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WAZ: Regierung verbilligt Kurzarbeit für Arbeitgeber

Geschrieben am 19-02-2010

Essen (ots) - Die Bundesregierung hat die Regelungen der
Kurzarbeit für Arbeitgeber auf dem kleinen Dienstweg verbessert. Sie
werden für die Dauer der Kurzarbeit auch von Weihnachts- und
Urlaubsgeld befreit, das sie bislang in voller Höhe zahlen mussten.
Wie die Zeitungen der WAZ-Gruppe (Freitagausgaben) aus dem
Bundesarbeitsministerium erfuhren, wurde diese Forderung der
Metallbranche als Hilfe für ihr Beschäftigungspaket vom Ministerium
bereits "geprüft und bewilligt".
Im Jobpaket des jüngsten Tarifabschlusses der Metall- und
Elektroindustrie ist eine Befreiung der Arbeitgeber vom Urlaubs- und
Weihnachtsgeld während der Kurzarbeit vorgesehen. Dafür werden die
jährlichen Sonderzahlungen in Zwölfteln auf die Monatsgehälter
verteilt. Im Falle von Kurzarbeit fließen auch Weihnachts- und
Urlaubsgeld in das Kurzarbeitergeld ein. Was die Arbeitgeber sparen,
übernimmt die Arbeitsagentur, allerdings nur zu 67 Prozent
(Kinderlose 60 Prozent). Für die Beschäftigten bedeutet das leichte
Einkommensverluste, für die Arbeitsagenturen zusätzliche Ausgaben.
Zur Begründung teilte das Arbeitsministerium der WAZ mit: "In der
Folge reduzieren sich die Remanenzkosten der Betriebe, was
grundsätzlich zu begrüßen und ein Zugeständnis der Politik ist."
Mit der Änderung steht die von den Metallern entwickelte verbesserte
Kurzarbeit auch allen anderen Branchen offen.

Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55903
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55903.rss2

Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 / 804-6528
zentralredaktion@waz.de


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