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Holzpelletheizungen: Für ausreichende Lüftung bei der Lagerung sorgen / TÜV Rheinland: Gefährdung durch austretendes Kohlenmonoxid / Arbeitgeber haften / CO-Warnanlage sinnvoll

Geschrieben am 18-02-2010

Köln (ots) - Holzpelletheizungen sind immer beliebter: Nach
Schätzungen von Fachverbänden gibt es in Deutschland bereits zwischen
100.000 und 150.000 Anlagen. Dafür gibt es gute Gründe: Die Nutzung
von Biomasse fürs Heizen gilt als umweltfreundlich, da das
Heizmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnen wird und im
Verbrennungsprozess klimaneutral ist. Deshalb werden diese
Heizanlagen staatlich gefördert. Aber von Holzpellets können auch
Gefahren ausgehen, mit denen man nicht unbedingt rechnet: "Durch
unsachgemäße Lagerung von Pellets kann Kohlenmonoxid (CO)entstehen.
Dieses Gas ist geruchlos und höchst gefährlich. Dann besteht die
Gefahr einer Kohlenmonoxid-Vergiftung", sagt Andrea Rieth,
Sachverständige bei TÜV Rheinland.

Holzpellets sind ein Abfallprodukt der Holz verarbeitenden
Industrie. Sie werden aus Sägemehl, Hobelspänen, Baumrinden und
anderem Restholz gewonnen. Unter hohem Druck wird die getrocknete
Holzmasse in die charakteristische zylindrische Form gebracht.
Pellets werden mit Tankwagen angeliefert und in Vorratsbehälter
geblasen. Von dort wird der Brennstoff automatisch in die Brennkammer
befördert. Im Lagerraum kann dann über längere Zeit durch Ausgasung
eine gefährlich hohe Konzentration von Kohlenmonoxid entstehen. Die
Gase entstehen vermutlich durch natürliche Abbauprozesse im
trocknenden Holz. Erhöhte Temperaturen und große Schüttmengen
erleichtern diesen Prozess. Daneben besteht auch ein Risiko, dass
sich im Lager explosionsfähige Staub-Luft-Gemische bilden.

Doch man kann sich vor möglichen Risiken gut schützen. So sollte
bei der Planung einer Holzpelletheizung ein Fachmann zurate gezogen
werden, um von Anfang an alles richtig zu machen. Um beispielsweise
die Möglichkeit einer Staubexplosion auszuschließen, dürfen nur
zugelassene Geräte nach der europäischen Explosionsschutzrichtline
ATEX verwendet werden. "Holzpelletlager sollten baulich von
Wohnräumen getrennt sein und über eine wirksame Lüftung verfügen", so
die Expertin. "In jedem Fall gilt es, das Lager vor dem Betreten
gründlich zu lüften." Zusätzlich ist es gut, wenn eine andere Person
anwesend ist, die notfalls helfen kann. Daneben schützen auch
professionelle CO-Warnanlagen.

Bei gewerblich genutzten Anlagen ist der Arbeitgeber
verantwortlich und rechtlich haftbar. Im Rahmen einer
Gefährdungsbeurteilung muss er mögliche Gefahrenpotentiale für
Mitarbeiter systematisch erfassen und Schutzmaßnahmen einleiten. Die
Experten von TÜV Rheinland beraten Unternehmen und Immobilienbesitzer
bundesweit zu technischen und rechtlichen Risiken von Heizanlagen und
technischer Gebäudeausrüstung.

Originaltext: TÜV Rheinland Group
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31385
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_31385.rss2

Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:

TÜV Rheinland, Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse,
Tel.: 0221/806-2255
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse


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