| | | Geschrieben am 10-08-2006 Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG: Schutz der Anleger bleibt oberste Priorität
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 München (ots) - Wie die Bundesanstalt für
 Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Presse mitteilte, sollte
 die Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG ab dem Jahr 2008 in eine
 offene Liquidation übergeführt werden. In der Presse wurde daraufhin
 angenommen, die BaFin habe die Bank geschlossen, um eine
 zwischenzeitliche Gefährdung neuer Einleger in der Bank zu
 verhindern. Dies ist wie folgt zu korrigieren:
 
 Seit März 2006 wurde in der Bank ein vorsichtiges
 Abschmelzungskonzept umgesetzt. Dies beinhaltete, dass das
 Neukreditgeschäft eingestellt wurde. Gleichzeitig gab die Bank keine
 neuen Einlagenverträge mehr aus. Das Geschäftsfeld, das sich mit
 Sparprodukten befasst, wurde allerdings fortgeführt, um die
 eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen. Das Geschäftsvolumen
 sollte bis zum Ende des folgenden Jahres auf 40 Prozent gesenkt
 werden. Des Weiteren sah das Konzept vor, die Bank mittelfristig aus
 dem Markt zu nehmen und gegebenenfalls zu verkaufen. Nach der
 vorsichtigen Planung durften sämtliche Kunden der Bank mit großer
 Wahrscheinlichkeit mit einer vollständigen Befriedigung ihrer
 Ansprüche zu den vereinbarten Fristen rechnen. Bis zu dem
 Erlaubnisentzug durch die BaFin befand sich die Privatbank Reithinger
 völlig im Plan.
 
 Die Vorlage des Beschlusses wurde von der BaFin mündlich, später
 schriftlich erbeten. Deshalb wurde ein in die Zukunft gerichteter
 Liquidationsbeschluss gefasst. An die BaFin wurde seitens der
 Privatbank Reithinger die Bitte gerichtet, geeignete Auflagen zur
 Sicherung der Einleger zu erlassen. Unter dem Eindruck der
 öffentlichen Diskussion über die Bank und ihren wirtschaftlichen
 Eigentümer war der eingeschlagene Weg nicht weiter verfolgt worden.
 
 Unterschiedliche Ansichten werden zu der Frage vertreten, ob mit
 den erlassenen Entscheidungen alle Möglichkeiten zur Sicherung der
 Bankkunden ausreichend zum Tragen kommen. Trotz der veröffentlichten
 Entscheidung der BaFin ist die Privatbank Reithinger gegenwärtig noch
 nicht überschuldet. Gesichert ist die Erkenntnis, dass ein
 endgültiger Erlaubnisentzug so umfassenden Schaden auslösen würde,
 dass das vorhandene Kapital aufgezehrt wird. Die Einleger der Bank
 könnten dann nicht mehr aus eigener Kraft vollständig befriedigt
 werden.
 
 Um die Einleger der Bank zu schützen, sieht sich die Bank
 veranlasst, gegen den Entzug der Erlaubnis Rechtsmittel einzulegen.
 Gleichzeitig befindet sich die Bank in Gesprächen mit Interessenten
 für eine Übernahme der Bank. Die Organe beurteilen die Möglichkeiten
 eines Verkaufs in der vorliegenden Situation zwar als schwierig, aber
 als durchaus möglich. Da die Bundesanstalt für
 Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Übernahme einer Bank kurz
 vor der Insolvenz kritisch gegenübersteht, wird ein solcher Verkauf
 nur in enger Absprache und mit der Zustimmung der BaFin erfolgen.
 
 Originaltext:         Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG
 Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=62961
 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_62961.rss2
 
 
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 Dr. Wolfgang Janka
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 10719 Berlin
 Telefon: +49 (0)30 / 89 04 80 - 30
 Telefax: +49 (0)30 / 89 04 80 - 59
 E-Mail: W.Janka@DSJAG.de
 
 Anne Kröhl (Projects unlimited)
 Raiffeisenallee 16
 82041 Oberhaching
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