der Beratung oder Vermittlung der Anlage gerügt
würden, käme zudem eine Zuständigkeit der Schlichtungsstellen der
Banken und Sparkassen in Frage. "Schließlich könnte das Ausbleiben
eines erhöhten Beschwerdeaufkommens aber auch ein Zeichen dafür sein,
dass die Informationspolitik und Aufklärungsarbeit der
Fondsgeschäftsführung die Verunsicherung der Anleger auffangen
konnte," so Dr. Busse weiter.

Positiv wertet Dr. Joachim Seeler, Vorstandsvorsitzender des
Vereins Ombudsstelle zudem die Rückmeldung aus dem Markt, dass die
Teilnahme der Fondsgesellschaft am Ombudsverfahren für immer mehr
Anleger und auch den Vertrieb ein relevantes Entscheidungskriterium
darstellt.

Originaltext: Ombudsstelle Geschlossene Fonds
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74755
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74755.rss2

Pressekontakt:
Ombudsstelle Geschlossene Fonds
Frau Dr. Ulrike Busse
Telefon: 030. 25761690
E-Mail: busse(at)ombudsstelle-gfonds.de
www.ombudsstelle-gfonds.de


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