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1860-Presseservice: Urteil des DFB-Sportgerichts: Zwei Spiele unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit

Geschrieben am 19-02-2010

München (ots) - 1860 München wurde aufgrund der Vorkommnisse
während des Heimspiels gegen RW Ahlen (8. Februar 2010) "wegen
mangelnden Schutzes des Gegners und wegen mangelnden Schutzes des
Schiedsrichters in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst,
begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, auferlegt,
die Heimspiele gegen den FC St. Pauli (7. März 2010) und gegen FSV
Frankfurt (21. März 2010) jeweils unter teilweisem Ausschluss der
Öffentlichkeit auszutragen", lautet das Urteil des DFB-Sportgerichts.
"Angesichts der schwerwiegenden Vorfälle ist eine gravierende Strafe
zu verhängen", heißt es in der Urteilsbegründung. "Die bloße
Verhängung einer Geldstrafe reicht nicht mehr aus."

Folgende Auflagen wurden erteilt:

1) Für das Heimspiel gegen den FC St. Pauli wird der Verkauf von
maximal 25.000 Karten für die Anhänger der Löwen gestattet. Jeglicher
Kartenvorverkauf wird heute Freitag, 19. Februar, beendet! Dem FC St.
Pauli wird der Verkauf von 6.900 Karten (dies entspricht 10% bezogen
auf die Stadionkapazität) gestattet. Ab heute, Freitag, 19. Februar,
ist der Verkauf über den FC St. Pauli nur gegen Vorlage des
Personalausweises und namentlicher Registrierung des Käufers erlaubt.

2) Für das Heimspiel gegen FSV Frankfurt wird der Verkauf von
maximal 13.000 Karten für Anhänger des TSV 1860 gestattet. Jeglicher
Kartenvorverkauf wird heute, 19. Februar, beendet. Das Spiel ist
unter Schließung der Heimstehplatzbereiche in der Nord- und Südkurve
(Unterrang) auszutragen. Karteninhaber der Stehplatzbereiche sind in
Abstimmung mit der Abteilung Prävention und Sicherheit des DFB im
Mittel- bzw. Oberrang der Nordtribüne zu platzieren. Bei Gästekarten
gilt die gleiche Regelung wie beim Spiel gegen St. Pauli.

"Das Urteil trifft uns hart, weil wir gutwillige und treue Fans
vom Stadionbesuch ausschließen müssen", sagt Löwen-Präsident Rainer
Beeck. "Wir werten das Urteil trotzdem als ein richtiges Signal, weil
es allen unseren Fans unmissverständlich deutlich macht, dass sie
durch Fehlverhalten ihrem Verein und nicht zuletzt auch sich selbst
sehr großen Schaden zufügen können."

"Das Urteil ist weitsichtig und zukunftsweisend", erklärt
1860-Geschäftsführer Manfred Stoffers. "Wir haben zudem die Auflage
bekommen, 30.000 Euro in ein Projekt zu investieren, in dem wir
zusammen mit unseren Fans neue und effektive Wege zur Vorbeugung von
Ausschreitungen im Stadion entwickeln. Dies kommt unserem Konzept, an
den Ursachen orientierte Vorbeugungsarbeit zu leisten, sehr entgegen.
Zusammen mit den Vereinsorganen und dem Fanrat werden wir uns
unverzüglich an die Arbeit machen."

Originaltext: TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52307
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52307.rss2

Pressekontakt:
Robert Hettich
Leiter Medien/Kommunikation
Teammanager

TSV München von 1860
GmbH & Co. KGaA

Telefon: 089/642785122
robert.hettich@tsv1860muenchen.de


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