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EANS-Hauptversammlung: Andritz AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 26-02-2010


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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

103. ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, dem 26. März 2010, um 10.30 Uhr,
im Steiermarksaal/Grazer Congress,
8010 Graz, Schmiedgasse 2.

Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt
Lagebericht und Corporate Governance-Bericht zum 31. Dezember
2009, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht zum 31.
Dezember 2009 und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für
das Geschäftsjahr 2009

2. Beschlussfassung über die Verteilung des im Jahresabschluss zum
31. Dezember 2009 ausgewiesenen Bilanzgewinnes

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2009

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2010

7. Wahl von bis zu zwei Personen in den Aufsichtsrat

8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an
die geänderten gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere an das
Aktienrechts- Änderungsgesetz 2009 in den §§ 6 (Verbriefung der
Aktien), 17 (Einberufung der Hauptversammlung), 18 (Teilnahme an
der Hauptversammlung), 19 (Vollmacht zur Stimmrechtsausübung), 20
(Vorsitz in der Hauptversammlung und Teilnahmepflichten) und 23
(Jahresabschluss - ordentliche Hauptversammlung)

9. Beschlussfassung über ein Aktienoptionsprogramm

Unterlagen zur Hauptversammlung Folgende Unterlagen liegen ab 5. März
2010 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft 8010 Graz, Stattegger Straße 18, Abteilung Investor
Relations, Dr. Michael Buchbauer, auf: - Jahresabschluss mit
Lagebericht, - Corporate Governance-Bericht, - Konzernabschluss mit
Konzernlagebericht, - Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht
des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2009; -
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 9, - Entwurf des
Aktienoptionsprogramms 2010, - Erklärungen der Kandidaten für die
Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß § 87 Abs. 2 AktG.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und
das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind
ab 5. März 2010 außerdem im Internet www.andritz.com zugänglich und
werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 5.
März 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 8010 Graz,
Stattegger Straße 18, Abteilung Investor Relations, Dr. Michael
Buchbauer, oder per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (316) 6902
425 zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 17. März 2010 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (316) 6902 425 oder an 8010 Graz, Stattegger Straße
18, Abteilung Investor Relations, Dr. Michael Buchbauer, oder per
E-Mail michael.buchbauer@andritz.com, wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht.

Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines Notars für die das oben zur Depotbestätigung
Ausgeführte sinngemäß gilt.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.andritz.com zugänglich.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 16. März 2010 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt
für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
23. März 2010 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zu gehen muss.


Per Post ANDRITZ AG
Investor Relations
z.Hd. Herrn Dr. Michael Buchbauer
Stattegger Straße 18
8010 Graz


Per Telefax: +43 (316) 6902 425

Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§
262 Abs. 20 AktG)

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien Bei nicht depotverwahrten
Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines
österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens
am 23. März 2010 ausschließlich unter einer der oben genannten
Adressen zugehen muss.

Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), -
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien
des Aktionärs, ISIN AT0000730007; - Depotnummer anderenfalls eine
sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung
bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 16. März 2010 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulässig (§ 262 Abs.
20 AktG).

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden. Die Vollmacht muss der
Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, 25. März 2010, 16.00 Uhr,
ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:


Per Post ANDRITZ AG
Investor Relations
z.Hd. Herrn Dr. Michael Buchbauer
Stattegger Straße 18
8010 Graz


Per Telefax: +43 (316) 6902 425


Per E-Mail: michael.buchbauer@andritz.com
wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF,
dem E-Mail anzuschließen ist


Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.andritz.com abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
104.000.000,-- und ist eingeteilt in 52.000.000 Stückaktien. Jede
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 281.141 Stück eigene Aktien. Hieraus
stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 51.718.859.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter
unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10.00 Uhr.

Als besonderer Service besteht für Aktionäre, die an der
Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen können, die Möglichkeit,
ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen unabhängigen und
ausschließlich an die Weisungen des jeweiligen Aktionärs gebundenen
Stimmrechtsvertreter ausüben zu lassen. Aktionäre, die diesen für sie
kostenfreien Service in Anspruch nehmen wollen, werden ersucht,
diesbezüglich direkt mit Herrn Dr. Michael Buchbauer, ANDRITZ AG,
Tel. +43 (316) 6902 2979, Fax +43 (316) 6902 425, oder E-Mail:
michael.buchbauer@andritz.com, Kontakt aufzunehmen.

Graz, im Februar 2010
Der Vorstand


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Andritz AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Dr. Michael Buchbauer

Head of Group Treasury, Corporate Communications & Investor Relations

Tel.: +43 316 6902 2979

Fax: +43 316 6902 465

mailto:michael.buchbauer@andritz.com

Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000730007
WKN: 632305
Index: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Wien / Amtlicher Markt


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