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EuGH: Generalanwalt verweist Frage zur Kohärenz des deutschen Sportwettenmonopols an nationales Gericht

Geschrieben am 04-03-2010

Brüssel (ots) - Heute wurden die Schlussanträge des Generalanwalts
Mengozzi in den deutschen Rechtssachen Markus Stoß (C-316/07) und
Carmen Media Group (C-46/08) veröffentlicht.(1)

In einer durchaus politischen Einleitung zu seinem Schlussantrag
in der Rechtssache Carmen Media hält Generalanwalt Mengozzi fest,
dass es für Glücksspiel im Internet "keine Grenzen gibt" and neue
Technologien komplexe rechtliche Fragen aufwerfen. Im nicht
harmonisierten Bereich der Glücksspiele behalte jeder Mitgliedstaat
andere Vorschriften bei, was eine große Herausforderung für die
Gemeinschaftsgerichte darstelle, die im AEU-Vertrag festgelegten
Freiheiten sicherzustellen (Randnummer 1, 2 Carmen Media).

Der Generalanwalt weiter:

- Werbung durch Monopolisten darf nur "in gemäßigter Form
ausgeübt" werden und "nicht dazu bestimmt [sein], die Einnahmen
des Staates aus diesem System zu erhöhen." (Randnummer 61, Stoß)
- Die Kontrolle dieser Bedingungen liegt beim nationalen Gericht.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom März 2006
entschieden, dass "das Ziel der Bekämpfung von Wettsucht und
problematischem Spielverhalten nicht gegeben sei; vielmehr
verfolgt die Veranstaltung der Sportwette ODDSET [...] erkennbar
auch fiskalische Zwecke". (Randnummer 63, Stoß)
- "Die Komplexität der territorialen Gliederung innerhalb eines
Mitgliedstaats und insbesondere die Kompetenzverteilung [...]
(im vorliegenden Fall zwischen dem Bund und den Ländern) [...]
kann jedoch nicht als Entschuldigung für etwaige Inkohärenzen
oder eine etwaige Diskriminierung dienen." (Randnummer 59,
Carmen Media)

Vom Staatsvertrag zum Glücksspielwesen, der 2008 in Kraft trat und
Online-Glücksspiele und Sportwetten verbietet, hat niemand
profitiert. Konsumenten, die ihrer Freizeitaktivität in einem
einheitlichen transparenten Rahmen nachgehen wollen, werden
ignoriert. Dem deutschen Staat und den Ländern entgehen wesentliche
Einnahmen. Bedeutenden Wirtschaftszweigen, wie dem Sport und den
Medien wird die Möglichkeit genommen, mit EU-lizenzierten
Glücksspielanbietern Handels- und Werbeabkommen abzuschließen.

Sigrid Ligné, Generalsekretärin der EGBA kommentiert: "Das ist der
zweite Schlussantrag innerhalb kurzer Zeit, in dem es um einen
deutschen Glücksspiel-Fall geht. Im Januar bestätigte Generalanwalt
Bot den Anwendungsvorrang von Gemeinschaftsrecht gegenüber nationalem
Recht, indem er klarstellte, dass die Anwendung gemeinschaftswidriger
Gesetzgebung ohne Übergangsperiode mit sofortiger Wirkung zu beenden
ist.(2)"

(1) C-316/07 (Stoß) ist verbunden mit den Rechtssachen C-358/07
(Kulpa), C-359/07 (SOBO), C-360/07 (Kunert), C-409/07 (Avalon) und
C-410/07 (Happel)

(2) Schlussantrag des Generalanwalts im Fall C-409/06 (Winner
Wetten)

"Abgesehen von den rechtlichen Aspekten des Staatsvertrags gilt es
die Marktrealität - die vorhandene Nachfrage nach Online-Glücksspiel
- in Deutschland zu berücksichtigen. Der Sport ist der Verlierer, da
ihm Kooperationen mit der Glücksspielbranche verwehrt werden. Andere
EU-Mitgliedstaaten haben sich der Realität gestellt, dass
Online-Gaming eine beliebte Freizeitgestaltung geworden ist und die
Regulierung der Glücksspielbranche in Angriff genommen. Die EGBA
appeliert an die deutschen Behörden es ihnen gleichzutun." Ein Datum
für die EuGH-Entscheidung steht noch nicht fest.

- ENDE -

Die EGBA ist der Verband der führenden Europäischen Online
Glücksspiel- und Sportwettenbetreiber Bet-at-home.com, bwin, Digibet,
Expekt, Interwetten, PartyGaming und Unibet. Die EGBA ist eine
Non-Profit Organisation mit Sitz in Brüssel. Sie fördert das Recht
privater Glücksspiel- und Sportwettenanbieter, die in einem
Mitgliedsstaat gesetzlich reguliert und als Lizenznehmer arbeiten,
auf einen fairen Zugang zum EU-Markt. Online-Glücksspiele und
Sportwetten stellen einen schnell wachsenden Markt dar, werden aber
in den kommenden Jahrzehnten immer noch einen relativ kleinen Teil
des gesamten Glücksspielmarktes einnehmen, in dem für die
traditionellen landgestützten Angebote ein Wachstum von EUR 70,5
Milliarden GGR in 2008 auf EUR 76,5 Milliarden GGR in 2012 erwartet
wird, so dass der Löwenanteil von 86,2 % des Marktes in diesem
Bereich verbleibt. Quelle: H2 Gambling Capital, Januar 2010

Originaltext: EGBA - European Gaming and Betting Association
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/65869
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_65869.rss2

Pressekontakt:
Für weitere Informationen oder Kommentare, wenden Sie sich bitte an:
Sigrid Ligné: +32 (0) 2 2567527
Egba@egba.eu

www.egba.eu


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