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Jetzt Steuererklärung einreichen und Riester-Vorteile sichern (mit Bild)

Geschrieben am 25-02-2010

Frankfurt (ots) -

- Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter
http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs -

Zurzeit widmen sich wieder viele Bürger der ungeliebten
Steuererklärung. Doch ist die Arbeit einmal getan, freut sich mancher
über eine Rückzahlung. Auch Riester-Sparer belohnt der Staat mit
jährlichen Zulagen von bis zu 300 Euro pro Person und eventuell
zusätzlichen Steuervorteilen. Die Riester-Rente in der
Steuererklärung aufzuführen, erfordert nur wenig Mühe. Angaben hierzu
macht der Sparer in den Zeilen 37 bis 55 der Anlage
"Vorsorgeaufwand". Mit der Steuererklärung wird die Bescheinigung
nach § 10 a EStG eingereicht, in der der Anbieter die geleisteten
Altersvorsorgebeiträge ausweist. Das ist schon alles. Ob Zulagen oder
Steuervorteil günstiger sind, berechnet das Finanzamt automatisch.

Voraussetzung für den Erhalt der Zulagen ist der
Dauerzulagenantrag. "Jeder Kunde sollte einen Dauerzulagenantrag
ausfüllen. Denn ist dieser einmal eingereicht, beantragt der Anbieter
in Zukunft die Förderung automatisch", rät Wolfram Erling, Leiter
Zukunftsvorsorge bei der Fondsgesellschaft Union Investment, die mit
rund 1,8 Millionen UniProfiRente-Verträgen die meisten
Riester-Fondssparpläne führt. "Ohne Zulagen verliert der Sparer bares
Geld", so Erling.

Damit dem Vorsorgesparer keine Zulagen entgehen, sollte er die
regelmäßigen Einzahlungen jedes Jahr überprüfen. Denn die Förderhöhe
hängt vom letzten Vorjahresbruttoeinkommen ab, das auf der
Meldebescheinigung zur Sozialversicherung vermerkt ist. "Die vollen
Zulagen erhält nur, wer vier Prozent seines Vorjahresbruttoeinkommens
einzahlt", weiß Erling. Anleger sollten ihren Anbieter ebenfalls
informieren, wenn sich Familiennachwuchs einstellt, um in den Genuss
der vollen Kinderzulagen zu kommen. Der Anspruch auf staatliche
Riester-Förderung erlischt aber nach zwei Jahren: 2010 können
letztmalig die Zulagen für 2008 beantragt werden.

Kleiner Tipp: Sparer können die eingezahlten Beträge bis zu einer
Höhe von jährlich 2.100 Euro steuerlich geltend machen. Auch eine
Überzahlung über den geförderten Betrag hinaus wird vom Staat
belohnt. Denn grundsätzlich zahlen Riester-Sparer in der Ansparphase
keine Steuern. Erst bei Auszahlung der Rente erfolgt eine
"nachgelagerte" Besteuerung.

INFOKASTEN:

Was bedeutet eigentlich... Nachgelagerte Besteuerung?

Anders als Erträge auf Kapitalanlagen, wie etwa Zinsen oder
Kursgewinne, wird die Riester-Rente nachgelagert besteuert. Das
heißt, die Erträge sind während der Ansparphase steuerfrei. Somit
unterliegen sie nicht der Abgeltungssteuer wie z.B. ein Tagesgeld und
können in voller Höhe für den Anleger arbeiten und sein Vermögen
vermehren. Nur die ausgezahlte Rente wird mit dem persönlichen
Einkommenssteuersatz versteuert. Da das Einkommen und damit auch der
persönliche Steuersatz im Alter meist geringer sind, profitiert
insbesondere der Riester-Anleger von der nachgelagerten Besteuerung.

Originaltext: Union Investment
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/76432
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_76432.rss2

Pressekontakt:
Union Asset Management Holding AG
Markus Temme
Öffentlichkeitsarbeit
Wiesenhüttenstr. 10
60329 Frankfurt
Tel.: 069/2567-2352
Fax.: 069/2567-2371
Mail: Markus.Temme@union-investment.de


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